Montabaur 8/26/81
Die Vertreter des Verwaltungsrates, der Architekt
und die Verwaltung hielten entgegen, man solle jetzt aufgrund der vorliegenden Planung die Ausschreibung vornehmen. Sollten sich die Befürchtungen bezügl. der Kostensteigerungen bewahrheiten, müsse eben das Projekt umgeplant werden, um innerhalb des Limits von 400.000,- DM zu bleiben.
Ratsmitglied Widner (SPD) beantragte dann eine Sitzungsunterbrechung, und nach fraktionsinternen Beratungen faßte der Stadtrat auf Vorschlag von Bürgermeister Mangels folgenden Beschluß:
1. Die vorliegende Planung zur Gestaltung des Kirchplatzes wird anerkannt. Für eine Änderung der Planung ist folgendes zu berücksichtigen:
a) Das vorhandene Joseph-Kehrein-Denkmal ist in der im Plan ausgewiesenen Grünfläche unterzubringen
b) Es ist eine Lösung zu suchen, um zeitlich begrenzt bis zur Einrichtung der Fußgängerzone, längstens jedoch auf 3 Jahre, ca. 7 Parkplätze im Vorbereich der Kirche zu erhalten,
c) Mindestens eine Linde soll erhalten bleiben. Für die zweite Linde ist ein vergleichbarer Ersatz an anderer Stelle
It. Plan zu schaffen.
2. Die Maßnahme ist auf der Basis dieser Planung auszuschreiben ■ Vor einer Auftragsvergabe ist ein Vertrag zwischen der Kath. Kirchengemeinde und der Stadt abzuschließen, in dem die Anteile an den Kosten, die Ausführung, die Bauleitung und die Zahlungsweise festgelegt und vereinbart werden.
3. Die Stadt stellt für die Durchführung der Planung gemäß Haushaltsplan 1981 höchstens einen Betrag von 200.000,- DM unter der Voraussetzung zur Verfügung, daß die Kirchengemeinde einen gleichhohen Betrag zur Verfügung stelle. Kosten- staigerungen werden von der Stadt nicht mitgetragen. .Kostenminderungen gegeüber dem Kostenvoranschlag kommen beiden Vertragspartnern zugute.
Der Beschluß wurde mehrheitlich (16 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen) gefaßt.
Änderung des Bebauungsplanes „Peterstor II" als Satzung gern. § 10 BBauG
Durch einstimmigen Beschluß wurde die Änderung des Bebauungsplanes „Peterstor II" vom Stadtrat endgültig beschlossen (Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG). Es geht dabei um die Umwandlung einer privaten Parkfläche in Wohnbaufläche. Der Änderungsplan hatte in der Zeit vom 27.4. - 27.5.1981 offengelegen. Bedenken wurden dagegen nicht vorgetragen. Nach dem Satzungsbeschluß wird der Bebauungsplan nun der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt und anschließend öffentlich bekanntgemacht.
Straßenverkehrsmaßnahmen im Bereich des Bebauungsphnes „Himmelfeld"
Diesem Punkt lag ein Antrag der SPD-Fraktion zugrunde, der bereits im Haupt- und Finanzausschuß beraten worden war.
Die SPD-Fraktion hatte folgendes beantragt:
1. Statt der bisher geplanten Unterführung der Limburger Straße zur Tonnerrestr. solle zwischen der Jakob-Hannappel-Straße und der Karl-Siebert-Straße eine Fußgängerunterführung mit Druckampel installiert werden. Auf der B 49 solle durch Blinkampeln auf diesen.Fußgängerüberweg aufmerksam gemacht werden.
2 Von der Goethestraße solle man nur nach rechts in die Tonnerrestr. einbiegen können (Anbringung eines Schildes „vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts")
3. Der Einmündungsbereich der Tonnerrestr. in die Limburger Straße solle durch Fahrbahnmarkierungen verkehrssicher gemacht werden.
4. Um zu verhindern, daß Busse der Linie Limburg/Montabaur weiterhin mitten in diesem Einmündungsbereich halten, solle eine Bushaltestelle angelegt werden.
Die Verwaltung hatte gemäß Auftrag in der Ausschußsitzung am 1.6.1981 Stellungnahmen der Fachbehc rden eingeholt. Bürgermeister Mangels trug das Ergebnis dieser Befragung der Fachbehörden wie folgt vor:
a) Die Installierung eines Schildes „vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" im Bereich Goethestr./Tonnerrestr. werde in Kürze erfolgen
b) Die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Einmündung der Tonnerrestr. in die Limburger Straße seien in Auftrag gegeben.
c) Im Bereich der Tonnerrestr. könnten keine verkehrsbeschränkenden Maßnahmen getroffen werden, da es sich ohnehin um eine innerörtliche Straße mit der Geschwindigkeitsbegrenzung „50 km/h" handele.
d) Eine Haltebucht für Busse könne nicht angelegt werden -
e) Die Anlegung eines Fußgängerüberweges mit Druckampel auf der Limburger Straße anstelle der bisher geplanten Unterführung der Limburger Straße könne aus verkehrstechnischen Gründen nicht erfolgen. Dies hätten die Gutachter der Fachbehörden ergeben.
Im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsunterführung teilt Bürgermeister Mangels mit, nach dem jetzigen Stand der Dinge sei eine Durchführung der Maßnahme im Jahre 1981 nicht möglich, weil keine Haushaltsmittel des Landes zur Verfügung stünden. Er rechne aber mit einer Realisierung im Jahr 1982.
Über die Frage der Anlegung eines Fußgängerüberweges mit Ampelanlage wurde im Stadtrat kontrovers diskutiert. Die Fachbehörden (Kreisverwaltung als Straßenverkehrsbehörde und Straßenbauamt Diez) hatten sich gegen einen Fußgängerüberweg ausgesprochen, weil darin eine Gefährdung der Fußgänger gesehen wurde (bei der drei- bis vierspurigen Fahrbahnbreite der Limburger Straße im dortigen Bereich sei der Fußgängerweg so lang, daß eine Verkehrsinsel notwendig sei). Außerdem wies man darauf hin, daß im Falle einer Ampelanlage bei dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Limburger Str. mit „Rückstaus" bis auf die B 49 zu rechnen sei. Die Gefahr von Auffahrunfällen sei beträchtlich.
Die Sprecher der CDU-Fraktion schlossen sich der Auffassung der Fachbehörden an und verwiesen darauf, daß für die Anbringung eines Fußgängerüberweges das Straßenbauamt in Verbindung mit der Straßenverkehrsbehörde zuständig sei und nach den bisherigen Äußerungen nicht mit deren Zustimmung zu rechnen sei.
Sprecher von SPD- und FWG sprachen sich nachhaltig für die Beibehaltung der Forderung nach einem Fußgängerüberweg aus. Dabei wurden jedoch teilweise unterschiedliche Auffassungen vertreten hinsichtlich der Frage, ob der Fußgängerüberweg einö vorübergehende Maßnahme (bis zur Anlegung der Straßenunterführung) sein soll, oder ob es sich dabei um eine endgültige Maßnahme anstelle des Fußgängerüberweges handeln soll.
Im Verlaufe der Diskussion kam man überein, vor einer endgültigen Entscheidung des Stadtrates andere Städte nach Erfahrungen mit Fußgängerüberwegen auf drei- bis vierspurigen Fahrbahnen zu fragen. Anschließend soll in der nächsten Bau-, Haupt- und Finanzausschußsitzung erneut über den Fragenkomplex beraten werden. Dazu soll der Vertreter des Stra ßenbauamtes Diez, Leitender Baudirektor Wagner, zur Sitzung eingeladen werden.

