Montabaur 10/26/81
Kreisvorstandsmitglied Clemens Henzler, Nauort, zum Thema: „Die aktuelle politische Situation 8 Monate nach der Bundestagswahl 1980",
AUGST
EITELBORN:
Ausbau des Freizeitparks
LIEBE MITBÜRGER
Folgen Sie der Bitte unseres Vereinsrings und unserer Ortsgemeinde und machen Sie mit beim Aufbau unseres Freizeitgeländes.
Treffpunkt:
Samstag, den 27. Juni 1981, vormittags ab 8.00 Uhr Bringen Sie bitte Handwerkszeug mit - Schaufel, Schubkarre. Vereinsring Eit6lborn/Ortsgemeinderat Eitelborn
MGV Eitelborn 1866
Am kommenden Sonntag, dem 28. Juni 1981,12.00 Uhr bringt das ZDF die Sendung „Das Sonntagskonzert" als Film-Reportage über den „Internationalen Chorwettbewerb in Lindenholzhausen'.' Einige Sangesfreunde unseres Chores besuchten diese Veranstaltung am 31. Mai 1981 als Zuhörer und waren begeistert.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Eitelborns!
Die Kirmesgesellschaft 1981 bittet nochmals um Ihre Mithilfe. Wir benötigen für die diesjährige Kirmeskrone noch viele ausgeblasene Eier. Wir bitten deshalb ein weiteres Mal, sich dieser kleinen Mühe zu unterziehen und ausgeblasene Eier zu sammeln, welche am Montag, dem 29.6.81, eingesammelt werden.
Kirmesgesellschaft 1981 Eitelborn
Wir treffen uns am Montag, dem 29.6.81 um 19 Uhr bei Petra Knopp, Triftstraße zwecks Eiersammlung in Eitelborn. Wir bitten, geeignete Behälter für dieses Unternehmen mitzubringen.
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1981 vom 11.6.1981
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen^ die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 2.6.1981 hiermit bekanntgemacht wird: ,
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 806.000,- DM
in der Ausgabe auf 806.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 887.000,- DM
in der Ausgabe auf 887.000,- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 92.000,- DM festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER:
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 48,- DM
für den zweiten Hund 72,-- DM
für jeden weiteren Hund 96,-- DM
220 v.H. 240 v.H.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 2. Juni 1981
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
(L.S.) Im Aufträge
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.6.1981 bis 9.7.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Neuhäusel, den 11.6.1981
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel
Hümmerich, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentl. Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates am 9. Juni 1981 Widmung von Verkehrsflächen
Der Ortsgemeinderat beschloß, das inzwischen ausgebaute Teilstück des Mittelweges zwischen dem Friedhofsweg und der Graf-von-Westphalen-Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.5.1981.
Festsetzung des Gemeindeantiils für den Bürgersteigausbau der Lahnstraße
Zum Zwecke der Abrechnung der Ausbaubeiträge hatte der Ortsgemeinderat Beschluß zu fassen über den Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige entlang der Lahnstraße. Nach Erläuterung und Diskussion der neuen Sach- und Rechtslage setzte der Rat den Anteil der Ortsgemeinde auf 60 v.H. fest.Gleichzeitig wurde die Beendigung der Ausbauarbeiten festgestellt.

