Montbaur 8/24/81
EISBACHGEMEINDEN
GROSSHOLBACH Öffentliche Bekanntmachung.
Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am
Dienstag, 16. Juni 1981, 19.3o Uhr, im Feuerwehrgerätehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über den 2. Nachtragsplan zum Fällungsplan 1981
2. Beratung und Beschlußfassung über die Aufhebung eines Sperrvermerkes
3. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG .
1. Grundstücksangelegenheit
2. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Präsenten
3. Grundstücksangelegenheit
4. Verschiedenes
5431 Großholbach, 9.6.1981 Metternich, Ortsbürgermeister
Dorfplatzeinweihung in Großholbach
Am kommenden Sonntag, 14. Juni 1981, 1o.oo Uhr, findet im Rahmen einer kleinen Feierstunde die Einweihung des neuen Dorfplatzes mit anschließender Bestimmungsübergabe statt.
Die Einsegnung wird durch Herrn Pfarrer Frink aus Girod vorgenommen.
Die Bevölkerung - jung und alt - ist zu dieser Einweihungsfeier mit anschließendem gemütlichen Beisammensein höflich eingeladen.
Metternich, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH / GIROD Alte Herren
Am 17. Juni veranstalten wir ein Freundschaftstreffen auf dem Sportplatz in Großholbach nach folgendem Zeitplan:
12.30 Uhr AH Heilberscheid - AH Steinefrenz/W.
13.30 " AH Ruppach / Goldhausen - AH Rhens
14.30 " AH Kölbingen - AH Ellar
Um 15.3o Uhr spielt die ehern. A-Klassenmeistermannschaft aus dem Spieljahr 67/68 gegen den ehern. A-Jugend Rheinlandmeister 69/70.
Anschließend um ca. 17.3o Uhr spielt die D-Jugend der Eisbachtaler Sportfreunde gegen die D-Jugend aus Rhens.
Für Speisen und Getränke ist bestens gesorgt. Für die Damen gibt es Kaffee und Kuchen.
Hierzu laden wir die gesamte Bevölkerung recht herzlich ein.
Am Montag, 15.6. um 18.oo Uhr treffen wir uns auf dem Sportplatz mit Arbeitsgeräten;dies gilt auch für unsere inaktiven Mitglieder.
HEILBERSCHEID
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am
Montag, 15. Juni 1981, 2o.oo Uhr, in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung und Einleitung eines Umlegungsverfahrens für einen Teil des Baugebietes "Ortslage" - Brunnenstraße - gemäß §§ 46 und 47 BBauG
2. Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Eichheider Straße
3. Beratung und Beschlußfassung über Haushaltsüberschreitungen
4. Beratung und Beschlußfassung über len Ankauf eines neuen Schneeräumschildes
5. Verschiedenes
5431 Heilberscheid, 4. Juni 1981 Reichwein, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Heilberscheid zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 5. Juni 1981
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419 , BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10) , zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur, vom 27. Mai 1981, hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 12.2.1979 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt:
"Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt; das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten".
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab
4. 3. 1970 in Kraft
Heilberscheid, 5. Juni 1981 Ortsgemeinde Heilberscheid (S)
Reichwein, Ortsbürgermeister
Genehmigt gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz Montabaur, 27. Mai 1981
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S)
Im Aufträge: Schmidt, Oberamtsrat
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich-

