Montabaur 27/14/81
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. S ie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach zwei Jahren nach dem Tag ihrer Bekanntmachung.
Stahlhofen, den 10. März 1981 Siegel Pehl, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT: Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
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Montabaur, den 25. Februar 1981 Siegel Weidenfel ler, Bauoberamtsrat
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über |. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und !, die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
st unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach iieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- r. iung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen rönnen, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur leitend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung /on Rheinland-Pfalz, GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zu- “ etzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Semeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.
I978 (GVBI. S. 770)
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Sundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung fom 18. Äug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBl. I S. 5617), geändert durch Art. 9 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle ,om 3.12.1976 (BGBl. I S. 3281) und Art. 1
Jes Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleich-
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terung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 3.7.1979 (BGBl. I S. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung st unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung rerletzt worden sind (§ 155 a BBauG).
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Bundes- iugesetzes BBauG über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei mehr als vierjähriger Dauer Jer Veränderungssperre wird hingewiesen.
Wontabaur, 6.11.1980 Wangels,’Bürgermeister
ZUSÄTZLICHE HINWEISE ZUR VERÄNDERUNGS- tet; SPERRE:
Was die erläuternden Hinweise zur Veränderungssperre anbelangt, so wird hierzu auf die Ausführungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Satzung am 27.3.1981 in der Ausgabe Nr. 13 des Wochenblattes verwiesen.
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GELBACHHÖHEN
Fastenhirtenbrief des Bischofs
In den kommenden Tagen wird an alle Katholiken der Pfarrei Holler-Untershausen der Fastenhirtenbrief des Bischofs von Limburg durch Mitglieder des Pfarrgemeinderates verteilt.
Der Bischof, Dr. Wilhelm Kempf, der am 10.8.1981 das 75. Lebensjahr vollendet, hat den Papst um Entpflichtung von seinem Amt gebeten. In seinem Hirtenbrief mit dem Titel: "Für euch und für alle", wendet er sich nochmals an die Gemeinden des Bistums, besonders an ihre sogenannten Fernstehenden.
Die Verteilung dieses Briefes an alle soll erreichen, daß möglichst viele angeregt werden, sich mit dem Bischofsbrief zu befassen, aber auch über andere Anliegen mit Vertretern des Pfarrgemeinderates ins Gespräch kommen können.
Kreuzweg der Jugend
Die Jugendlichen aus Holler treffen sich am Freitag, dem 10.4.1981 um 18.30 Uhr in der Kirche. Dort wird eine kurze Einführung (Statio) über das Thema des Jugendkreuzweges gegeben. Danach gehen die Jugendlichen zu Fuß zur Kirche nach Stahlhofen, wo ein gemeinsamer Jugendgottesdienst stattfindet. Die Jugendlichen aus Untershausen gehen den Weg ab Unters- hausen mit. Es sind alle Jugendlichen eingeladen, denn der Kreuzweg der Jugend ist ein ökumenischer Gottesdienst. Im Anschluß an den Gottesdienst treffen sich die Jugendlichen im Pfarrhaus in Stahlhofen. Eine Rückfahrgelegenheit wird geboten.
Brennholzversteigerung
Am Samstag, dem 4. April 1981 findet im Stadtwald Montabaur Abt. 111 (ehemals Gemeindewald Bladernheim Abt. 1) die letzte diesjährige Brennholzversteigerung im Forstrevier Gelbachtal statt.
Treffpunkt der Käufer um 9.00 Uhr an der Kreuzung Weg Untershausen-Reckenthal u. Ölleitung.
DAUBACH
Ergänzender Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 19. März 1981
Bereits in der Ausgabe Nr. 13 des Wochenblattes wurde über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach berichtet. Ergänzend hierzu wird nunmehr noch über die unter Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" im öffentlichen Teil der Sitzung angesprochenen Punkte berichtet:
Wappenentwürfe für die Erstellung eines Ortswappens vorgelegt.
Im Rat wurden drei Wappenentwürfe für die Erstellung eines Ortsgemeindewappens vorgelegt. Da jedoch keiner der Wappenentwürfe die Zustimmung des Rates fand, wurde zunächst nochmals eine Änderung am Entwurf in Auftrag gegeben.
Sobald dieser geänderte Entwurf vorliegt, wird der Rat über die Auftragsvergabe zur Erstellung eines Wappens entscheiden.
Winterdienst in der Gemeinde (Abstreuen von Ortsstraßen bei Glatteis bzw. Schneeräumung
Ortsbürgermeister Frink legte den Mitgliedern des Rates in Fotokopie einen von Bürgern der Gemeinde Daubach Unterzeichneten Antrag vor, der auf das Abstreuen von Ortsstraßen bei Glatteis gerichtet war. Der Rat diskutierte über diesen Antrag und kam darin überein, daß in dieser Angelegenheit zunächst kein Beschluß gefaßt werden soll.
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