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Montabaur 18/11/81

noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzah! Herr Bernhard Neuroth Hauptstr, 27, 5431 Daubach

in den Ortsgemeinderat berufen worden. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 5 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit nach § 69 Abs. 2 KWO öffentlich bekanntgemacht.

5431 Daubach, den 5.3.1981

Frink, Ortsbürgermeister als Gemeinde wähl leiter

HOLLER

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Holler

Mach dem ersten erfolgreichen Sonntag, wo unser Preisschießen stattfand, geht es am 15.3.1981 so weiter. Bei diesem Preis­schießen im Feuerwehrgerätehaus werden Tagessieger ermittelt, welche am Sonntag, dem 29.3.1981, in einem Endkampf das Königsschießen bestreiten, wo ein Riesenpreis auf den Sieger wartet. Geschossen wird in der Zeit von 1o.3o - 14.oo Uhr. Hierzu sind alle Gäste aus nah und fern sowie die Freunde und Förderer des Vereins recht herzlich eingeladen.

Vereinsausflug nach Kirchdorf/Tirol des Männergesangverein Frohsinn-Lyra Holler

Für unseren geplanten Ausflug nach Kirchdorf /Tirol vom 3o.4. bis 4.5.1981 stehen uns noch einige freie Plätze zur Verfügung. Wir bitten daher alle Interessenten, sich bis zum 2o.3.1981 (endgültig letzter Anmeldetermin!) beim 1. Kassierer, Herrn Flosdorf, Tel: o26o2/5638 anzumelden.

Gleichzeitig dürfen wir alle Teilnehmer noch einmal ganz besonders auf die Zahlung des Restbetrages bis zum 1. April hinweisen.

Achtung Tischtennisfreunde

Wegen Lieferungsschwierigkeiten der Firma stehen uns die Tischtennisplatten erst vom 23.3.1981 an zur Verfügung. Dann können wir endlich mit dem Spiel beginnen.

Sollte sich jemand noch nicht angemeldet haben, möge er dies umgehend tun bei Heinz-Peter Rüffin, Moselstr. 1, Holler.

SV Fortuna Holler - Abt. Alte Herren

In einem guten Spiel erreichte man in Mogendorf nach einem 2:o Rückstand mit kämpferischer Einstellung noch ein 2:2 Unentschieden. Torschütze Hild (2).

Am Samstag, 14.3.1981, spielen wir zu Hause gegen Elbingen- Hahn. Anstoß 16 oo Uhr.

SV 'Fortuna" Holler

Das Heimspiel am vergangenen Wochenende gegen die Mann­schaft aus Dreikirchen endete mit einem enttäuschenden 1.1 Unentschieden. Selbst das einzige Tor für Holler resultierte aus einem Eigentor des gegnerischen Vorstoppers.

Dank eines Treffers von Ley konnte die 2. Mannschaft ihr Aus­wärtsspiel in Montabaur mit 1:o gewinnen. Der nächste Spiel­tag am kommenden Wochenende sieht für Holler folgende Paarungen vor:

Die 1. Mannschaft hat Heimrecht und erwartet um 15.oo Uhr die Mannschaft von SteinefrenzAVeroth II.

Die 2. Mannschaft spielt um 13.15 Uhr in Nomborn.

Musikverein Holler -Mädchen-Spielmannszug

Aus organisatorischen Gründen fällt die Probe des Mädchen- Spielmannszuges am Freitag, dem 13.3.1981 aus. Die nächste Probe findet am Freitag, dem 2o.3.1981 statt.

Außerdem findet am Donnerstag, dem 19.3.1981, 18.oo Uhr, im Vereinslokal Heibel eine außerordentliche Versammlung des Musikverein Holler-Mädchen-Spielmannszug statt.

Alle Aktiven des Mädchen-Spielmannszuges auch Interessenten­werden hiermit recht eindringlich zu dieser wichtigen Bespie- chung eingeladen.

"Mandolinenclub" Alpenrös'l" Holler

Der Mandolinen-Club "Alpenrös'l" Holler beabsichtigt, einen neuen Ausbildungskurs zu starten.

Alle, die an einer Mandolinen- bzw. Gitarrenausbildung interessiert sind, werden zu einer Aussprache am Mittwoch, dem 11.3.1981, abends 19.oo Uhr, in die Gastwirtschaft Heibel in Holler gebeten.

STAHLHOFEN

Öffentliche Bekanntmachung - Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet am Mittwoch, dem 18.3.1981,2o.oo Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

TAGESORDNUNG:

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 2o.2.1981

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushalts­satzung für das Haushaltsjahr 1981 sowie über das Investi­tionsprogramm für die Jahre 198o -1984

3. Beratung und Beschlußfassung über die Umbenennung der Oststraße (Baugebiet "Im oberen Wiesengrund" I. Bauab­schnitt) ir "Im Wiesengrund"

4. Nachwahl eines Vorsitzenden und Stellvertreters des Um­legungsausschusses

5. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

6. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be­bauungsplanentwurfes "Im oberen Wiesengrund" II. Abschnitt (Reduzierung der Fahrbahnbreite der Stichstraße von

8,5o m auf 7 m)

7. Verschiedenes

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5431 Stahlhofen, den 1o.3.1981

Pehl, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung - Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über den Schutz des Ortsbildes vom 1 o.3.1981

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 2o. Febr. 1981 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.197-3 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 77o, 1979 S. 22 - BS 2o1o-1-) in Verbindung mit § 123 Absatz 1 Ziff. 5 und 6 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 27.2.74 (GVBI. 1974 S. 53) die folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 27. Febr. 1981 hiermit bekanntgemacht wird.

§ 1 - Schutz des Ortsbildes

(1) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbe­baute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten.

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(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten.

(3) Grünflächen sind regelmäßig abzumähen.

Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige der öffentliche Ver­kehrsflächen Überhängen.

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(Ort: Ijrura $ 0 ) tijsel Ißdec /Bl. 23 A