Montabaur 12 / 19 / 81
Josef Spitzhorn + 1967
Agnes Kittel + 1958
Josef Weidenfeiler + 1966
Adam und Anna Lenz + 1929 u. 1935
Helene Müller + 1961
Anna Maria Merz geb. Vetter + 1941
Johann und Elisabeth Frie geb. Maier + 1941 u. 1956
Anton Johann und Anna Maria Neuroth + 1943 u.1938
Margarethe Glasner geb. Meurer + 1939
Christian Hübinger + 1937
Christian und Helmine Maier geb. Noll + 1937 u. + 1937
Johann Friedrich Neuroth + 1951
Jakob und Margarethe Höber geb. Born + 1948 u.1953
Anton und Katharina Born geb. Marschang + 1951 u.1930
Arnold und Katharina Köhnen + 1965 u. 1969
Johann Hübinger + 1964
Peter Kunz +1951
Ivonne und Stefan Keul Kindergrab + 1969 + 1962 Maria Müller + 1934
Jakobund Barbara Müllergeb. Voll + 1941 + 1950
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 5. Mai 1981
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 28. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird.
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 1.12.1978 wird wie foigt geändert:
§ 6 Abs. 2 wird um die nachstehenden Sätze 3, 4 und 5 ergänzt: „Sofern für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden, eine unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, wird der beitragsfähige Aufwand abweichend von Satz 1 nach den Geschoßflächen verteilt.
Für die Ermittlung der Geschoßflächen gilt § 7 Abs. 3. Bei Grundstücken in Gewerbe und Industriegebieten wird die nach Abs. 1 ermittelte Geschoßfläche mit 140 v.H. angesetzt, das gleiche gilt für überwiegend gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke in sonstigen baugebieten".
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 2.4.1974 in Kraft. Niederelbert, 5. Mai 1981 Ortsgemeinde Niederelbert Hübinger
GENEHMIGT:
gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland- Pfalz
Montabaur, den 28. April 1981 Siegel Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Hannappel
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich
nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde- vercrdnung von Rheinland-Pfalz -GemO— vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)
Ausflug der Frauengemeinschaft nach Frankfurt/Main
Am Montag, dem 25. Mai 1981, fahren wir um 8.30 Uhr nach Frankfurt und besichtigen Zoo und Palmengarten.
Fahrpreis 10,- DM. Bei Anmeldung bitte entrichten. Anmeldungen ab sofort wegen Busbestellung - bei Leni Nink, Bachstr. 4
Gruppenstunde der diesjährigen Kommunionkinder
Die diesjährigen Kommunionkinder werden zur Gruppenstunde am Dienstag, dem 12. Mai 1981, ins Pfarrheim eingeladen.
AH Blau-Weiß Niederelbert
Am kommenden Samstag, dem 9.5.81. spielen wir im Heimspiel gegen Elbingen/Hahn. Alle AH Spieler treffen sich pünktlich um 16.15 Uhr auf dem Sportplatz in Niederelbert.
OBERELBERT:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert findet am Dienstag, dem 12. Mai 1981, um 19.30 Uhr im Sportlerheim statt.
TAGESORDNUNG:
I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG Verschiedenes
II. ÖFFENTLICHE SITZUNG - Beginn 20.00 Uhr-
1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Festerling"
a) Aufstellungsbeschluß
b) Verzicht auf die erneute Durchführung der Bürgerbeteiligung
c) Entscheidung über die Bedenken und Anregungen im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange
d) Zustimmungsbeschluß
e) Beschluß über die Offenlage gern. § 2a (6) BBauG.
2. Beratung und Beschlußfassung über die
a) Anordnung des Umlegungsverfahrens
b) Übertragung der Befugnisse zur Umlegung auf das Kulturamt Westerburg
3. Verschiedenes Oberelbert, 5.5.1981 Weyand, Ortsbürgermeister
AUS DER SITZUNG OES ORTSGEMEINDERATES OBERELBERT vom 24. April 1981
Haushaltsrechnung 1979 beschlossen und Entlastung erteilt
Zu Beginn der Sitzung beschloß der Rat, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wurde in dieser Sitzung verzichtet.
Eine Prüfung der Jahresrechnung wurde von Mitgliedern des Ortsgemeinderates in einem gesonderten vorherigen Termin vorgenommen. Diese Überprüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Anschaffung von Geräten für den Gemeindearbeiter beschlossen
Dem Ortsgemeinderat wurden Kostenangebote zur Anschaffung verschiedener Geräte bzw. Werkzeuge vorgelegt.

