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Montabaur 7/17/81

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Tel. Nr. 110

Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel.02602/5011 13

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25.4. / 26.4.81 Montabaur:

Dr. Ebert, jun.Wallstr. Tel.02602/1663

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der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110-112 oder an den örtl.bekannten Auslösestelien

Augst:

Dr. Weinsheimer, Neuhäusel, Tel. 02620/338

Nentershausen/Meudt / Wallmerod/Hundsangen

Dr. Kaufhold, Wallmerod, Tel. 06435/1288

Waldbrandbe.eitschaft 25./26.4.1981 Forstoberinspektor Lerch,5411 Hilgert, Tel. 02624/3808

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Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk)

In der Zeit vom 24.4. bis 1.5.81 hat Bereit­schaft Herr Heinr.Henritzi,Montabaur,

Tel. 02602/17351 GASVERSORGUNG:

Gasversorgung Westerwald GmbH,5410 Höhr- Grenzhausen, Am alten Bahnhof 2,Tel.02624/3003

25./26.4.81

Herr Riedel, Oberelbert, Tel.02608/641 Schw. Bernadette,Dernbach,Tel.02602/8705

^kranken wagen

U DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777 D RK-Rettungswache Herschbach Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010

Stahlhofen-Welschneudorf

Dr. Wächter, Welschneudorf, Tel. 02608/331

Zahnärztlicher Sonntagsdienst -nur nach vorheriger Vereinbarung-

Kurzfristig notwendig werdende Änderungen entnehmen Sie bitte der Tagespresse

ZA. Stanisifc Dorfwiese, Nistertal, Tel..02661/7441 Dr. Köberer, Trotzendorfstr. 7, Selters, Tel. 02626/5777 Dr .Döhn, Im Silbertal 15, Höhr-Grenzhausen 1 Tel. 02624/7298

HNO-Notarztdienstplan 24.4. - 27.4.1981 Dr. med. Doepner, Bad-Ems, Tel. 02603/4056

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25.4. - 2.5.81

RATHAUSAPOTHEKE, Montabaur, Großer Markt? Tel. 02602/5061

Augst-ApothekeNeue Apotheke", Neuhäusel, Hauptstraße 33, Tel. 02620/8000

§ 44 c BBauG.

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche.

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des BebauungspainesHimmelfeld I"

2. Abschnitt der Stadt Montabaur

für die Grundstücke Flur 39, Flurstücke 135, 136, 150, 147, 139 und 138 gemäß § 13 BBauG, hier. Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG.

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung vom 18.12.1980 die vereinfachte Änderung des BebauungsplanesHimmelfeld I"

2. Abschnitt gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Die Abstandsfläche zu den Wegeparzellen Nr. 127 und 148 für die Grundstücke Nr. 135, 136, 150, 147, 139 und 138, Flur 39 2

wird von 5,00 m auf 3,00 m reduziert

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungspanes gern. § 24 GemO zugestimmt. Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Bauamt, 5430 Montabaur, während der Dienst­stunden eingesehen werden können.

1.Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä­digungspflichtigen beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

. Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Sat­zung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.