Montabaur 10/29/81
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Welschneudorf, den 10. Juli 1981 Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Bezirksentscheid im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
Im Bezirksentscheid hat die Ortsgemeinde Welschneudorf in der Sonderklasse den 3.Platz erreicht und nimmt damit am Landesentscheid teil.
Den Einwohnern unseres Ortes gratuliere ich zu dem großartigen Erfolg. Die Landeskommission wird bereits schon Ende Juli Anfang August unseren Ort besichtigen.
Die Bewertung durch die Bezirkskommission hat es jetzt zum 2. Mal in diesem Jahr gezeigt,daß im privaten Bereich noch einiges im argen liegt. Nachdem der öffentliche Bereich mit der höchsten Punktzahl von-allen am Wettbewerb beteiligten Gemeinden bewertet wurde, haben die Punkte aus dem privaten Bereich gefehlt, um eine bessere Plazierung zu erreichen.
Die Mängel im privaten Bereich, die ich bereits schon einmal im Wochenblatt erwähnte, bestehen fort. Ich muß noch einmal betonen, daß der diesjährige Wettbewerb mit dem Wettbewerb im vergangenen Jahr nicht zu vergleichen ist. Zum einen befinden wir uns in diesem Jahr in der Sonderklasse und zum anderen findet in diesem Jahr ein Bundeswettbewerb statt. Ich bitte noch einmal alle Grundstückseigentümer, ganz objektiv ihre Gebäude, Hof- und Gartenflächen zu betrachten, vielleicht mit dem Zustand der Nachbargrundstücke zu vergleichen, denn die Vielzahl der Anwesen und das ist erfreulich, befindet sich in einem guten Zustand, und das passive Verhalten während des Wettbewerbs doch noch abzulegen.
Der Wettbewerb hat nur den einen Sinn, das Dorf in dem wir wohnen, so wohnenswert zu machen, daß man sich dort gerne aufhält und wohlfühlt.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Ich wünsche allen Hollerem sowie allen Gästen aus nah und fern viel Freude und fröhliche Stunden in unserer Gemeinde. Molsberger, Ortsbürgermeister
SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren
Am Kirmessamstag, dem 18.7.81,wird die Alte-Herren-Mann- schaft von Bendorf-Sayn in Holler erwartet.
Anstoß 16.00 Uhr.
Männergesangverein „Frohsinn-Lyra", Holler
Am Montag, dem 20. Juli, 10.30 Uhr findet im Saale Heibel der traditionelle Kirmesfrühschoppen des Männergesangvereins statt. Hierzu laden wir alle Hollerer recht herzlich ein.
UIMTERSHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Untershausen für das Jahr 1981 vom 6. 7.1981.
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) fol gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 24.6.81 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf
278.000,- DM
in der Ausgabe auf
278.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf
347.000,- DM
in der Ausgabe auf
347.000,- DM festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
SV 1920 Welschneudorf e.V. informiert
Damenfu ßball
Ab Dienstag, dem 28.7.1981, 19.00 Uhr nehmen wir wieder unser gewohntes Training auf.
Da wir am 2. August zu einem Freundschaftsspiel nach Nievern fahren, wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf
Alle nicht mehr aktiven Feuerwehrmitglieder, die noch im Besitz von Uniformen oder Arbeitsanzügen sind, möchten diese doch bitte baldmöglichst bei dem nächstgelegenen Feuerwehr- V.ameraden abgeben.
Nächste Feuerwehrübung: Sonntag, 19.7.1981, 10.00 Uhr-
GELBACHHÖHEN
HOLLER:
Kirmes in Holler
Vom 18. - 20. Juli 1981 feiert Holler seine diesjährige Kirmes. Der Festbetrieb auf dem Kirmesplatz wird in diesem Jahre von der Familie Pfeifer aus Limburg übernommen.
Der Kirmesbaum wird am Samstag, 18.7.81, 16.00 Uhr bei der Gastwirtschaft Heibel aufgestellt. Der Musikverein Holler gibt wie alljährlich beim Aufstellen des Kirmesbaumes ein Platzkonzert. Dem Musikverein sowie denen, die beim Aufstellen des Kirmesbaumes helfen, gilt mein besonderer Dank.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund für den zweiten Hund für jeden weiteren Hund
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
5430 Montabaur, 24.6.1981
Kreisverwaltung (LS) Im Aufträge
des Westerwaldkreises ' ' Meckel
220 v.H.
240 v.H.
280 v.H. die innerhalb
18,- DM 36,- DM 54,~ DM

