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Montabaur 16/17/81

(2) Für die Benutzung der Einsegnungshalle und die Aufbe­

wahrung einer Leiche im Aufbahrungsraum wird eine Gebühr von 50,- DM

erhoben.

Für die Benutzung des Aufbahrungsraumes mit Kühlein­richtung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben 40,- DM

(3) Für die Benutzung der Einsegnungshalle und die Aufbewahrung einer Leiche im Aufbahrungsraum wird bei auswärts wohnhaften Personen eine

Gebühr von 100,--DM

erhoben.

Für d * Benutzung des Aufbahrungsraumes mit Kühleinrichtung wird bei auswärts wohnhaften Personen eine zusätzliche Gebühr von 50,- DM

erhoben.

(4) Die Gebühren nach Abs. 3 gelten für den Tag der Einlieferung und 2 weitere Tage, jeweils von 0.00 bis 24.00 Uhr. Nach Abs. 3 erhöht sich für jeden weiteren Tag die Gebühr

für die Benutzung des Aufbahrungsraumes um 25,- DM

Nach Abs. 3 erhöht sich für jeden weiteren Tag die Gebühr für die Benutzung des Aufbahrungsraumes mit Kühleinrichtung um 40,- DM

Jeder angefangene Tag wird voll berechnet.

(5) Die Gebühr nach Abs. 2 entfällt, wenn in der Ortsgemeinde Görgeshausen Bestattungsgebühren nach § 3 erhoben werden.

(6) Soll eine Grabstätte vor Abiauf der Ruhefrist oder Nut­zungszeit auf Antrag der Unterhaltungsverpflichteten durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet oder aufgehoben werden, sind bei

Urnengrabstätten 20,- DM

Reihengrabstätten und einstelligen

Wahlgrabstätten 100,-- DM

Doppel- und Mehrfachwahlgrabstätten 150,-- DM

zu zahlen.

(7) Gebühren für Sonderleistungen der Friedhofsverwaltung, die insbesondere durch unabwendbare Ereignisse oder höhere Ge­walt bedingt sind, werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzt."

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

Görgeshausen, 21. April 1981 Herz, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüberder Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gelten.J gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.

1978 (GVBI. S. 770),

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Im Nachholspiel vom Ostersamstag gegen Maischeid II konnte ein 0:1 Halbzeitrückstand letztendlich noch in einen verdienten 2:1-Sieg umgestaltet werden.

Torschützen E.Stahl, Hummer.

Das nächste Punktspiel findet am kommenden Sonntag, 15.00 Uhr zu Hause gegen den Spitzenreiter aus Niederahr statt.

Das erste Spiel im Rahmen des diesjährigen Verbandsgemeinde­turniers wird am kommenden Donnerstag, 18.30 Uhr zu Hause gegen Simmern I ausgetragen.

Am Donnerstag, 30.4.1981,20.00 Uhr findet im Vereins­lokal eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt.

HEILBERSCHEID:

Pflege des Kriegerdenkmals an der Kirche

Wer ab sofort die Pflege des Kriegerdenkmals übernehmen möch­te, möge sich bitte bei mir melden.

Maria Becker, die dies 20 Jahre besorgt hat, sei für ihre Mühe recht herzlich gedankt.

Reichwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN TTC Nentershausen

Die diesjährigen Vereinsmeisterschaften finden in der Woche vom 27.4. - 3.5.1981 statt.

Jugend und Mädchen Di. 18.30 Uhr

Schülerinnen und Schüler Do. 17.00 Uhr i.u.ll. Mannschaft und Hobby Sa. 13.00 Uhr Endspiele in allen Klassen So. 13.00 Uhr System: Doppeltes KO-Einzel und Doppel Preise: Die Erstplazierten in jeder Gruppe erhalten einen Wanderpokal Hinweise:

Die diesjährige Generalversammlung des TTC findet am Freitag, dem 8.5.81, um 20 Uhr im Vereinslokal statt (Neuwahlen)

Am 1. August veranstaltet der TTC für alle Mitglieder einen Hüttenabend

Alte Herren

Am kommenden Samstag, dem 25.4.81_ spielen wir um 16.00 Uhr in Altendiez gegen die dortigen Alten Herren.

Die Abfahrt erfolgt um 15.30 Uhr von der Stadionklause.

Spielmannszug Nentershausen

Hiermit geben wir die bis jetzt feststehenden Termine für das Jahr 1981 bekannt:

30.4. Kommersabend mit Zapfenstreich in Helferskirchen

24.5. 25jähriges Bestehen Spzg. Herschbach

28.5. Waldfest Musikverein Holler

30.5. Kommersabend mit Zapfenstreich in Niederzeuzheim 23.8. Sommerfest Fanfarenzug Horressen

PROBE:

Die letzte Probe vordem Zapfenstreich findet am Mittwoch, dem 29.4.81 um 19.00 Uhr statt.

Am 30.4.81 fährt der Spielmannszug nach Helferskirchen. Abfahrt um 19.15 Uhr beim Vereinslokal Ohly.

Oster-Beat-Party

Am Ostermontag, dem 20. April 1981 um 14.30 Uhr fand in der Turnhalle Nentershausen die traditionelle Oster-Beat-Party statt. Veranstalter ist der TTC Nentershausen,

NIEDERERBACH:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 10. April 1981 Neugestaltung des Kinderspielplatzes beschlossen

Zu Beginn der Sitzung befaßte sich der Ortsgemeinderat mit der Neugestaltung des Kinderspielplatzes. Im einzelnen wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

1. Das Spielplatzgelände soll neu eingezäunt werden. Die Ein­friedung soll aus vorhandenen Holzbalken gefertigt werden.

2. Der Sandkasten soll erneuert werden, in dem dieser eine Neu­einfassung aus Holzstämmen erhält.

Zu den Pos. 1) und 2.), so der Beschluß des Gemeinderates, stellt die Gemeinde das Material zur Verfügung. Die erforder­lichen Arbeiten sollen durch den Verschönerungsverein erbracht werden.

3. Der Spielplatz soll mit folgenden Spielgeräten neu ausgerüstet werden: