Montabaur 15/17/81
Formalitäten zu erledigen.
So werden am Dienstag, dem 28.4.1981, 19.30 Uhr die Mitgliedskarten und Schlüssel ausgehändigt. Ebenso wollen wir nochmals kurz den "neu" geregelten Spielbetrieb erklären.
SV Oberelbert - Abt. Damengymnastik
Die Gymnastikstunde findet ab 29. April 1981 jeweils mittwochs um 20.00 Uhr statt.
WELSCHNEUDORF
SV 1920 Welschneudorf e.V. informiert:
ABT. DAMENFUSSBALL
Nachdem wir am Samstag, dem 11.4.,beim Heimspiel gegen SV Prath beide Punkte behalten konnten, fahren wir nun am Samstag, dem 25.4.,zum nächsten Meisterschaftsspiel nach Niederneisen
Abfahrt vom Vereinslokal, 15.00 Uhr.
Bitte die weißen Trikots mitbringen
ABT. VOLLEYBALL
Alle Volleyball Interessenten (Damen und Herren) treffen sich am Montag, dem 27.4.,um 20.00 Uhr in der Elberthalle in Niederelbert. Neuer Übungsleiter ist unser Sportskamerad Wolf-Dieter Irrgang, Welschneudorf. Weitere Einzelheiten werden dort bekanntgegeben.
Am Donnerstag, dem 30. April 1981, veranstaltet der SV 1920 Welschneudorf e.V. im Vereinslokal "Zum Hannes" einen großen Tanzabend, ( Motto: Tanz in den Mai) verbunden mit einem deftigen Schlachtessen, serviert von unseren Sportlerfrauen. Außerdem findet wieder eine Fleisch- und Wurstverlosung statt.
Beginn: 20.00 Uhr!.
Musik: F. Bauer Laurenburg.
Ab 18.00 Uhr kann auch das Schlachtessen nach Hause geholt werden.
Kinderchor Welschneudorf
Der Chorleiter Alfred Wallroth ist wieder da und wir proben wieder jeden Freitag um 17.00 Uhr im Pfarrheim. Die erste Probe ist am kommenden Freitag, dem 24.4.1981 um 17.00 Uhr. Bitte weitersagen. Das Konzerprogramm vom 5.4.81 werden wir uns anhören.
Der Männerchor probt wie immer um 19.00 Uhr.
EISBACHGEMEINDEN
GROSS- UND KLEINHOLBACH
Mitteilung an die Senioren von Groß- u. Kleinholbach
Der Seniorennachmittag fällt im April aus. Das nächste Treffen ist am 6. Mai.
Für diesen Tag planen wir einen Spaziergang zur Freimühle zu einem geselligen Nachmittag bei Kaffee und Kuchen. Von Großholbach gehen wir ab Parkplatz an der Linde (Unterdorf) um 14.15 Uhr, von Kleinholbach um 14.30 Uhr ab Gasthof Krekel. Anmeldung zwecks Bestellung bis spätestens 25.
April in Kleinholbach bei Fr. Kätchen Loth, in Großholbach bei Fr. Adelheid Fischbach.
GÖRGESHAUSEN
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 14.4.1981
Im öffentlichen Teil der Sitzung befaßte sich der Ortsgemeinderat zunächst wiederum mit der Vergabe weiterer Aufträge
zum Ausbau der Dorfgemeinschaftshalle. Im einzelnen wurden folgende Aufträge vergeben:
1. ) Lieferung und Montage der Tore für den Geräteraum
2. ) Schreinereiarbeiten
Der Ortsgemeinderat beschloß weiterhin, die Deckenverkleidungen im Keller und den Umkleidekabinen in Eigenleistung anzubringen.
Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Niedererbacher Straße festgesetzt.
Mehrheitlich setzte der Ortsgemeinderat den beitragsfähigen Aufwand der Gemeinde für den Ausbau der Niedererbacher Straße auf 60 % fest. Mithin entfällt auf die Anlieger ein Anteil von 40 %. Unter Zugrundelegung des vorgenannten Beschlusses wird nunmehr seitens der Verbandsgemeindeverwaltung die Verteilung der Kosten auf die Ortsgemeinde und die Anlieger erfolgen. Die Anlieger werden zu gegebener Zeit entsprechende Beitragsbescheide erhalten.
Anteilige Kostenübernahme zur Sperrung von Waldwegen beschlossen.
Der Ortsgemeinderat beschloß von den Kosten für die Sperrung von Waldwegen die Material kosten für die Beschilderungsmaßnahmen zu übernehmen. Dem Willen des Rates entsprechend sollen hierfür jedoch höchstens bis zu 500 DM verausgabt werden.
Gemeindeanteil zum Ausbau eines naturfesten Weges beschlossen.
Der Ortsgemeinderat beschloß im Rahmen der Wegeausbaumaßnahmen durch die Ortsgemeinde Niedererbach zum Ausbau eines naturfesten Weges seitens der Gemeinde Görgeshausen einen Kostenanteil von DM 1.080,-- zu übernehmen.
Öffentliche Bekanntmachung
SATZUNG
der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (3. Änderungssatzung) vom 21. April 1981.
Der Ortsgemeind erat hat am 24. Febr. 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie der §§ 1 Abs. 1, 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz - KAG -) in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 745) folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 13. April 1981 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofsund Bestattungswesen vom 9.7.1975, geändert durch Satzung vom 2.6.1976 und 20.10.1980 wird wie folgt geändert:
§ 5 erhält folgende Fassung:
"§ 5
(1) Für die Benutzung der Abraumhalde zur Beseitigung abgängiger Blumen und Kränze oder bei Abfuhr überflüssiger Erdmassen nach erfolgtem Grabaushub wird zusammen mit den Bestattungsgebühren ein einmaliger Betrag von 30,-- DM
erhoben.
Bei der Bestattung von Kindern bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ermäßigt sich dieser Betrag um die Hälfte.
Bei der Berechnung dieser Gebühr gelten die Bestimmungen des §3 Abs. 10.

