Montabaur 2/23/81
100 Jahre MGV Lyra Kadenbach
Der MGV „Lyra“ Kadenbach feiert vom Freitag, dem 12. Juni bis Sonntag, den 14. Juni 1981 sein lOOjähriges Bestehen
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Wir laden hiermit alle Bürger unseres Dorfes sowie alle Freunde des Chorgesanges aus nah und fern zu unseren Festtagen recht herzlich ein.
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Programmfolge j
Festkommers unter Mitwirkung des MGV „Lyra“, des Kirchenchores „St. Josef“, L des Blasorchesters Wallroth und weiteren 14 Gastchören. !j
Freundschaftssingen, ebenfalls mit dem Blasorchester Wallroth, den beiden Chören I von Kadenbach und weiteren 16 Gastchören.
Freitag, 12. Juni 1981 19.30 Uhr
Samstag, 13. Juni 1981 19.30 Uhr
Sonntag, 14. Juni 1981 Kritiksingen der Sängergruppe II des Sängerkreises Unterwesterwald mit 13 Gruppen- 9.00 Uhr vereinen und einem Gastchor.
Sonntagnachmittag Heimatnachmittag unter Witwirkung der Mosel-Tanz- u. Trachtengruppe Güls, Ge- 15.00 Uhr sangsgruppe „Blau-Weiß“, Höhr-Grenzhausen , „Original Elzer Flachlandtiroler“.
Anschließend Tanz mit der Unterhaltungskapelle „The Bringos“.
Der Vorstand des MGV „Lyra“ 1881 e. V.
Öfkntl Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur
Bekanntmachung der Genehmigung des Flächenhutzungsplanes gern. § 6 Abs. 6 BBauG
Die Kreisverwaltung hat mit Bescheid vom 25.6.1980 nachstehende Genehmigung erteilt mit folgenden Auflagen bzw. Hinweisen:
1. Das durch Rechtsverordnung einstweilig sichergestellte Gebiet der "Stelzenbachwiesen" ist im Flächennutzungsplan darzustellen. Die in diesem Bereich beabsichtigte Art der Bodennutzung ist auf den Schutzzweck der Rechtsverordnung abzustellen.
2. Der Bereich des Sondergebietes Campingplatz "Freihmühle - Studentenmühle" wird mit der Maßgabe genehmigt, daß
die Ausweisung auf die Gemarkung Girod beschränkt bleibt und für den Bereich in der Gemarkung Nomborn die örtlich vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen dargestellt werden.
3. Das vorsgesehene Ferienhausgebiet mit Stausee "Eisen- bachtal" entfällt mit der Maßgabe, eine Ausweisung im Rahmen der derzeitigen Nutzung (Wiese, Wald) vorzunehmen.
4. Übersichtskarte und Detailplanung für den Bereich der Gemarkung Nentershausen sind einander anzupassen. Der
Plan bedarf insoweit einer Ergänzung.
5. Die Planzeichen im Bereich der Autobahn sind in der Legende vollständig zu erläutern.
6. Die Darstellung des Wasserschutzgebietes Montabaurer Höhe ist der tatsächlichen Ausweisung anzupassen.
7. Das Planzeichen "Altenheim" ist in der Legende zu erläutern.
8. Für die im Plan enthaltenen Versorgungsleitungen sind die Sicherheitsstreifen nachzutragen.
9. Der Erläuterungsbericht ist auf die zeichnerische Darstellung der Wohnbauflächen abzustimmen.
10. HINWEIS:
Hinsichtlich des Sondergebietes "Denzerheide" (Campingplatz) erfolgt die Genehmigung mit der Maßgabe, daß die Fläche aufgrund der begründeten Bedenken des Landespflegebeirates entsprechend reduziert wird - bisherige landwirtschaftliche Nutzflächen sind in gleicher Nutzung zu belassen - und die für den Campingplatz verbleibende Fläche im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung unter Erhaltung des Waldes und des vereinzelten Baumbestandes und Strauchbestandes, insbesondere durch zusätzliche Anpflanzungen in der Hanglage und als Sichtblende gegen die B 261 gemäß den landespflegerischen Erfordernissen gestaltet wird.
Mit Abhilfebescheid vom 31.1o.1980 hat die Kreisverwaltung die Auflagen zu Ziff. 3 aufgehoben und erklärt, daß Ziff. 10 der Genehmigungsvertügung lediglich als Hinweis zu verstehen sei und deshalb auch nur deklatorischen Charakter habe.
Der Verbandsgemeindrat hat mit Beschluß vom 17.12.1980 die übri gen Auflagen anerkannt und den Plan geändert.
VERLAG
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