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Montabaur 8/26/81

Die Vertreter des Verwaltungsrates, der Architekt

und die Verwaltung hielten entgegen, man solle jetzt aufgrund der vorliegenden Planung die Ausschreibung vornehmen. Sollten sich die Befürchtungen bezügl. der Kostensteigerungen bewahr­heiten, müsse eben das Projekt umgeplant werden, um innerhalb des Limits von 400.000,- DM zu bleiben.

Ratsmitglied Widner (SPD) beantragte dann eine Sitzungsunter­brechung, und nach fraktionsinternen Beratungen faßte der Stadtrat auf Vorschlag von Bürgermeister Mangels folgenden Be­schluß:

1. Die vorliegende Planung zur Gestaltung des Kirchplatzes wird anerkannt. Für eine Änderung der Planung ist folgendes zu berücksichtigen:

a) Das vorhandene Joseph-Kehrein-Denkmal ist in der im Plan ausgewiesenen Grünfläche unterzubringen

b) Es ist eine Lösung zu suchen, um zeitlich begrenzt bis zur Einrichtung der Fußgängerzone, längstens jedoch auf 3 Jahre, ca. 7 Parkplätze im Vorbereich der Kirche zu erhal­ten,

c) Mindestens eine Linde soll erhalten bleiben. Für die zweite Linde ist ein vergleichbarer Ersatz an anderer Stelle

It. Plan zu schaffen.

2. Die Maßnahme ist auf der Basis dieser Planung auszuschreiben Vor einer Auftragsvergabe ist ein Vertrag zwischen der Kath. Kirchengemeinde und der Stadt abzuschließen, in dem die An­teile an den Kosten, die Ausführung, die Bauleitung und die Zahlungsweise festgelegt und vereinbart werden.

3. Die Stadt stellt für die Durchführung der Planung gemäß Haus­haltsplan 1981 höchstens einen Betrag von 200.000,- DM unter der Voraussetzung zur Verfügung, daß die Kirchengemeinde einen gleichhohen Betrag zur Verfügung stelle. Kosten- staigerungen werden von der Stadt nicht mitgetragen. .Kosten­minderungen gegeüber dem Kostenvoranschlag kommen beiden Vertragspartnern zugute.

Der Beschluß wurde mehrheitlich (16 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stim­men) gefaßt.

Änderung des BebauungsplanesPeterstor II" als Satzung gern. § 10 BBauG

Durch einstimmigen Beschluß wurde die Änderung des Bebau­ungsplanesPeterstor II" vom Stadtrat endgültig beschlossen (Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG). Es geht dabei um die Um­wandlung einer privaten Parkfläche in Wohnbaufläche. Der Än­derungsplan hatte in der Zeit vom 27.4. - 27.5.1981 offengelegen. Bedenken wurden dagegen nicht vorgetragen. Nach dem Satzungs­beschluß wird der Bebauungsplan nun der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt und anschließend öffentlich bekanntge­macht.

Straßenverkehrsmaßnahmen im Bereich des Bebauungsphnes Himmelfeld"

Diesem Punkt lag ein Antrag der SPD-Fraktion zugrunde, der be­reits im Haupt- und Finanzausschuß beraten worden war.

Die SPD-Fraktion hatte folgendes beantragt:

1. Statt der bisher geplanten Unterführung der Limburger Straße zur Tonnerrestr. solle zwischen der Jakob-Hannappel-Straße und der Karl-Siebert-Straße eine Fußgängerunterführung mit Druckampel installiert werden. Auf der B 49 solle durch Blinkampeln auf diesen.Fußgängerüberweg aufmerksam ge­macht werden.

2 Von der Goethestraße solle man nur nach rechts in die Ton­nerrestr. einbiegen können (Anbringung eines Schildes vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts")

3. Der Einmündungsbereich der Tonnerrestr. in die Limburger Straße solle durch Fahrbahnmarkierungen verkehrssicher gemacht werden.

4. Um zu verhindern, daß Busse der Linie Limburg/Montabaur weiterhin mitten in diesem Einmündungsbereich halten, solle eine Bushaltestelle angelegt werden.

Die Verwaltung hatte gemäß Auftrag in der Ausschußsitzung am 1.6.1981 Stellungnahmen der Fachbehc rden eingeholt. Bürgermeister Mangels trug das Ergebnis dieser Befragung der Fachbehörden wie folgt vor:

a) Die Installierung eines Schildesvorgeschriebene Fahrtrich­tung rechts" im Bereich Goethestr./Tonnerrestr. werde in Kürze erfolgen

b) Die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Einmündung der Tonnerrestr. in die Limburger Straße seien in Auftrag gegeben.

c) Im Bereich der Tonnerrestr. könnten keine verkehrsbeschrän­kenden Maßnahmen getroffen werden, da es sich ohnehin um eine innerörtliche Straße mit der Geschwindigkeitsbegren­zung50 km/h" handele.

d) Eine Haltebucht für Busse könne nicht angelegt werden -

e) Die Anlegung eines Fußgängerüberweges mit Druckampel auf der Limburger Straße anstelle der bisher geplanten Unterführung der Limburger Straße könne aus verkehrs­technischen Gründen nicht erfolgen. Dies hätten die Gut­achter der Fachbehörden ergeben.

Im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsunterführung teilt Bürgermeister Mangels mit, nach dem jetzigen Stand der Dinge sei eine Durchführung der Maßnahme im Jahre 1981 nicht möglich, weil keine Haushaltsmittel des Landes zur Verfügung stünden. Er rechne aber mit einer Realisierung im Jahr 1982.

Über die Frage der Anlegung eines Fußgängerüberweges mit Ampelanlage wurde im Stadtrat kontrovers diskutiert. Die Fachbehörden (Kreisverwaltung als Straßenverkehrsbehörde und Straßenbauamt Diez) hatten sich gegen einen Fußgänger­überweg ausgesprochen, weil darin eine Gefährdung der Fuß­gänger gesehen wurde (bei der drei- bis vierspurigen Fahrbahn­breite der Limburger Straße im dortigen Bereich sei der Fuß­gängerweg so lang, daß eine Verkehrsinsel notwendig sei). Außerdem wies man darauf hin, daß im Falle einer Ampelanlage bei dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Limburger Str. mitRückstaus" bis auf die B 49 zu rechnen sei. Die Gefahr von Auffahrunfällen sei beträchtlich.

Die Sprecher der CDU-Fraktion schlossen sich der Auffassung der Fachbehörden an und verwiesen darauf, daß für die An­bringung eines Fußgängerüberweges das Straßenbauamt in Verbindung mit der Straßenverkehrsbehörde zuständig sei und nach den bisherigen Äußerungen nicht mit deren Zustim­mung zu rechnen sei.

Sprecher von SPD- und FWG sprachen sich nachhaltig für die Beibehaltung der Forderung nach einem Fußgängerüber­weg aus. Dabei wurden jedoch teilweise unterschiedliche Auf­fassungen vertreten hinsichtlich der Frage, ob der Fußgänger­überweg einö vorübergehende Maßnahme (bis zur Anlegung der Straßenunterführung) sein soll, oder ob es sich dabei um eine endgültige Maßnahme anstelle des Fußgängerüberweges handeln soll.

Im Verlaufe der Diskussion kam man überein, vor einer end­gültigen Entscheidung des Stadtrates andere Städte nach Er­fahrungen mit Fußgängerüberwegen auf drei- bis vierspurigen Fahrbahnen zu fragen. Anschließend soll in der nächsten Bau-, Haupt- und Finanzausschußsitzung erneut über den Fragenkomplex beraten werden. Dazu soll der Vertreter des Stra ßenbauamtes Diez, Leitender Baudirektor Wagner, zur Sitzung eingeladen werden.