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Montabaur 5/17/81

ab 26.4.1981

Montag

13.30- 18.30 Uhr

Dienstag

13.00-21.30 Uhr

Mittwoch 9.00 - 20.00 Uhr Warmbadetag 20.00-21.30 Uhr Frauenbad

Donnerstag-Warm-

badetag-

13.00-21.30 Uhr Freitag

13.00- 14.30 Uhr

14.30- 15.30 Uhr mit Badedisco

15.30- 16.30 Uhr für Mutter u.Kind

ZS

mm

16.30 - 17.30 Uhr mit Taucherbrille, Schnorchel und Flossen

Samstag 7.00 - 17.30 Uhr Sonntag 8.00- 12.30 Uhr

FREIZEITSCHWIMMEN, das echt Spaß macht

SCHWIMMEN, TRIMMEN und SONNEN.

fit sein für das beginnende Frühjahr

HINWEIS:

Am Freitag, dem 1. Mai 1981 - Mai-Feiertag- bleibt das Hallenbad geschlossen!

LVA und BfA beraten Rentenversicherte

Die Beratungsbeamten der Landesversicherungsanstalt Rhein­land-Pfalz in Speyer und der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin halten die nächsten Sprechtage wie folgt:

Für die Arbeiter einschl. selbständigen Handwerker in Montabaur, am Dienstag, dem 12.5.1981 von 8.30 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 16.00 Uhr im Kreishaus, Peter-Altmeier-Platz

Für die Angestellten

in Montabaur am Montag, dem 4.5.1981 und am Montag, dem 18.5.1981

von 8.30 - 12.00 Uhr und von 13.30 - 15.00 Uhr im Kreishaus.

Der Besuch der Nachmittagssprechstunden für die Angestellten ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldungen sind beim Versicherungsamt der Kreisverwaltung in Montabaur, Tel. Durchwahl 02602/12347 vorzunehmen.

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs­unterlagen mitzubringen.

Redaktionsschluß in der 18. Woche (1. Mai 1981)

Wegen des Mai-Feiertages verschiebt sich der Redaktionsschluß für das Wochenblatt Nr. 18 auf Montag, den 27.4.1981.

Alle Beiträge müssen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 16, bis 10.00 Uhr vorliegen.

Wir bitten um Beachtung!

Verbandsgemeindeverwaltung, 543 Montabaur, sucht für eine alleinstehende (rüstige) ältere Dame geeignete 1-2 Zimmer-Wohnung im Raum Montabaur.

Ansprechpartner: Herr Nebgen / Herr Schrupp,

Tel. 02602/2041, App. 17 oder 18

Antragsfrist auf den 31.5.1981 verlängert Seit dem 1.1.1980 sind für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Kraft. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Monta­baur für 1981 noch bis zum 31.5.1981 gestellt werden.

GEFÖRDERT WIRD:

1. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen bzw.Jugendge- meinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 1.1. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

2. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200,- DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft.

Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 10,-DM.

3. Der Grundbetrag sowie der Zuschußbetrag we rden dem Ver­ein bzw. Jugendgemeinschaft jährlich nur einmal bewilligt. Bei einer Mitgliedschaft des Jugendlichen in mehreren Ver­einen bzw. Jugendgemeinschaften wird jedem Verein bzw. Jugendgemeinschaft für diesen Jugendlichen der jährliche Zuschuß gewährt

Die Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Rathaus, abzugeben.

MONTABAUR

Aus den Gemeinden

SATZUNG

der Stadt Montabaur über die Benutzung der Bücherei der Stadt Montabaur (Stadtbücherei) vom 13. April 1981

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. März 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeord­nung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770, 1979 S. 22 - BS 2020-1-) die folgende Satzung beschlos­sen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenk­lichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Wester­waldkreises vom 9. April 1981 hiermit bekanntgemacht wird.