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Montabaur 6/16/81

III. GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Genehmigt gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rhein­land-Pfalz

5430 Montabaur, 7. April 1981 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (L.S.) In Vertretung: Dünnes

IV.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.4.1981 bis 29.4.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus.

Montabaur, 10.4.1981

(L.S.) Stadt Montabaur

Mangels, Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord­nung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

Im Rahmen des Austauschdienstes des Kultusministeriums in Bonn weilen derzeit 15 Schüler und Schülerinnen aus Paris in der Stadt Montabaur

Den Schülern und Schülerinnen sollen Kenntnisse in der deutschen Sprache vermittelt werden. Der Un­terricht findet an der Realschule in Montabaur statt. Am ersten Tag ih­res Aufenthaltes wurden die Schüer und Schülerinnen von Bürgermeister Mangels im Sitzungssaal des Rathau­ses empfangen. Hier wurde ihnen ein kleiner Überblick über die Stadt Montabaur und die Verbandsgemein­de gegeben. Zur Erinnerung an ihren Aufenthalt überreichte Bürgermeister Mangels Prospektmaterial.

Begleitet und betreut werden die fran­zösischen Gäste von Frau Laszanec und Frau Parbel, von der Realschule, die den Deutschunterricht erteilt.

Im Anschluß an die Begrüßung unternahmen die Gäste eine Stadtbesichtigung.

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 50 Absatz 1 Bundesbau­gesetz (BBauG)

Der Stadtrat Montabaur hat am 26.3.1981 folgenden Beschluß gefaßt:

Das BaulandumlegungsverfahrenIn und Auf der Bächel"

(Schulzentrum) wird nicht weiter verfolgt

Die gern. § 47 des Bundesbaugesetzes in Verbindung mit § 1 Abs.

1 der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Bundes­baugesetzes in der jeweils geltenden Fassung gefaßten Umle­gungsbeschlüsse des Stadtrates vom' 19.11.1968, 15.7.1969 und 12.3.1970 werden aufgehoben.

Von der Aufhebung der Umlegungsbeschlüsse sind folgende Grundstücke betroffen:

GEMARKUNG MONTABAUR: 31

Flur Flurstiick-Mr. Grundbuch-Blatt

4997/1

5000/1

5002/4

5014/3

5014/4

5016/2

5017/1

5017/2

5018/5

5019/1

5019/2

2601

2601

2601

2601

2278

2601

2278

2601

2601

2278

2601

31

4959/1

2601

4969/1

2601

4970

2601

4971

2601

4979

2601

4987

2601

4988

2601

4222/4

2410

4222/6

2177

4223

2601

4224

2601

4228/2

2601

4230/3

2932

4230/4

2932