Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
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Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
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sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 9
FREITAG, den 10. Juli 1981
Nummer: 28
Ortsgemeinde Stahlhofen führt ein eigenes Wappen
Bereits im Juni 1980 erklärte der Ortsgemeinderat seine Absicht, für die Gemeinde ein Wappen erstellen zu lassen. Nach Abschluß der Entwurfsarbeiten wurde die Genehmigung zur Führung des Wappens bei der Bezirksregierung Koblenz beantragt.
Die Genehmigung wurde am 30.4.1981 ausgesprochen.
Die Beschreibung des Wappens lautet:
In Silber unten eine auf dem Schildrand stehende rote Kapelle mit spitzbogigem schwarzen Tor über einer Stufe und mit einem Rundbogenfries entlang der am First durch einen kreuzbesteckten Sockel gehöhten Giebelschläge; darüber drei 1:2 gestellte grüne Linden mit schwarzem Stamm; oben rechts und links je eine Gruppe von vier 1:2:1 aneinandergerückten schwarzen Basaltsäulen.
Die Bedeutung der Symbole ergibt sich aus den nachfolgenden Erläuterungen:
Die Kapelle symbolisiert die wahrscheinlich auf einer schon vorgeschichtlichen Kultstätte bei Stahlhofen errichtete, uralte Wendelinuskapelle, die im vorigen Jahrhundert durch den im Wappen dargestellten Neubau ersetzt wurde.
Die bei der Kapelle stehenden Linden, als Naturdenkmäler geschützt, sind das weithin in der Landschaft sichtbare Wahrzeichen von Stahlhofen.
Die Basaltsäulen kennzeichnen das reiche Basaltvorkommen in der Gemarkung von Stahlhofen, das seit Jahrhunderten dem Dorf Arbeit und Brot verschaffte.
Die silberne Grundfarbe des Wappens und die rote Farbe der Kapelle sind die Farben des kurtrierischen Wappens; Stahlhofen gehörte zeit seines Bestehens bis 1803 zu Kurtrier.
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