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Montabaur 26 / 14/81 Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1979 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 11.3.1981 der Ortsgemeinde Nom­born für das Haushaltsjahr 1979 I. HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergeb­nisses:

Soll-Einnahmen 335.040,50 202.011,76 537.052,26

./. Abgang alter Kassen-

einnahmereste

-

521.70 521,70

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

335.040,50

201.490,06 536.530,56

Soll-Ausgaben ./. Abgang alter Haushaltsausgabe­reste

335.040,50

201.737,49 536.777,99

247,43 247,43

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

335.040,50

201.490,06 536.530,56

Fehlbetrag/

Überschuß

-

-

Festgestellt:

Montabaur, den 13. Mai 1980

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

tl. ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bür­germeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen.

Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermei­ster sowie die beiden Ortsbeigeordneten wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht teilgenommen.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 6.4.1981 bis 15.4.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Jahreshauplversammiung des Obst- und Gartenbauvereins Nomborn

Am Samstag, dem 5.4.1981 findet um 14.00 Uhr die Jahres­hauptversammlung des Obst- und Gartenbauvereins in der Gast­wirtschaftZu den Linden" statt.

STAHLHOFEN:

FSV Gelbachtaler Sportfreunde

Am Sonntag, dem 5.4.81 erwarten wir den Spitzenreiter der Kreisliga C Niederahr zum fälligen Meisterschaftsspiel in Stahl­hofen. Anstoß 15.00 Uhr.

Die Gelbachtaler Sportfreunde wurden beim Amtsgericht Monta­baur in das Vereinsregister unter Nr. 1036 eingetragen und führen jetzt den Zusatz e.V. Die Gemeinnützigkeit wurde ihnen vom Finanzamt bis zum 31.12.1982 erteilt.

Erneute Veröffentlichung der Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über eine Veränderungssperre vom 10.3.1981

Die benannte Satzung wurde bereits am 27.3.1981 in der Ausgabe Nr. 13 des Wochenblattes veröffentlicht.

Auf Grund eines redaktionellen Fehlers ist jedoch eine erneute öffentliche Bekanntmachung erforderlich. Diese erfolgt nach­stehend.

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über eine Veränderungs­sperre vom 10. März 1981

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Siegel

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Aufgrund der §§ 14, Abs. 1, 16 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbauge­setzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl

1. S. 2256), zuletzt geändert durch Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949), in Verbin­dung mit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das 2. Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung

vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) hat der Ortsgemeinderat von Stahlhofen am 30. Jan. 1981 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom 25.Febr. 1981 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Ortsgemeinderat von Stahlhofen hat am 7. Dezember 1979 beschlossen, einen BebauungsplanIm oberen Wiesengrund"

2. Teil aufzustellen.

Für den künftigen Planbereich wird zur Sicherung der Planung hiermit eine Veränderungssperre angeordnet.

Der Planbereich umfaßt folgende Grundstücke:

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Siegel

HINW Eine \ I. die l die Ge st uni iieser iung < tonne jelten /on R etztc Seme 1978

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3617 )

Flur:

Flurstücke

7

415, 416, 417, 418, 419, 420, 421, 422, 423, 424, 425, 426, 2/427, 429, 430, 431, 432, 433, 434, 435, 436,

437, 438, 439, 440/1, 442, 443, 444, 445, 446, 447, 448,

449, 450, 451, 1/4S2, 453, 454, 455, 456, 457, 458, 459,

460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 469, 470, 471, 472, 529, 530, 531, 532, 534, 535, 546, 547, 548, 549, 550, 551, 1988/4, 1987 tlw., 1986 tlw., 1974, 1965, 1973, 1967, 1977, 1968/2, 1966/2, 1976, 1975/2, 1975/1, 1969, 1968/1, 1966/1, 1970, 1978/1 tlw., 2153/1 tlw.,

Flur: 3

Flurstücke:

8/177, 176/2, 180/1, 179/2, 175, 178, 1945, 1951, 180/2, 180/9, 180/3, 180/4, 180/5, 180/8, 180/6, 180/7, 41, 89, 85, 1944/2, 40/2, 40/3, 88/2, 1944/1, 88/3, 1947/1, 1/87,

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§2

Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen

1. ) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderun­

gen der Grundstücke nicht vorgenommen werden;

2. ) nicht genehmigungsbedürftige aber wertsteigernde bau­

liche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Ände­rungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden;

3. ) genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet;

geändert oder beseitigt werden.

§3

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Bauge­nehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

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§4

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.