Montabaur 22/12/81
Es erfolgt keine schriftliche Einladung mehr, diese Mitteilung gilt als Einladung, Auch interessierte Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Tenniszirkel Heiligenroth-Staudt
Im Kreise der Nachbarn lädt der TC Heiligenroth alle Mitglieder und Freunde nochmals recht herzlich am 22.3.1981, ab 10 Uhr in die Vogelsanghalle ein.
Die Nominierungen für die einzelnen Tennis- und Kegelwett- bewerbe sind von seiten des Gesamtvorstandes erfolgt und im ClubrAushang zu ersehen. Leider konnten nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden, da Teilnehmerplätze für die zeitliche Abwicklung fehlen.
Auf den heiteren Frühschoppen ab 11.00 Uhr mit namhaften Vertretern des Sports, Presse sowie der Öffentlichkeit wird besonders hingewiesen.
Ihr Erscheinen dient der Information über die zukunftsorientierten Sportereignisse in der näheren Heimat.
RUPPACH-GOLDHAUSEN
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates
Im öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsgemeinderates am 5.3.1981 wurden u.a. folgende Entscheidungen getroffen:
Haushaltsreehnung für das Haushaltsjahr 1979 beschlossen und Entlastung erteilt
Der Ortsgemeinderat beschloß, die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung zu erteilen.
Dem Entlastungsbeschluß des Ortsgemeinderates waren zwei Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses vorausgegangen.In einer dieser Sitzungen überprüfte der Rechnungsprüfungsausschuß zusammen mit dem Bauausschuß die Abrechnungen der Ausbaumaßnahmen in der Dammstraße, Mittelstraße, Gartenstr., Nordstraße und Brunnenstraße. Dem Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses war zu entnehmen, daß die in beiden Sitzungen durchgeführten Überprüfungen zu keinerlei Beanstandungen führten.
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Ruppach Ost" beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Ost im Ortsteil Ruppach. Der Planbereich wird im groben wie folgt umgrenzt:
Im Norden von der K 100 (Zehnhäuserweg) im Westen von der Steineckstraße bzw. K 101, im Nord-Westen von der Brunnenstraße, im Süden vom Graben Nr. 40/2528, Flur 10. In östlicher Richtung wurde das Betriebsgelände der Fa. Marx in den Planbereich miteinbezogen.
In diesem Zusammenhang wurde zugleich ein Planungsinstitut mit der Planung beauftragt.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Ruppach Ost". Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wird beauftragt, den Planaufstellungsbeschluß öffentlich bekanntzumachen.
Erlaß einer Satzung über eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Flurzaun" beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß die Satzung über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Flurzaun" im Ortsteil Ruppach. Durch den Erlaß dieser Satzung soll eine ordnungsgemäße städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschloß den Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge). Ein entsprechender Entwurf wurde von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegt unter dem Hinweis, daß durch den Erlaß dieser Satzung gewährleistet werden soll, bei Ausbaumaßnahmen, deren Anlieger ihre Grundstücke unterschiedlich baulich nutzen können, den beitragsfähigen Aufwand nach der Geschoßfläche verteilen zu können. In Gebieten mit einheitlicher Nutzung erfolgt die Verteilung nach der Grundfläche.
Dieser Maßstab erlaubt es nicht, die Beitragsbelastung nach der Ausnutzbarkeit des Grundstückes zu differenzieren. Die Rechtsprechung fordert aber gerade diese Differenzierung, um möglichst gerecht die Vorteile der einzelnen Anlieger abwägen zu können, die ihnen durch die Ausbaumaßnahme entstehen.
In der bisher gültigen Ausbaubeitragssatzung war eine entsprechende Regelung nicht enthalten.
Satzung zum Schutz des Ortsbildes beschlossen
Weiterhin beschloß der Ortsgemeinderat den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes.
Diese Satzung wurde erlassen, nachdem sich insbesondere im Jahre 1980 die Beschwerden über Eigentümer unbebauter Grundstücke im innerörtlichen Bereich, die ihre Grundstücke nicht mähten, häuften. Die Nachbarn fühlten sich oftmals durch den Samenflug von Disteln und sonstigem Unkraut beeinträchtigt. Auch das Ortsbild wurde durch einzelne Grundstücke stark beeinträchtigt, was den Bemühungen der Gemeinde für eine Verschönerung des Ortsbildes beizutragen abträglich war. Bislang hatte die Ortspolizeibehörde, obwohl sie mehrfach zum Einschreiten gegen entsprechende Grundstückseigentümer aufgefordert wurde, keine gesetzliche Ermächtigung zum Einschreiten. Durch den Erlaß der benannten Satzung ist die Ortspolizeibehörde künftig ermächtigt, Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke verwahrlosen lassen, in Anspruch zu nehmen.
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Teilnahme am Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" beschlossen
Einstimmig sprachen sich die Mitglieder des Ortsgemeinderates für eine Teilnahme am Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1981 aus.
An die Bürger der Gemeinde ergeht daher schon jetzt die Bitte, durch tatkräftige Unterstützung und Eigeninitiative für die Verschönerung des Ortsbildes zu sorgen.
Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bo- dener Weg mußte abschlägig beschieden werden.
Dem Ortsgemeinderat wurde ein Antrag auf Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone im Bereich des Bodener Weges (St. Barbara-Straße) zur Entscheidung vorgelegt. Nach Abschluß der Beratung über diesen Antrag mußte der Ortsgemeinderat feststellen, daß entsprechend den gesetzlichen Regelungen eine Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone in der St. i Barbara Straße ohne Vornahme von baulichen Veränderungen nicht möglich ist. I
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Den von der Verbandsgemeindeverwaltung zu diesen Tagesordnungspunkterstellten Ausführungen ist zu entnehmen,daß es nicht ausreichend ist, eine verkehrsberuhigte Zone lediglich durch Aufstellung entsprechender Schilder einzurichten. Vielmehr sei es erforderlich, bauliche Veränderungen des Wohnumfd- des vorzunehmen, d.h. es dürfen lediglich fließende Abgrenzungen zwischen Bürgersteig und Straße bestehen.
Weiterhin sind in der Fahrbahn sogenannte Versatzstücke vorzusehen. Da es sich jedoch bei der St. Barbara Straße um eine neuausgebaute Straße handelt, hält es der Ortsgemeinderat aus Kostengründen für untragbar, in diesem Bereich eine ver
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