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Montabaur 6/27/81

3. Nachdem der Gemeinde die Führung eines eigenen Wappens genehmigt wurde, beschloß der Rat, 25 Wappenteller (Zinn­teller mit aufgedrucktem Gemeindewappen in der Teller­mitte) anzuschaffen. Diese Teller sollen als Ehrenteller Ver­wendung finden.

4. Zur Pflege der gemeindlichen Rasenflächen wurde die An­schaffung eines neuen Rasenmähers beschlossen.

Instandsetzungsmaßnahmen an Feldwegen beschlossen

Nach Einholung von Angeboten beschloß der Rat, einen Auf­trag für die Unterhaltung von Feldwegen in der Gemeinde zu ver­geben. Die Auftragssumme beläuft sich auf ca. 11.000,- DM.

Gemeindeanteil für den Ausbau der Neustraße festgesetzt

Der Anteil der Ortsgemeinde Heiligenroth am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Neustraße wurde auf 50 % festge­setzt.' Als Zeitpunkt der Beendigung der Baumaßnahme Neustraße" wurde der 10.6.1981 festgesetzt.

Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossen­schaft Heiligenroth/Boden auf die Ortsgemeinden Heiligenroth und Boden

Die Jagdgenossenschaft Heiligenroth/Boden hatte in ihrer Grün­dungsversammlung am 18.5.1981 beschlossen, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinden Heiligenroth und Boden zu übertragen. Der Rat erklärte nunmehr seine Zustim­mung zur Übertragung der Rechte und Pflichten. Entsprechend dem Beschluß der Genossenschaftsversammlung soll der Rein­ertrag aus der Jagdverpachtung für den Feldwegebau und für Besamungszuschüsse Verwendung finden. Auch dieser Rege­lung stimmte der Rat zu.

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977-vom 14.12.1976-BGBl. I.S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgem.Ruppach-Goldhausen erhebt im Kalenderjahr 1981

die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie den Landwirtschaftskammerbeitrag nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980 Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Ahgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

In den Fällen, in denen Hundesteuer anfällt, ergehen in diesem Jahr wegen Änderung der Hebesätze neue Steuerbescheide..

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung 1

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde ein­gegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. Ruppach-Goldhausen,3.7.1981 Ferdinand,Ortsbürgermeister Haushattssatzung und Haushaltsplan für 1981 verabschiedet ln seiner Sitzung am 23. Juni 1981 beschloß der Ortsgemeinde­rat Ruppach-Goldhausen den von der Verwaltung in Zusammen­arbeit mit Ortsbürgermeister Ferdinand erarbeiteten Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 1981 einstimmig. Zuvor konnte Ortsbürgermeister Ferdinand einen Rückblick auf das l-bushaltsgeschehen des Jahres 1980 geben.

Es wurde berichtet, daß zur Finanzierung der anstehenden Maß­nahmen des Vermögenshaushaltes 1980 in der Haushaltssatzung eine Kreditsumme von 196.950,- DM ausgewiesen war. Auf­grund der nun vorliegenden Jahresrechnung konnte festgehalten werden, daß diese Kreditsumme nicht benötigt wurde. Vielmehr wurde die Ortsgemeinde sogar in die Lage versetzt, der allgemei­nen Rücklage einen Betrag von 75.484,61 DM zuzuführen.

Diese positive Entwicklung wurde möglich durch eine erhöhte Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaus­halt aufgrund von Mehreinnahmen und Einsparungen bei ver­schiedenen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes. Außerdem wurden Haushaltsmittel bei diversen Straßenbaumaß­nahmen nicht kassenwirksam. Bei der Haushaltsstelle für den Erwerb von Grundstücken wurden nicht alle Mittel benötigt.

Bei Grundstücksveräußerungen kam es zu Mehreinnahmen.

Der als Rücklagenzuführung ausgewiesene Betrag dient nun zur Finanzierung der in 1981 anstehenden Maßnahmen.

Der Haushalt 1981 hat ein Gesamtvolumen von 1.310.000 DM. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 736.000 DM und auf den Vermögenshaushalt 574.000 DM.

Mit Blick auf den Verwaltungshaushalt ist zu berichten, daß dort der relativ hohe Zuschußbedarf des Wirtschaftsbetriebes Forst" auffällt. Zu erwähnen ist auch die positive Entwick­lung im Unterabschnitt 900 (Steuern, allgemeine Zuweisungen u. allgemeine Umlagen). In diesem Unterabschnitt wird ein um 40.000 DM höherer Überschuß als im Vorjahr erwartet.

Dies ist vor allem auf die Mehreinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und auf höhere Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Als Zuführung zum Vermögenshaushalt ist ein Betrag von 77.000 DM veranschlagt. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung von 38.050,- DM. Folge dieser expandie­renden Zuführung ist, daß die freie Finanzspitze, die 1980 einen Überschuß von 28.000,- DM auswies, im Jahre 1981 auf 78.000 DM ansteigt.

Allerdings ist für die kommenden Jahre mit einem Rückgang der freien Finanzspitze zu rechnen, insbesondere durch eine Darlehenskündigung zum Zwecke der Zinsanpassung (Aufnahme im Jahre 1977 zu einem Zinssatz von 4,95 % bei nun zu erwar­tenden Zinsen zwischen 10 und 12 %) und die Umlagebelastun­gen des Verwaltungshaushaltes negativ zu Buche schlagen.

Mit Blick auf diese abnehmende freie Finanzspitze sollte eine Neuverschuldung unterbleiben. Dies ist jedoch im Finanzplan auch so vorgesehen.

Folgende Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Jahr 1981 geplant: