Montabaur 6/16/81
III. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
5430 Montabaur, 7. April 1981 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises (L.S.) In Vertretung: Dünnes
IV.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1981 bis 29.4.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.
Montabaur, 10.4.1981
(L.S.) Stadt Montabaur
Mangels, Bürgermeister
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
Im Rahmen des Austauschdienstes des Kultusministeriums in Bonn weilen derzeit 15 Schüler und Schülerinnen aus Paris in der Stadt Montabaur
Den Schülern und Schülerinnen sollen Kenntnisse in der deutschen Sprache vermittelt werden. Der Unterricht findet an der Realschule in Montabaur statt. Am ersten Tag ihres Aufenthaltes wurden die Schüer und Schülerinnen von Bürgermeister Mangels im Sitzungssaal des Rathauses empfangen. Hier wurde ihnen ein kleiner Überblick über die Stadt Montabaur und die Verbandsgemeinde gegeben. Zur Erinnerung an ihren Aufenthalt überreichte Bürgermeister Mangels Prospektmaterial.
Begleitet und betreut werden die französischen Gäste von Frau Laszanec und Frau Parbel, von der Realschule, die den Deutschunterricht erteilt.
Im Anschluß an die Begrüßung unternahmen die Gäste eine Stadtbesichtigung.
Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 50 Absatz 1 Bundesbaugesetz (BBauG)
Der Stadtrat Montabaur hat am 26.3.1981 folgenden Beschluß gefaßt:
Das Baulandumlegungsverfahren „In und Auf der Bächel"
(Schulzentrum) wird nicht weiter verfolgt
Die gern. § 47 des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit § 1 Abs.
1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes in der jeweils geltenden Fassung gefaßten Umlegungsbeschlüsse des Stadtrates vom' 19.11.1968, 15.7.1969 und 12.3.1970 werden aufgehoben.
Von der Aufhebung der Umlegungsbeschlüsse sind folgende Grundstücke betroffen:
GEMARKUNG MONTABAUR: 31
Flur Flurstiick-Mr. Grundbuch-Blatt
4997/1
5000/1
5002/4
5014/3
5014/4
5016/2
5017/1
5017/2
5018/5
5019/1
5019/2
2601
2601
2601
2601
2278
2601
2278
2601
2601
2278
2601
31
4959/1
2601
4969/1
2601
4970
2601
4971
2601
4979
2601
4987
2601
4988
2601
4222/4
2410
4222/6
2177
4223
2601
4224
2601
4228/2
2601
4230/3
2932
4230/4
2932

