Montabaur 14/21 / 81
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
Horbach, 12.5.1981 Meuer, Ortsbürgermeister
Blutspende des DRK Daubach
Am 21. Mai 1981 von 17.00 bis 20.30 Uhr findet in der Schule von Horbach unser nächster Blutspendetermin statt.
Möhnenverein „Immerfroh"
Die Horbacher Möhnen treffen sich zu ihrer diesjährigen Maiwanderung am Dienstag, 26,5.1981, 14.00 Uhr, am „scharfen Eck".
Für die Heimfahrt ist ein Bus bestellt.
HÜBINGEN:
Streunende Hunde im Ortsgebiet
In letzter Zeit mehren sich wieder Beschwerden über das verantwortungslose Verhalten einiger Hundehalter. Durch das unbeaufsichtigte Herumstreunen der Tiere können erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit entstehen.
Die Verschmutzung von Kinderspielplätzen durch Hundekot ist eine besondere Gesundheitsgefährdung für die spielenden Kinder, auch der Straßenverkehr wird durch streunende Hunde beeinträchtigt.
Wir appellieren hiermit noch einmal an das Verantwortungsbewußtsein der jeweiligen Hundehalter und fordern diese auf, in Zukunft ihre Tiere ordnungsgemäß zu halten. Dazu gehört auch, daß die Hunde nicht frei im Ortsgebiet herumstreunen dürfen.
Zuschußgewährung an Pfarrei Gackenbach beschlossen
Zur Gestaltung des Kirchplatzes der Pfarrgemeinde beschloß der Ortsgemeinderat der Pfarrei Gackenbach einen einmaligen Zuschuß von 300,- DM zu gewähren.
Änderungssatzung zur Ausbaubeitragssatzung beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß den Erlaß einer von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegten Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung. Durch den Erlaß dieser Satzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann.
In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundstücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren. Die Rechtsprechung aber fordert gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.
Die Geschoßfläche gibt an, wieviel Vollgeschosse auf einem Grundstück errichtet werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt entweder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.
Da in der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzung eine entsprechende Regelung nicht enthalten ist, wurde der Erlaß der Änderungssatzung erforderlich.
Ortsgemeinderat weist auf schlechten Fernsehempfang des Südwestfunks hin und bittet um Abhilfe
Der Ortsgemeinderat beauftragte die Verbandsgemeindeverwaltung, beim Südwestfunk erneut auf den schlechten Fernsehempfang hinzuweisen und zu versuchen, eine verstärkte Sendeleistung in diesem Bereich zu erreichen.
Rowdies am Werk
Am Sonntag, dem 17.5.1981 wurde abends auf dem .
Parkplatz am Heiligenhäuschen ein Lagerfeuer abgehalten.Dabei wurden drei Abfallkörbe herausgerissen und als Brennholz benutzt. Wer sachdienliche Hinweise geben kann, erhält eine Belohnung.
ELBERTGEMEINDEN
Sommerfest im Kindergarten Welschneudorf
Komm am Sonntag, dem 24.5. zu uns in den Kinder-
Sollten weitere Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit
oder Ordnung festgestellt werden, ist der Erlaß von Polizeiverfügungen gegen die jeweiligen Hundehalter unerläßlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 12. 5.81 Straßennamen im Neubaugebiet „Ober dem Dorf" vergeben
Der Rat beschloß die Vergabe folgender Straßennamen für die
Straßenzüge im Neubaugebiet „Ober dem Dorf"
1. „Ober dem Dorf" (Straße von der Bergstr. bis zum alten Wasserbehälter)
2. „Im Hansengarten" (Ringstr. die jeweils wieder in die Straße „Ober dem Dorf" einmündet)
3. „Schaumburgstr." (Straße zwischen der Welschneudorfer Straße und „Ober dem Dorf")
4. „Am Steinbruch"' (Stichstraße mit Wendehammer, die in die Straise „über dem Dorf" einmündet)
garten und mach mit, denn: „Wir machen Musik“. Unter diesem Motto steht unser diesjähriges Sommerfest und schon die Allerkleinsten werden zeigen, daß Musizieren Spaß macht. Für die hungrigen und durstigen Kehlen stehen Kaffee, Kuchen, Würstchen und diverse Getränke bereit.
Außerdem kann jeder sein Glück bei Los- und Wurfbuden versuchen.
Beginn: 14.00 Uhr.
NIEDERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert über den Schutz des Ortsbildes vom 15. Mai 1981
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.Febr. 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
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