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Montabaur 12/20/81

5. AUSNAHMEN

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre sind Bauanträge unter Hinweis auf diese abzulehnen.

Wenn die geplanten Maßnahmen den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen und ihre Verwirk­lichung nicht behindern, kahn die Baugenehmigungsbehörde (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der Stadt Ausnahmen von der Veränderungssperre zulassen.

6. GELTUNGSDAUER

6.1. Die Satzung über die Veränderungssperre erlischt automatisch, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig geworden ist.

6.2. Wird der Bebauungsplan vor Ablauf von 2 Jahren nicht rechtskräftig, so erlischt die Satzung über die Veränderungs­sperre nach 2 Jahren ebenfalls automatisch, sofern sie nicht von der Stadt verlängert wird.

6.3. Ist der Bebauungsplan zwei Jahre nach Inkrafttreten der Veränderungssperre noch nicht rechtskräftig, kann die Stadt die Veränderungssperre um 1 Jahr und bei Vor­liegen besonderer Umstände nochmals um 1 Jahr verlän­gern. Die Höchstdauer der Veränderungssperre beträgt also 4 Jahre.

7. Sollten Sie als Grundstückseigentümer weitere Fragen zur Veränderungssperre und vor allem zur Zulässigkeit von geplan­ten Maßnahmen haben, erteilt Ihnen das Bauamt der Verbands­gemeindeverwaltung, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, gerne Aus­kunft.

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30. April 1981 Nachtragspian zum Kulturpäsn 1981 genehmigt

Dem Rat wurde der erste Nachtragsplan zum Kulturplan 1981 vorgelegt. Die Erläuterung erfolgt durch den neuen Revierbe­amten, Forstamtmann Günter Noll, der bereits kommissarisch und ab 1.6.1981 offiziell dieses Amt ausübt.

Den Ausführungen des Revierbeamten war zu entnehmen, daß im Zusammenhang mit den beschlossenen Aufforstungen von Sozialbracheflächen und sonstigem Ödland sowie der Anlage von Neukulturen Mehrausgaben von insgesamt 2.795 DM auf­gelaufen sind: Die Bereitstellung dieser Haushaltsmittel werde im Haushaltsjahr 1981 erfolgen. Die Mehrkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Der Ortsgemeinderat hat in einer Sitzung im Dezember 1980 die Anpflanzung einer Weihnachtsbaumkultur mit einer Gesamt­ausgabe von 3.560 DM und die Pflanzung von Bergahorn mit einer Gesamtausgabe von 1.280 DM beschlossen.

Die Kosten für die Aufforstung der Weihnachtsbaumkultur (diese erstreckt sich im BereichEselsbitz" entlang der Bundes­bahnstrecke) und die Pflanzung von Bergahorn (Bereich:In der Langwieser Hecke") haben sich nach vorliegendem Plan um 1.848 DM erhöht,weil zusätzlich vor der Pflanzung der Bo­den kultiviert werden und außerdem die Aufforstungsfläche mit einem Gatter gegen Wildverbiß geschützt werden soll.

Im Bereich der Langwieser Hecke (Abt. 11 b) sollen außer Berg­ahorn noch Buchen angepflanzt werden. Zusätzlich ist vorgese­hen, daß auch diese Neukultur gegen Wildverbiß durch ein Gatter geschützt werden soll. Die Mehrausgaben für diese Maßnahme betragen 947,- DM.

Forstamtmann Noll berichtete dem Rat noch von Anpflanzungs­maßnahmen durch die Fa. M&P auf dem Gelände des ehemali­gen Goldhäuser Sportplatzes. Die Rekultivierung wurde mit einem Kostenaufwand von ca. 15.000 DM durch die Fa. M&P durch­geführt. Das Gelände wurde inzwischen an die Gemeinde zurück­übertragen. Diese Rekultivierungsmaßnahme wurde vom Orts­gemeinderat positiv bewertet.

Teilweise Erneuerung der Einfriedung am Friedhof Goldhausen beschlossen

Der Rat sprach sich dafür aus, die Einfriedung am Friedhof Goldhausen auf der zum Dorf gelegenen Seite - dort befindet sich zur Zeit eine Fichtenhecke - zu erneuern. Es ist vorgesehen, die Fichtenhecke zu beseitigen und durch eine Tujahecke (Lebens­baum) zu ersetzen. Zunächst erfolgt die Einholung von entspre­chenden Kostenangeboten.

Beschlußfassung über Bedenken und Anregungen im Rahmen der zweiten Offenlage des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Unter dem Dorf"

Zum Bebauungsplan GewerbegebietUnter dem Dorf" waren im Rahmen der zweiten Offenlage durch die KEVAG Beden­ken bzw. Anregungen vorgetragen worden. Der Ortsgemeinde­rat faßte eingehend auf die einzelnen Bedenken und Anregungen folgenden Beschluß:

1. Die geplante Trafostation an der Planstraße ,,B" wird um ca. 30 m auf das Firmengelände der Fa. Keil verschoben. Verschiebung wurde nach Durchführung einer Ortsbesichti­gung entsprochen.

2. Einer Verschiebung der Versorgungsfläche an der Planstraße A" mit Ausweisung notwendiger Schutzstreifen wurde nicht entsprochen. Eine solche Maßnahme würde die Grund­züge der Planung berühren und eine erneute Offenlage des Planes zur Folge haben.

3. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, das erforderliche eingeschränkte Beteiligungsverfahren gern. § 2 a Abs. 7 BBauG durchzuführen.

Bebauungsplan GewerbegebietUnter dem Dorf" als Satzung beschlossen

Unmittelbar nachdem der Rat über die vorgetragenen Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan GewerbegebietUnter dem Dorf', beschlossen hatte, wurde dieser Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der Rat beschloß weiterhin, daß der Be­reich unterhalb der PlanstraßeA" von der Genehmigung aus­genommen wird.

Die PlanstraßeA" wurde von der Genehmigung ausgenommen, da diese im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Monta­baur nicht als Gewerbefläche ausgewiesen ist. Bei Nachweis weiteren Baubedarfs wird die Fläche zur Bebauung freigegeben.

TuS Ahrbach/Ruppach-Goldhausen-Heiligenroth

Am Sonntag, dem 17.5.1981,finden folgenden Fußballspiele statt:

11.00 Uhr A-Jugend Rheinbrohl-TuS Ahrbach in Rheinbrohl 11.00 Uhr Damenmannschaft Ellingen-TuS Ahrbach in Ellingen 13.15 Uhr TuS Ahrbach II - Montabaur II in Ruppach-Goldh. 15.00 Uhr TuS Ahrbach I - Görgeshausen in Ruppach-Goldh.

MGVCäcilia" Ruppach-Goldhaosen

Am kommenden Samstag, 16. Mai, um 20.00 Uhr veranstaltet der Polizeichor Koblenz in der Rhein-Mosel-Halle in Koblenz ein Frühlingskonzert, bei dem unser Männerchor mitwirkt. Mitwirkende sind außerdem das Landespolizeimusikkorps Rheinland-Pfalz, mit dem unser Chor zusammenmusizieren wird, der Polizeichor^Darmstadt und der Polizeichor Mainz.

Es können noch Eintrittskarten bestellt werden.

Nach dem Konzert ist für alle ein geselliges Beisammensein im Weindorf.

Die Abfahrtszeiten sind folgende:

16.00 Uhr Männerchor

18.30 Uhr alle übrigen Konzertbesucher

Die Busse halten beim Vereinslokal Herzmann und an der

GaststätteBergmannsklause"