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Montabaur 12 / 19 / 81

Josef Spitzhorn + 1967

Agnes Kittel + 1958

Josef Weidenfeiler + 1966

Adam und Anna Lenz + 1929 u. 1935

Helene Müller + 1961

Anna Maria Merz geb. Vetter + 1941

Johann und Elisabeth Frie geb. Maier + 1941 u. 1956

Anton Johann und Anna Maria Neuroth + 1943 u.1938

Margarethe Glasner geb. Meurer + 1939

Christian Hübinger + 1937

Christian und Helmine Maier geb. Noll + 1937 u. + 1937

Johann Friedrich Neuroth + 1951

Jakob und Margarethe Höber geb. Born + 1948 u.1953

Anton und Katharina Born geb. Marschang + 1951 u.1930

Arnold und Katharina Köhnen + 1965 u. 1969

Johann Hübinger + 1964

Peter Kunz +1951

Ivonne und Stefan Keul Kindergrab + 1969 + 1962 Maria Müller + 1934

Jakobund Barbara Müllergeb. Voll + 1941 + 1950

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert zur Änderung der Sat­zung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 5. Mai 1981

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 28. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 1.12.1978 wird wie foigt geändert:

§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt: Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abwei­chend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.

Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grund­stücken in Gewerbe und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grund­stücke in sonstigen baugebieten".

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 2.4.1974 in Kraft. Niederelbert, 5. Mai 1981 Ortsgemeinde Niederelbert Hübinger

GENEHMIGT:

gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz

Montabaur, den 28. April 1981 Siegel Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Hannappel

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­

nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Mon­tabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde- vercrdnung von Rheinland-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

Ausflug der Frauengemeinschaft nach Frankfurt/Main

Am Montag, dem 25. Mai 1981, fahren wir um 8.30 Uhr nach Frankfurt und besichtigen Zoo und Palmengarten.

Fahrpreis 10,- DM. Bei Anmeldung bitte entrichten. Anmeldun­gen ab sofort wegen Busbestellung - bei Leni Nink, Bachstr. 4

Gruppenstunde der diesjährigen Kommunionkinder

Die diesjährigen Kommunionkinder werden zur Gruppenstun­de am Dienstag, dem 12. Mai 1981, ins Pfarrheim eingeladen.

AH Blau-Weiß Niederelbert

Am kommenden Samstag, dem 9.5.81. spielen wir im Heimspiel gegen Elbingen/Hahn. Alle AH Spieler treffen sich pünktlich um 16.15 Uhr auf dem Sportplatz in Niederelbert.

OBERELBERT:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Dienstag, dem 12. Mai 1981, um 19.30 Uhr im Sportlerheim statt.

TAGESORDNUNG:

I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG Verschiedenes

II. ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beginn 20.00 Uhr-

1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Festerling"

a) Aufstellungsbeschluß

b) Verzicht auf die erneute Durchführung der Bürgerbeteili­gung

c) Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange

d) Zustimmungsbeschluß

e) Beschluß über die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG.

2. Beratung und Beschlußfassung über die

a) Anordnung des Umlegungsverfahrens

b) Übertragung der Befugnisse zur Umlegung auf das Kultur­amt Westerburg

3. Verschiedenes Oberelbert, 5.5.1981 Weyand, Ortsbürgermeister

AUS DER SITZUNG OES ORTSGEMEINDERATES OBERELBERT vom 24. April 1981

Haushaltsrechnung 1979 beschlossen und Entlastung erteilt

Zu Beginn der Sitzung beschloß der Rat, die von der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wurde in dieser Sitzung verzichtet.

Eine Prüfung der Jahresrechnung wurde von Mitgliedern des Ortsgemeinderates in einem gesonderten vorherigen Termin vorgenommen. Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstan­dungen.

Anschaffung von Geräten für den Gemeindearbeiter beschlossen

Dem Ortsgemeinderat wurden Kostenangebote zur Anschaffung verschiedener Geräte bzw. Werkzeuge vorgelegt.