Montabaur 11 / 26 / 81
Verschiedenes
ln nichtöffentlicher Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bürgersteige in der Lahnstraße den Erwerb einer Grundstücksfläche. Außerdem wurde über die Vergabe weiterer Arbeiten zum Bau der Friedhofshalle entschieden und ein Zuschußantrag eines Ortsvereins behandelt.
Gebrauch von Schußwaffen im Ortsbereich
Trotz der an dieser Stelle wiederholt gegebenen Hinweise gehen mir in letzter Zeit wieder Beschwerden von Einwohnern über Schießübungen im Ortsbereich zu, die sich unverständlicherweise auch gegen Vögel richten. Der Verbotswidrigkeit dieses Tuns müßten die betreffenden Schützen sich eigentlich bewußt sein, zumal sie dabei auch die Anwohner gefährden. Zur Vermeidung von Weiterungen bitte ich daher dringend, den Gebrauch von Schußwaffen im Ortsbereich umgehend zu unterlassen. Hümmerich, Ortsbürgermeister
SUMMERN:
Öffentliche Bekanntmachung
Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Simmern hat am 4.6.1981 die Unanfechtbarkeit für den Umlegungsplan „In der Trift" Gemarkung Simmern festgestellt.
Von der Unanfechtbarkeit bleiben ausgeschlossen:
Ordn.Nr. 1 mit dem Einlagegrundstück Nr. 186, Flur 2,
und dem Zuteilungsgrundstück Nr. 341 der Flur 2
Ordn.Nr. 1a mit dem Zuteilungsgrundstück Nr. 342/1, Flur 2
Ordn.Nr. 4 mit dem Einlagegrundstück Nr. 184/1, Fiur 2,
und den Zuteilungsgrundstücken Nr. 342/2 sowie 343 der Flur 2
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgemacht.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 27.6.1981 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Falls ein Beteiligter eine Besitzänzeige der neu zugeteilten Grundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 10.7.1981 der Ortsgemeinde Simmern mitzuteilen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtliche Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes Montabaur erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd.Nr. 10 des beschreibenden Teils zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschl. 10.7.1981 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur, Nr. 500017 bei der Kreissparkasse Westerwald in Montabaur den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Ortsgemeinde Simmern Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Simmern, den 15.6.1981 Siegel Ortsgemeinde Simmern Umlegungsausschuß Rohrbacher, Ltd.Verm.Direktor
Entwurf für die Umgestaltung und Erweiterung der Kriegerkapelle und der Aufbahrungsanlage verabschiedet
Am 12. Juni 1981 befaßte sich der Ortsgemeinderat mit zwei Entwürfen für die Renovierung der Kriegerkapelle und die Umge
staltung des Aufbahrungsraumes. Es wurde folgendes beschlossen :
1. KRIEGERKAPELLE
a) Die durch Frosteinwirkung beschädigten Wasctibeton - stufen sollen erneuert werden, ebenso die Waschbetonplatten im Inneren der Kriegerkapelle.
b) Die Wände sowie die Decke der Kriegerkapelle -sollen renoviert werden.
c) Für die Gestaltung des Fensterbogens sollen durch einen Künstler Vorschläge unterbreitet werden.
2. AUF BAH RUNGSRAUM
a) Der hintere Bereich der jetzigen beiden Räume soll zum Lager- bzw. Abstellraum mit einem Ausgang nach Westen hergestellt werden,
b) Der vordere Bereich dieser Räume soll durch einen Anbau um ca. 4 m erweitert werden und als Aufbahrungshalle
mit einem Eingangstor hergestellt werden. Es soll ein Flachdach angebracht werden
c) Der jetzige Eingang zum Friedhof (aus Richtung Staatswald) soll rechts neben der Wasserstelle angelegt werden.
Der Bau eines Kühlraurnes wurde nicht für erforderlich gehalten, weil die Räumlichkeiten ohnehin sehr kühl sind. Sollte sich später die Notwendigkeit eines Kühlraumes ergeben, will man den geplanten Lagerraum für diesen Zweck herrichten.
Gleichzeitig vergab der Ortsgemeinderat den Auftrag zur Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung. Es wurde außerdem festgelegt, das Ausschreibungsergebnis sowie den Entwurf über die Gestaltung des Fensterbogens mit dem Bauausschuß zu beraten. Der Bauausschuß erhielt den Auftrag, alle notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Genehmigung des geänderten Planentwurfes für die Umgestaltung der Schutthalde
Gartenbauarchitekt Brüll erläuterte den geänderten Entwurf (3.Entwurf).Die Änderung erfolgte, da die Maße nicht mit der Örtlichkeit übereinstimmten. Aufgrund der Änderung ergab sich, daß der geplante Festplatz um ca. 10 m in die Tiefe größer wird, mehr Parkplätze geschaffen werden können und die Standorte von Tennisplätzen sowie des geplanten Clubhauses sich verschieben. Der Ortsgemeinderat stimmte dem geänderten Entwurf zu und beauftragte Gartenbauarchitekt Brüll, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.
Unter Punkt „Verschiedenes" diskutierte man über die Planung eines Naherholungsgebietes im Bereich des Gemeindewaldes (ab Waldspielplatz bis zur Schutthalde) •
Architekt Brüll schlug vor, zunächst eine Ortsbesichtigung durch den Rat vorzunehmen, wobei die Trassen der Wanderwege, Standorte der Sitzgelegenheiten etc. erörtert werden sollten. Eine Planung wurde vorerst nicht für erforderlich gehalten.
Theatergruppe wieder aktiv
Die Theatergruppe hat am 13.6.1981 beschlossen, im Oktober eine Wochenendfahrt zu einem Weinfest zu unternehmen.
Näheres darüber teilen wir im nächsten Rundschreiben mit.
Doch eines können wir jetzt schon versprechen: Für gute Laune und viel Stimmung wird gesorgt.
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