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itabaur 23/12/81

Anregung des Rates soll die Verbandsgemeindeverwaltung ntabaur jedoch überprüfen, inwieweit im NeubaugebietBit- »die Anlegung verkehrsberuhigter Zonen möglich ist.

kauf einer Motorsäge beschlossen

nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschloß der Ortsge- nderat u.a. die Anschaffung einer Motorsäge. Der Ankauf Säge erfolgt zu einem Preis von ca. 1.060,- DM.

idfestigkeit von Grabmalen und Grabeinfassungen auf den

I dhöfen in Ruppach-Goldhausen

th dem Ende der Frostperiode fordern wir alle Unterhaltungs- jjflichteten von Grabstätten auf den Friedhöfen in Ruppach- Idhausen auf, die Standfestigkeit der Grabmale und Grab- lassungen zu überprüfen und erforderlichenfalls sachkundig Stellen zu lassen.

:h der Friedhofssatzung müssen alle Grabmale dauerhaft riindet sein, die Unterhaltungsverpflichteten haften für Schä- , die durch standunsichere Grabmale verursacht werden. .Schäden, die nach dieser Aufforderung durch standunsichere ibsteine verursacht werden, sind in vollem Umfang von den lerhaltungsverpflichteten zu vertreten, itabaur, 16. März 1981 bandsgemeindeverwaltung Montabaur idhofsverwaltung

ialausschuß

r die älteren Mitbürger von Ruppach-Goldhausen hält unser rreram 24.3.81 um 14 Uhr einen Gottesdienst mit Kranken- bung. Im Anschluß an diesen Gottesdienst findet im Pfarr- trum das gewohnte Kaffeekränzchen statt.

AUGST

entliehe Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Simmern/ ihäusel für das Jahr 1981 vom 13.3.1981

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Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Ge- indeordnung für RheinlandPfalz vom 14.12.1973 (GVBI. 119) dem Zweckverbandsgesetz vom 3.12.1954 (GVBI. S.

6) und dem § 9 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung es Kindergartens für die Ortsgemeinden Simmern und Neu- liisel vom 26.2.1973 folgende Haushaltssatzung beschlossen, enach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur sAufsichtsbehörde vom 24.2.1981 hiermit bekanntgemacht rd:

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er Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1981 wird im

ERWALTUNGSHAUSHALT

Jer Einnahme auf 252.500,- DM

.der Ausgabe auf 252.500,-- DM

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der Einnahme auf -,- DM

'der Ausgabe auf DM festgesetzt.

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redite werden nicht veranschlagt.

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prpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

or . essenkredite werden nicht beansprucht.

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ler Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung , r . es Kindergartens beträgt 78.400,- DM. Die Umlage 1981 ist

nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten (§ 10 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Kinder

Umlage 1981

%

DM

Ortsgemeinde

Simmern

36

50,70

39.748,80 DM

Ortsgemeinde

Neuhäusel

35

49,30

38.651,20 DM

71

100,00

78.400,-- DM

II GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenverbandes Sim- mern/Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1981 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gerneindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) keine Bedenken wegen Rechtsver­letzung erhoben.

5430 Montabaur, den 24.2.1981

Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Im Aufträge:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 23.3.1981 bis 2.4.1981 während der allgemeinen Dienststunden im Rat­haus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.

Simmern, 13.3.1981

(L.S.) Schneider, Vorsitzender

des Kindergartenverbandes

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Verbandsvorsitzenden des Kindergarten­verbandes oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung v.Rheinland-Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S.419) zu­letzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez.

1978 (GVBI. S. 770)

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungHelfensteinstraße und Bodenweg" der Ortsgemeinde Eitelborn Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.11.78 und 23.4.80 die Änderung des BebauungsplanesHelfenstein­straße und Bodenweg" gern. § 2, Abs. 1 BBauG beschlossen.

Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2a, Abs. 6 BBauG in der Zeit vom 30. März 1981 bis 30. April 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donners­tags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermei­sters in 5411 Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der