Montabaur 12 / 14/81 Der Beschluß lautet wie folgt:
1. Der Beschluß des Ortsgemeinderates vom 6.11.1980 (TÖ.P. 1/6) wird aufgehoben.
2. Es wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Ost im Ortsteil Ruppach beschlossen. Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:
im Norden von der K 100, im Westen von der Steineckstr. bzw. K 101, im Nord -Westen von der Brunnenstraße , im Süden vom Graben Nr. 40/2528, Flur 10 und im Osten von den Flurstücken 2120, 2142, Flur 21, von dem Graben 2512 bzw. Flurstück 884 sowie Graben Nr. 2506, Flur 8.
Das Planungsinstitut Dr. Scholz in Osnabrück wird mit der Planung beauftragt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Ruppach-Ost"
3. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, diesen Planaufstellungsbeschluß erneut öffentlich bekanntzumachen § 2 Abs. 1 BBauG
Außerdem wird das Betriebsgelände der Fa. Marx in den Planbereich einbezogen.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung des Beschlusses vom 6.11.1980 im Wochenblatt vom 20.2.1981 Nr. 8, Seite 11 ist damit gegenstandslos.
Ruppach-Goldhausen, 27.3.1981 Ferdinand, Ortsbürgermeister
Iuä Ahrbach / Ruppach-Goldhausen - Heiligenroth
Hiermit möchten wir nochmals auf unsere diesjährige Jahreshauptversammlung im Vereinslokal Herzmann in Ruppach-Gold- hausen hinweisen. Beginn 20.00 Uhr. Alle Mitglieder sind herzl. eingeladen.
HEILIGENROTH:
TC Heiligenroth e.V.
Das Freundschaftsturnier mit dem TC Staudt am 22.3.1981 in der Vogelsanghalle war ein voller Erfolg. Zahlreiche Zuschauer verfolgten die angesetzten Spiele. Die Sieger der Einzelergebnisse wie folgt:
Herren-Einzel Peter Schmidt, Heiligenroth Damen-Einzel Ute Zerfas, Heiligenroth Herren-Doppel A. Fries und W.Neuroth, Heiligenroth Jugend-Einzel Thomas Großjohann Heiligenroth Mixed-Petra Esselmann und Werner Platt, Ruppach Damen-Doppel Gudrun Neuroth und Hildegard Lehnhäuser, Heiligenroth
Mixed- Gerlach und Spitzhorn, Staudt
Herren-Doppel Jürgen Esselmann und Paul Günther Zerfas Heiligr.
Gegenüber den Tenniserfolgen des TC Heiligenroth war der TC Staudt mit den durchgeführten Kegelwettbewerben in einer Herren- und Damenmannschaft in jeweils 2 Gruppen zu je 6 Personen weitaus siegreicher nd konnte sämtliche Trümpfe für sich verbuchen. Ein „Patt" also.
Auf das Jugendturnier am 11.4.1981 ab 10 Uhr in der Vogelsanghalle wird besonders hingewiesen. Alle Eltern sind herzlich eingeladen, um für die Spiele eine echte Zuschauerkulisse zu haben,
Anschließend findet mit den Jugendlichen ein gemütliches Beisammensein im ZBV-Raum statt.
Für das Schleifchenturnier am folgenden Tag werden noch Anmeldungen entgegengenommen.
AUGST
C-Jugend JSG Augst
Am vergangenen Samstag spielte die C-Jugend gegen den bis dahin verlustpunktfreien Spitzenreiter SV Sayn. Durch eine hervorragende Leistung der gesamten Mannschaft gelang es, der gegnerischen Elf einen Punkt abzunehmen. Bei etwas mehr Glück im Abschluß hätte es bei den besseren Torchancen auch zum Sieg reichen können.
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über eine Veränderungssperre vom 31. März 1981
Aufgrund der §§ 14 Abs. 1,16 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256) zuletzt geändert durch Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S.949), in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz h der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das 2. Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) hat der Ortsgemeinderat von Eitelbcrn am 16. Febr. 1981 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom 6. März 1981 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat am 28. Mai 1976 beschlossen, einen Bebauungsplan für den im beigefügten Lageplan schwarz gekennzeichneten Bereich aufzustellen (Bebauungsplan „Ortskern" im Zuge der K 2). Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.
Für den künftigen Planbereich wird zur Sicherung der Planung hiermit eine Veränderungssperre angeordnet.
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen
1. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden
2. nicht genehmigungsbedürftige aber wertsteigernde bauliche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden,
3. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden.
§3
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§4
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Kirmesgesellschaft Heiligenroth
Die nächste Sitzung der Kirmesgesellschaft findet am 8.4.81 um 8.00 Uhr im Gasthaus zur Linde statt. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens

