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Montabaur 10/26/81

Kreisvorstandsmitglied Clemens Henzler, Nauort, zum Thema: Die aktuelle politische Situation 8 Monate nach der Bundes­tagswahl 1980",

AUGST

EITELBORN:

Ausbau des Freizeitparks

LIEBE MITBÜRGER

Folgen Sie der Bitte unseres Vereinsrings und unserer Ortsge­meinde und machen Sie mit beim Aufbau unseres Freizeitgelän­des.

Treffpunkt:

Samstag, den 27. Juni 1981, vormittags ab 8.00 Uhr Bringen Sie bitte Handwerkszeug mit - Schaufel, Schubkarre. Vereinsring Eit6lborn/Ortsgemeinderat Eitelborn

MGV Eitelborn 1866

Am kommenden Sonntag, dem 28. Juni 1981,12.00 Uhr bringt das ZDF die SendungDas Sonntagskonzert" als Film-Reportage über denInternationalen Chorwettbewerb in Lindenholzhausen'.' Einige Sangesfreunde unseres Chores besuchten diese Veranstal­tung am 31. Mai 1981 als Zuhörer und waren begeistert.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Eitelborns!

Die Kirmesgesellschaft 1981 bittet nochmals um Ihre Mithilfe. Wir benötigen für die diesjährige Kirmeskrone noch viele ausge­blasene Eier. Wir bitten deshalb ein weiteres Mal, sich dieser kleinen Mühe zu unterziehen und ausgeblasene Eier zu sammeln, welche am Montag, dem 29.6.81, eingesammelt werden.

Kirmesgesellschaft 1981 Eitelborn

Wir treffen uns am Montag, dem 29.6.81 um 19 Uhr bei Petra Knopp, Triftstraße zwecks Eiersammlung in Eitelborn. Wir bitten, geeignete Behälter für dieses Unternehmen mitzubringen.

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Orts­gemeinde Neuhäusel für das Jahr 1981 vom 11.6.1981

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen^ die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.6.1981 hiermit bekanntgemacht wird: ,

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 806.000,- DM

in der Ausgabe auf 806.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 887.000,- DM

in der Ausgabe auf 887.000,- DM festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushalts­jahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaus­halt erforderlich ist, wird auf 92.000,- DM festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. GEWERBESTEUER:

a) nach Gewerbeertrag und Gewerbe­kapital 280 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 48,- DM

für den zweiten Hund 72,-- DM

für jeden weiteren Hund 96,-- DM

220 v.H. 240 v.H.

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:

Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für

Rheinland-Pfalz

Montabaur, den 2. Juni 1981

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

(L.S.) Im Aufträge

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.6.1981 bis 9.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Neuhäusel, den 11.6.1981

(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel

Hümmerich, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl. Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 9. Juni 1981 Widmung von Verkehrsflächen

Der Ortsgemeinderat beschloß, das inzwischen ausgebaute Teilstück des Mittelweges zwischen dem Friedhofsweg und der Graf-von-Westphalen-Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.5.1981.

Festsetzung des Gemeindeantiils für den Bürgersteigausbau der Lahnstraße

Zum Zwecke der Abrechnung der Ausbaubeiträge hatte der Ortsgemeinderat Beschluß zu fassen über den Anteil der Ge­meinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürger­steige entlang der Lahnstraße. Nach Erläuterung und Diskussion der neuen Sach- und Rechtslage setzte der Rat den Anteil der Ortsgemeinde auf 60 v.H. fest.Gleichzeitig wurde die Beendi­gung der Ausbauarbeiten festgestellt.