Montabaur 9/16/81
AUGST
EITELBORN:
Am 8. August 1981 verstarb im 84. Lebensjahr Herr Franz LABONTE
Der Verstorbene war über lange Jahre im Interesse der Allgemeinheit für unsere Gemeinde sowohl als Ratsmitglied wie im Wasserzweckverband tätig.
Seine stete Bereitschaft, bis in sein hohes Alter im öffentlichen Leben mitzuwirken, bleibt uns allen unvergessen.
Wir werden uns seiner stets in Dankbarkeit erinnern.
Ortsgemeinde Eitelbom Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Jahr 1981 vom 7.4.1981 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 12.3.1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1981 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 473.900,- DM festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 150.000,- DM festgesetzt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus-
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
a) nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital
320 v.H.
1.295.700, -- DM
1.295.700, - DM
1.270.300,- DM 1.270.300,- DM festgesetzt.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 48,- DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,- DM
II. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1981 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 150.000,- DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von 473.900,- DM
III. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) für Grundstücke (B)
2. GEWERBESTEUER nach Gewerbeertrag and -kapital
5430 Montabaur, 12.3.1981
Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.)
Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.
Hebesatz 320 v.H.
I.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1981 bis 4.5.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Eitelborn, den 7.4.1981
(L.S.) Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn
Hümmerich, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Eitelborn oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
Unser Tagesausflug findet am Dienstag, dem 12. Mai 1981, statt. Busabfahrt ist um 6.15 Uhr ab Westerwälder Hof/Kirmesplatz. Wir fahren zum Adler-Modezentrum in Holzwickede b./Dort- mund.Die Modenschau beginnt mit einem deftigen Frühstück. Anschließend ist Gelegenheit zum Einkauf. Die Gutscheine von Adler in Haibach werden auch in Holzwickede eingelöst Wer also solch einen Gutschein hat, nimmt ihn mit. Nach dem Mittagessen besuchen wir den Westfalenpark usw. Wer noch Fragen hat, setze sich bitte mit Maria Blath, Wattenhahn, Tel.
Nr. 8742 in Verbindung.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Eitelborns, die Kirmesgesellschaft 1981 bittet um Ihre Mithilfe. Wir benötigen für die diesjährige Kirmeskrone noch viele ausgeblasene Eier.
tt

