Montabaur 9/21 / 81
20 Jahre Kirchenuhor „Cacilia" Montabaur-Horressen am 24. Mai 1981
Um 9.00 Uhr Festhochamt. Die musikalische Gestaltung übernimmt der Jubiläumschor unter Leitung von Heribert Weiden- feller.
Anschließend an das Festhochamt lädt der Chor zum Frühschoppen ein. Bei schönem Wetter im Freien neben der Kirche,sonst im Jugendheim.
Um 18.00 Uhr Kirchenkonzert.
Mitwirkende:
Kirchenchor Cacilia Montabaur-Dernbach Kirchenchor Cäcilia Arzbach Kirchenchor Montabaur-Horressen Chorgemeinschaft Hoffnung-Cäcilia Heiligenroth Solisten: Lieselotte Müller, Sopran, Wilma Vogt, Sopran An der Orgel Toni Herrmann Bläserensemble
Nach dem Konzert gemütliches Beisammensein mit den Gastvereinen im Gasthaus Pohlmann.
Westerwaldverein e.V. Zweigverein Montabaur
Wanderung am 25.5.1981
Der Zweigverein Montabaur wandert am 25.5.1981 von Eitelborn über das Mühlental nach Ehrenbreitstein. Wanderstrecke 15 km, Rucksackverpflegung erforderlich. Abfahrt 9.00 Uhr Haus Selker. Anmeldung bis spätestens 21.5.1981 bei Wanderwart Walter Nagel, Tel. 02602/17171.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Rupfnch-Goldhausen über den Schutz des Ortsbildes vom 19. Mai 1981
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 5. März 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt qeändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770, 1979 S. 22 - BS 2010-1-) in Verbindung mit §
123 Absatz 1 Ziff. 5 und 6 der Landesbauordnung für Rheinland-
Pfalz (LBauO) vom 27.2.1974 (GVBI. 1974 S. 53) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises v.29.April1981 hiermit kanntgemacht wird.
§ 1
Schutz des Ortsbildes
(1) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten.
(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten.
Himmelfahrtssterntreffen am 28. Mai 1981
Abfahrt 9.15 Uhr am 28.5.1981 ab Haus Selker zum Marother Weiher. Von dort Wanderung mit Wanderfreunden aus anderen Zweigvenünen nach Steimel. Hier ist Gelegenheit zum gemeinsamen Eintopfessen gegeben. Am Nachmittag buntes Programm. Himmelfahrtssternwanderung ca. 10 Kilometer.
Anmeldung hierfür bis zum 26. Mai 1981 bei unserem Wanderwart Walter Nagel, Tel. 02602/17171.
Zu beiden Veranstaltungen sind Gäste wie immer herzlich willkommen.
(3) Grünflächen.sind regelmäßig abzumähen.
Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen Überhängen.
§2
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 1 dieser Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.
SV Horressen 1919 e.V. Abt. Alte Herren
Ihr Wanderziel am Vatertag?
Der Grillplatz bei Horressen !
Am Donnerstag, dem 28.5.1981 findet das alljährliche Waldfest der Alten Herren des SV Horressen auf dem Grillplatz bei Horressen statt. Für das leibliche Wohl unserer Gäste ist bestens gesorgt.
AHRBACHGEMEINDEN
HEILIGENROTH:
Zu der Veranstaltung der Dorfvereine „Ein Dorf ißt und trinkt für einen guten Zweck"
sind alle Bürger herzlich eingeladen. Lassen Sie das Mittagessen einmal ausfallen und kommen Sie zu uns. Es ist für alles bestens gesorgt. Auch Kaffee und Kuchen gibt es am Nachmittag. An Getränken fehlt es nicht.
Der Reinerlös kommt Schwester Dr.Luka in Bihar/Indien zu. ■ Die Veranstaltung findet an der Vogelsanghalle statt. Auch Freunde und Nachbarn sind herzlich eingeladen.
Manns, Ortsbürgermeister
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,- DM geahndet werden (§ 24 Abs. 5 GemO).
Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I S. 80), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.10.1978 (BGBL I S. 1465) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Ordnungswidrigkeit nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
§3
Zwangsmittel
Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Anordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vorschriften des Polizeivarwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 29.6.1973 (GVBI. S. 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.1978 (GVBI. S. 445).
§4
Inkrafttreten:
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Ruppach-Goldhausen, den 19. Mai 1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur Montabaur, den 29.4.1981 Siegel Im Aufträge: Müller

