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Montabaur -13 - 27/81

Zielen von der materiellen Seite her, so wurden in 1980 fast 10.000,-- DM an Geldpreisen vereinnahmt. Die Geldpreise aus den diesjährigen Wettbewerben sollen für den Ankauf einer Kuckucksuhr verwandt werden. Die Finanzierung ist aber nur gesichert, wenn wir uns wie im vergangenen Jahr plazieren. Unser gemeinsamer Wunsch und unser Ziel sollte sein:

Stellen wir uns mit einem schönen Dorf dem Wettbewerb!

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Schachspiel auf dem Dorfplatz!

Ab sofort ist das Schachspielen auf dem Dorfplatz möglich.

Die Schachfiguren befinden sich in der eigens hierfür angefer­tigten Kiste. Es ist darauf zu achten, daß nach jedem Spiel die Figuren in die Kiste gestellt werden. Bei sorgfältiger Behand­lung der Einrichtung hat der nachfolgende Spieler auch noch seine Freude..

Stahlhofen, Ortsbürgermeister

Frauengymnastikgruppe Welschneudorf

Alle Turnerinnen, die nicht in Urlaub sind, wollen sich am Samstag, dem 4. Juli, mit ihren Männern auf dem Grillplatz treffen.

Anmeldung bis Freitagnachmittag bei Carin Merz oder Käthe Dommermuth.

Außerdem treffen sich alle Turnerinnen am Freitagabend gegen 19.00 Uhr beim Hannes!

GELBACHHÖHEN

DAUBACH

Kirmes der Gemeinde Daubach im Soonwald am 19. Juli 1981

Wie auch im vergangenen Jahr wollen Musiker und Anhänger des DRK-Orchesters der Kirmes in unserem gleichnamigen Ort Daubach bei Bad Kreuznach besuchen. Auf Bitten der dortigen Bevölkerung haben sich die Musiker entschlossen, ihre Instrumente mitzunehmen und ein kleines Kirmesständchen zu spielen.

Es ist der Wunsch unserer Namensvettern, die im vorigen Jahr geknüpften freundschaftlichen Beziehungen gegenseitig zu erweitern.

Viele haben von ihnen unsere Kirmes mitgefeiert und ein Besuch unsererseits würde den gastfreundlichen Soonwäldern Freude bereiten.

Sicherlich ist es für die Bürger,, die noch nicht in Daubach (Soonwald) waren, interessant, Landsleute kennenzulernen.

Daubach. Der Rat stimmte diesem Plan nicht in allen Bereichen zu. Vor allem lehnte der Rat einen Reitweg quer durch die Distrikte 14 und 16 ab. Außerdem wurde die Fordei ung erhoben daß der Wohnbereich von Reitwegen freigehalten werden soll.

Schließlich machte der Ortsgemeinderat darauf aufmerksam, daß die Ortsgemeinde Daubach es sich Vorbehalte, Schäden, die an den ausgewiesenen Reitwegen entstehen, durch die Verursacher beheben zu lassen.

HOLLER

Herbert Leier als neues Ratsmitglied verpflichtet

ln der Sitzung am 11. Juni 1981 verpflichtete Ortsbürgermeister Peter Molsberger das nachgerückte Ratsmitglied Herbert Leier durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung der mit seinem neuen Amt als Ratsmitglied verbundenen Pflichten. Herbert Leier ist als Ratsmitglied für den verstorbenen Gottlieb Spitzhorn in den Ortsgemeinderat nachgerückt.

Benutzungsordnung für die Sport- und Kulturhalle beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Ortsgemeinde­rat eine Benutzungsordnung für die Sport- und Kulturhalle der Ortsgemeinde Holler. Diese wird nachstehend in vollem Wortlaut abgedruckt.

Benutzungsordnung für die Sport- und Kulturhalle der Orts­gemeinde Holler

§ 1

Allgemeines

Die Sport- und Kulturhalle steht in Trägerschaft der Ortsge­meinde. Sie steht nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Benutzerplans für den Übungsbetrieb der ört­lichen Sportvereine und -gruppen sowie Veranstaltungen kultu­reller Art zur Verfügung, soweit sie nicht für eigene Zwecke der Ortsgemeinde benötigt wird.

§2

Art und Umfang der Gestattung {1)Die Gestattung der Benutzung ist bei der Ortsgemeinde zu beantragen. Sie erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Orts­gemeinde, in dem der Nutzungszweck und die Nutzungszeit festgelegt sind und setzt den Abschluß eines Benutzungsver­trages voraus in diese Benutzungsordnung als Vertragsbe­standteil anerkannt wird.

(2) Aus wichtigen Gründen, z.B. bei dringendem Eigenbedarf oder im Falle einer kulturellen Veranstaltung, kann die Gestattung zurückgenommen oder eingeschränkt werden; das gilt auch bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung der Halle.

(3) Benutzer, die wiederholt unsachgemäßen Gebrauch von der Halle machen, werden von der Benutzung ausgeschlossen.

(4) Die Ortsgemeinde hat das Recht, die Halle aus Gründen der Pflege und Unterhaltung vorübergehend ganz oder teilweise zu schließen.

Alle Daubacher Bürger und auswärtige Interessenten sowie die Musiker sind zur Fahrt herzlich eingeladen. Anmeldung bis zum 10. Juli beim Ortsbürgermeister. Eine telefonische An­meldung ist auch möglich. Tel. 4888.

Kinder können ebenfalls mitfahren. Der Fahrpreis beträgt bei 50 Teilnehmern 10,-- DM pro Person. Die Abfahrt erfolgt am 19. Juli etwa gegen 8.00 Uhr. Die Rückfahrt ist für 20.00 Uhr vorgesehen. Wer schon am Samstag zur Kirmes fahren will, für den kann eine Übernachtung in Daubach orga­nisiert werden. In diesem Falle bitte unter der Tel.-Nr.: 2315 melden.

Frink, Ortsbürgermeister

Reitwegenetz

Am 27.5.1981 befaßte sich der Ortsgemeinderat in einer eigens dazu einberufenen Sitzung mit dem Plan für die Reitwege in

(5) Maßnahmen der Ortsgemeinde nach Abs. 2 - 4 lösen keine Entschädigungsverpflichtung aus. Die Ortsgemeinde haftet auch nicht für einen evtl. Einnahmeausfall.

§3

Hausrecht

Das Hausrecht an der Halle steht der Ortsgemeinde sowie den von ihr Beauftragten zu; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

§ 4

Umfang der Benutzung

(1) Die Benutzung der Halle wird von der Ortsgemeinde in einem Benutzerplan geregelt.

(2) Zur Benutzung für den Übungsbetrieb steht die Halle von 15.00 bis 22.00 Uhr zur Verfügung.

(3) Eine Abtretung von bereits zugesprochenen Benutzungszeiten durch den Benutzer an Dritte ist nur mit Zustimmung der