Montabaur 7/17/81
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Tel. Nr. 110
Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel.02602/5011 13
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25.4. / 26.4.81 Montabaur:
Dr. Ebert, jun.Wallstr. Tel.02602/1663
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der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110-112 oder an den örtl.bekannten Auslösestelien
Augst:
Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 02620/338
Nentershausen/Meudt / Wallmerod/Hundsangen
Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/1288
Waldbrandbe.eitschaft 25./26.4.1981 Forstoberinspektor Lerch,5411 Hilgert, Tel. 02624/3808
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Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk)
In der Zeit vom 24.4. bis 1.5.81 hat Bereitschaft Herr Heinr.Henritzi,Montabaur,
Tel. 02602/17351 GASVERSORGUNG:
Gasversorgung Westerwald GmbH,5410 Höhr- Grenzhausen, Am alten Bahnhof 2,Tel.02624/3003
25./26.4.81
Herr Riedel, Oberelbert, Tel.02608/641 Schw. Bernadette,Dernbach,Tel.02602/8705
^kranken wagen
U DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 D RK-Rettungswache Herschbach Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010
Stahlhofen-Welschneudorf
Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331
Zahnärztlicher Sonntagsdienst -nur nach vorheriger Vereinbarung-
Kurzfristig notwendig werdende Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse
ZA. Stanisifc Dorfwiese, Nistertal, Tel..02661/7441 Dr. Köberer, Trotzendorfstr. 7, Selters, Tel. 02626/5777 Dr .Döhn, Im Silbertal 15, Höhr-Grenzhausen 1 Tel. 02624/7298
HNO-Notarztdienstplan 24.4. - 27.4.1981 Dr. med. Doepner, Bad-Ems, Tel. 02603/4056
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25.4. - 2.5.81
RATHAUS—APOTHEKE, Montabaur, Großer Markt? Tel. 02602/5061
Augst-Apotheke „Neue Apotheke", Neuhäusel, Hauptstraße 33, Tel. 02620/8000
§ 44 c BBauG.
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungspaines „Himmelfeld I"
2. Abschnitt der Stadt Montabaur
für die Grundstücke Flur 39, Flurstücke 135, 136, 150, 147, 139 und 138 gemäß § 13 BBauG, hier. Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 18.12.1980 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I"
2. Abschnitt gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
Die Abstandsfläche zu den Wegeparzellen Nr. 127 und 148 für die Grundstücke Nr. 135, 136, 150, 147, 139 und 138, Flur 39 2
wird von 5,00 m auf 3,00 m reduziert
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungspanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden können.
1.Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

