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Montabaur - 23 - 20/81

n; e Volumensteigerung im Verwaltungshaushalt beträgt h 000 ,-' DM gegenüber dem Vorjahr ( = 16,08 % ). Zuriickzu- lihren ist dies zunächst (Einnahmenseite) auf die Entwicklung , Wirtschaftsbetrieb Forst und auf die verbesserte Finanzsitua- »ion im Unterabschnitt 900 ( Steuern und Umlagen ) bei der Gewerbesteuer, beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Lnd bei den Schlüsselzuweisungen. Die Ausgabenseite des Ver- jyaltungshaushaltes wurde durch die erstmals in vollem Umfange luftretenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten für [jje Dorfgemeinschaftshalle, durch die Mehrbelastung bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage sowie durch die enorme Zinszahlung aufgrund der Darlehensaufnahmen in 1980, derart elastet, daß dem Vermögenshaushalt nur 67.000,- DM (1980 = |l61.000,- DM) zugeführt werden können.

3er Volumenrückgang im Vermögenshaushalt (- 1.088.000,- )VJ) ergibt sich aus dem vom Ortsgemeinderat beschlossenen llnvestitionsprogramm, da nur die Realisierung einiger weniger (Maßnahmen in 1981 vorgesehen ist.

»leben der Restfinanzierung der Dorfgemeinschaftshalle, für die (im Haushaltsplan 213.000,- DM bereitgestellt sind, sollen |noch die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen verwirklicht

werden:

|l Ausbau vorhandener Kinderspielplätze 20.000 DM

|2. Brunnenbau in der Lindenstraße 25.000 DM

K. Ankauf von Straßenparzellen 1.000 DM

|4. Ausbau der Gelbachstraße einschl. Straßen­oberflächenentwässerungsanteil 95.000 DM

|5. Restfinanzierung Straßenbeleuchtung 1.000 DM

|6. Anschaffung einer Lautsprecheranlage 6.000 DM

|7. Anschaffung eines Schneeräumschildes und

eines Salzstreuers 5.000 DM

|8. Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Planab­rundungssumme) 900 DM

| 9 . Tilgungsleistungen an den Bund und an den

Kreditmarkt 4.100 DM

Die Finanzierung dieser Ausgaben stellt sich wie folgt dar:

1. Erschließungs- und Ausbaubeiträge 100.000 DM

2. Restlicher Kreiszuschuß zum Hallenbau 6.000 DM

[3. Verbandsgemeindezuschuß zum Bau der Warte­halle in der Südstraße 6.000 DM

[4. Grundstückserlöse 3.000 DM

|5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt 67.000 DM

6. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 189.000 DM

Ein Ausblick auf die Jahre 1982 bis 1984 zeigt, daß der Ausbau mehrerer Ortsstraßen und die Errichtung einer Freizeitanlage für notwendig gehalten werden.

Die Finanzierbarkeit dieser Baumaßnahmen ergibt sich aus der mittelfristigen Finanzplanung.

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Ortsnemeinde, die sich wiederspiegelt in der freien Finanzspitze, ist zwar für die kommenden Jahre als zufriedenstellend zu bezeichnen, doch sollte die rückläufige Tendenz bei der freien Finanzspitze be­achtet werden.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Gramerich" beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß, für einen Teilbereich des Gemar­kungsteils "Gramerich" einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Ausweisung erfolgt nach den Festlegungen des genehmigten Flächennutzungsplanes.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung "Gramerich".

Die Planung wurde in Auftrag gegeben.

Der Rat begründete seine Entscheidung insbesondere damit, daß das Baugebiet "An der Kehl" m der Zwischenzeit restlos zuge­baut ist. Um weiteres Bauland vorhandenen Baumeiessenten anbicten zu können, wurde die Aufstellung smes Bebauungsplanes für erforderlich erachtet.

Ausbau der Kegelbahn in der Sport- und Kulturhalle beschlossen Um den Ausbau der Kegelbahn in der Sport- und Kulturhalle zu verwirklichen, beschloß der Rat, einen Architekten mit der Aus­schreibung zu beauftragen. Sobald dem Rat die Ausschreibungs­ergebnisse vorliegen, wird über die Auftragsvergabe entschieden.

Benutzungsordnung für die Sport- und Kulturhalle noch nicht er­stellt

Der Rat übertrug dem Sport- und Kulturausschuß die Aufgabe zur Erstellung eines Musters über eine Benutzungsordnung für die Sport- und Kulturhalle. Sobald ein solcher Entwurf vorliegt, wird sich der Rat erneut mit der Angelegenheit befassen.

Angebot zur Benutzung der Sport- und Kulturhalle erweitert Der Ortsgemeinderat faßte folgenden Beschluß:

1. Als weiteres offenes Angebot zur sportlichen Betätigung in der Freizeit wird den Bürgern von Holler das Tischtennisspie­len in der Sport- und Kulturhalle ermöglicht.

2. Für das Tischtennisspiel stehen vier Tischtennisplatten zur Verfügung.

3. Die Halle ist geöffnet: montags von 17.00 bis 22.00 Uhr.

4. Die Halle ist nur mit Turnschuhen und in geeigneter Sport­kleidung zu betreten.

5. Schläger und Bälle sind von jedem Spieler mitzubringen.

6. Ein geregelter und ordentlicher Spielablauf wird in Selbstver­antwortung von allen Benutzern gewährleistet.

7. Für Versicherungsschutz gegenüber Dritten muß jeder Spieler selbst sorgen.

8. Jeder Spieler spielt auf eigenes Risiko. Eine entsprechende Erklärung muß vorher unterschrieben abgegeben werden.

9. Als Beauftragter des Ortsgemeinderates sorgt Heinz-Peter Rüffin, Moselstr. 1, 5431 Holler, für die Organisation des Spiel betriebes.

10. Im übrigen gilt die Hausordnung.

11 .Diese Regelung gilt zunächst für ein Jahr.

Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes beschlossen Den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes wurde ein­stimmig entsprochen. Gleichlautende Satzungen wurden bereits in einem Großteil der übrigen Gemeinden im Verbandsgemeinde­bereich Montabaur beschlossen.

Insbesondere im vergangenen Jahr häuften sich die Beschwerden über Eigentümer unbebauter Grundstücke im innerörtlichen Bereich, die ihre Grundstücke nicht mähten bzw. in sonstiger Weise verwahrlosen ließen. Nachbarn fühlten sich oftmals durch Samenflug von Disteln und sonstigem Unkraut beeinträch­tigt. Auch wurde dadurch das Ortsbild negativ beeinflußt.

Da die Ortspolizeibehörde bislang keine Ermächtigungsgrund­lage zum Einschreiten gegen solche Grundstückseigentümer hatte, wurde der Erlaß der vorgenannten Satzung erforderlich.

Die Satzung wird zu gegebener Zeit im Wochenblatt der Ver­bandsgemeinde öffentlich bekanntgemacht.

Erlaß einer Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung beschlossen

Gleichfalls einstimmig wurde dem Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) zugestimmt.

Durch diese Änderungssatzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen deren Anlieger ihre Grundstücke unter­schiedlich baulich nutzen können, der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grund­stücksfläche. Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbe­lastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differen­zieren. Die Rechtssprechung fordert aber gerade diese Differen­zierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anheyei ,U>,vagen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaß­nahme entstehen.