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Montabaur 8/14/81

Ratsmitglied Stahl (SPD) begrüßte ebenfalls die geplante Umstel­lung der Heizung von Öl auf Gas. Er sprach den Schwestern und den Mitarbeitern des Altenheimes den Dank seiner Fraktion für die aufopferungsvolle Tätigkeit aus. Außerdem regte er an, nach Möglichkeit solle der Hospitalfonds Grundstücke erwerben.

Ausbaubeitragssatzung geändert

Durch einstimmigen Beschluß änderte der Stadtrat die Satzung über dje Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschlie­ßungsanlagen (Ausbaubeiträge). Neu in die Satzung aufgenommen wurde eine Bestimmung, daß für Gebiete, die durch einzelne Ausbaumaßnahmen erschlossen werden und für die eine unter­schiedliche bauliche oder sonstige Nutzung zulässig ist, der bei­tragsfähige Aufwand nicht nach der Grundstücksfläche sondern nach der Geschoßfläche verteilt wird.

In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes nach der Grundstücksfläche.

Dies erlaubt es jedoch nicht, die Beitragsbelastung nach der Aus­nutzbarkeit der Grundstücke zu differenzieren. Die Rechtspre­chung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen. Die Geschoß­fläche ergibt sich aus der Multiplikation der Geschoßflächenzahl mit der Grundstücksfläche. Die Geschoßflächenzahl gibt an, wie­viel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücks­fläche zulässig ist.

Die Satzung wird nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehör­de an dieser Stelle öffentlich bekanntgemacht.

Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt beschloß der Stadt­rat einstimmig die Fertigstellung folgender Teil-Erschließungs­anlagen und beschloß, den Aufwand für die Herstellung dieser Teileinrichtung im Wege der Kostenspaltung als Teil-Erschließungs­beiträge zu erheben:

Bezeichnung verlaufend von bis Hergestellte Teil-

Einrichtung

Begründung wurde angeführt, der Eigentümer der vorgenannten Grundstücke beabsichtige, ein Mehrfamilienhaus in Doppel­hausbauweise zu erstellen. Der 1952 genehmigte Bebauungs­plan läßt jedoch nur Einzelhäuser zu. Um die Bauabsichten nicht zu behindern, hielt der Stadtrat die Änderung des Bebau­ungsplanes in der o.g. Form für notwendig. Der Stadtrat sah -ebenso wie zuvor Haupt- und Finanz- und Bauausschuß - in der Verwirklichung der Planungsabsicht keine Verletzung städtebaulicher Gesichtspunkte.

Änderung des BebauungsplanesWölfchesbitz"

Im Bereich des Flurstückes Nr. 21 in der Flur 47 wurde der Bebauungsplan so geändert, daß zur Errichtung einer Trafo- Station eine überbaubare Fläche ausgewiesen wurde. Dieses Grundstück ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Die Kevag teilte mit, daß zur zukünftigen Sicher­stellung der Stromversorgung im Bereich der Colletstraße und der Humbachstraße die Errichtung einer Trafostation erforder­lich ist. Eine Teilfläche des Grundstückes ist der Kevag bereits verkauft worden. Um auch die planerischen Voraussetzungen für die Errichtung der Trafostation zu schaffen, wurde die Änderung des Bebauungsplanes für notwendig gehalten.

ÄufHebung der BaulandumlegungIn- und auf der Bächl"

AlsFormalie*, bezeichnete Bürgermeister Mangels den Be­schluß über die Aufhebung der BaulandumlegungAuf der Bächl". Es wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen, das Baulandumlegungsverfahren im Bereich des Schulzentrums nicht weiterzuverfolgen.

Die in dieser Angelegenheit gefaßten Einleitungsbeschlüsse wurden aufgehoben. Das Katasteramt wurde aufgefordert, das Notwendige zu veranlassen, insbesondere die Verfügungs­und Veränderungssperre aufzuheben und die Löschung der Umlegungsvermerke im Grundbuch zu beantragen. Begrün­det wurde diese Entscheidung mit dem Hinweis, daß die als Schulgelände benötigten Grundstücke mittlerweile in das Eigentum des Westerwaldkreises oder der Stadt übergegangen sind. Die Durchführung des eingeleiteten Umlegungsverfahrens ist mithin nicht mehr notwendig.

Am Himmelfeld einschl.

Seitenwege Parz. 1, 26/2, 71, 103

114/3 Straßenentwässerung

Brackleystraße Parz. 83 Sonnenring einschl. Seitenwege Parz. 114/2 Venusstraße Parz. 20 Mondring einschl.

Seitenwege

Marsstraße

Jupiterstraße

Saturnstraße

Parz. 160, 161, 168, 169, 175, 205, 257 Parz. 245,249,253 Parz. 238, 244 Parz. 229

Straßenentwässerung

Straßenentwässerung

Straßenentwässerung

Straßenentwässerung Straßenentwässeru ng Straßenentwässerung Straßenentwässeru ng

Es wurde auch festgelegt, daß o.g. Teil-Einrichtungen ein Er­schließungsgebiet gemäß § 130 Abs. 2 Bundesbaugesetz bilden. Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 1.2.1981 festgesetzt.

Änderung des BebauungsplanesAuf dem oberen und unteren Wassergraben"

Vom Stadtrat wurde beschlossen, im Bereich der Grundstücke Nr. 91 und 93/1 Flur 54(Koblenzer Straße)eine Doppelhausbau­weise zuzulassen. Der Abstand zur Nachbargrenze des Grund­stückes Nr. 89 wurde auf 5 m und zum Grundstück 95/1 auf 4 m festgesetzt.

Die Grundflächenzahl beträgt 0,4 und die Geschoßflächenzahl 0,8. Dabei handelt es sich um die Höchstwerte in einem allgemei­nen Wohngebiet gern. § 17 der Baunutzungsverordnung. Zur

Satzung über die Benutzung der städtischen Bücherei verabschiedet

Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Stadtrat eine Satzung über die Benutzung der Bücherei der Stadt Monta­baur. Darin ist u.a. festgelegt, daß jeder, der das 5. Lebensjahr vollendet hat, im Rahmen der Satzung berechtigt ist, Bücher zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu benutzen. Gegen Vorlage des Benutzerausweises können die Bücher unentgeltlich bis zu 3 Wochen ausgeliehen werden. Erheblich erhöht wurde nach den Bestimmungen der Satzung das Versäumnisentgelt, das bei Überschreiten der Leihfrist um 1 Woche 2,- DM, um 2 Wochen 3,- DM und um 3 Wochen 4,- DM beträgt.

Bücher, die in der Stadtbücherei nicht vorgehalten werden, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den Richtli nien des Landes beschafft werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind von dem Entleiher zu erstatten.

Die Ratsmitglieder Kram (CDU) und Bächer (SPD) begrüßten die Vorlage der Satzung und insbesondere die Regelung, daß Bücher künftig kostenlos zur Verfügung gestellt werden.Davon verspreche man sich eine Verbesserung der Attraktivität der Stadtbücherei.

Die Satzung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekannt- , gemacht. Nach diesem Zeitpunkt tritt die Satzung in Kraft.

Richtlinien für den WettbewerbUnsere Stadt soll schöner werden" (Antrag der FWG-Fraktion) abgelehnt; Durchführung eines Fassadenwettbewerbes beschlossen.