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Montabaur - 24 - 20/81

Die Geschloßfläche gibt an, wieviele Vollgeschosse auf einem Grundstück errichtet werden dürfen. Ihre Festsetzung erfolgt ent­weder in einem Bebauungsplan oder sie richtet sich nach der umgebenden Bebauung.

Teilweiser Ausbau der Gelbachstraße beschlossen Der Ortsgemeinderat beschloß den Ausbau der Gelbachstraße für den Bereich der Grundstücke Haus Nr. 1 bis einschl. Haus Nr. 10.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde mit der Ausschreibung der Arbeiten beauftragt. Nach Auffassung des Rates sollte diese Maßnahme bis Mitte Juli 1981 abgeschlossen sein.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat

Nachdem das Ratsmitglied Gottlieb Spitzhorn verstorben ist, wird gemäß § 42 Abs. 3 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG), zuletzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S. 770) als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stim­menzahl Herr Herbert Leier, Südstraße 22 5431 Holler

in den Ortsgemeinderat berufen worden.

Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit nach § 69 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.

5431 Holler, 12. Mai 1981

Molsberger, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Holler erhebt im Kalenderjahr 1981 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgab'enschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mont baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Holler, 12.5.1981 Molsberger, Ortsbürgermeister

Herzlichen Glückwunsch

Herr Karl Jakob Pehl, Rheinstr. wird am 17.5.1981 75 Jahre.Di Ortsgemeinde überbringt die herzlichsten Glückwünsche und wünscht weiterhin Gesundheit und einen zufriedenen Lebens­abend.

Molsberger, Ortsbürgermeister

SV "Fortuna" Holler

Da der 2. Tabellenplatz evtl, zu Aufstiegsspielen in die Kreis­liga A berechtigt, gilt es am nächsten Sonntag, den 17.5.1981 um 15.00 Uhr in Höhr-Grenzhausen, den 2 Punkteabstand zum Tabellendritten Marienrachdorf, durch einen Sieg zu wahren. Die 2. Mannschaft erwartet um 13.15 Uhr die 2. Garni tur von Dernbach.

SV Fortuna Holler, Abt. Alte Herren

Am Freitag, dem 15.5.1981 spielen wir in Holler gegen die Alte Herren Mannschaft aus Marienhausen, Anstoß 19.00 Uhr.

Freiwillige Feuerwehr Holler

Der Ausflug der LG-Holler findet am Samstag, dem 16.5.1981 statt. Abfahrt 6.45 Uhr an der Tankstelle Holler.

Der Brandschutz für die Ortschaften Holler, Untershausen, Stahlhofen und Daubach wird an diesem Tag von der Freiwilli­gen Feuerwehr Montabaur übernommen. Wir bitten in einem Notfall diese über den Notruf 110 zu alarmieren.

STAHLHOFEN

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch dem 20. Mai 1981, urn 20.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

T agesordnung:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des 0:tsge- meinderates vom 18.3.1981

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanes "Im oberen Wiesengrund", 1. Bauabschnitt.

3. Bekanntgabe des Flächennutzungsplanes der Verbandsge­meinde Montabaur und Beratung über evtl, erforderliche Änderungen

4. Mitteilung über den Abschluß des Forstwirtschaftsjahres 1980 (Bekanntgabe des Forstwirtschaftsergebnisses 1980)

5. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 15.4.1981

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beratung und Beschlußfassung über eine Anfrage des DRK Daubach auf Errichtung einer Unterstellhalle für den DRK- Mannschaftswagen