Montabaur 9 ^10 / 81
Um eine vernünftige Planung zu gewährleisten, ist es wichtig, eine Katasterunterlage zu benutzen, die alle bestehenden Gebäude enthält. Nach den derzeit vorliegenden Plänen ist dies jedoch nicht gewährleistet.
Keine Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1981
Einstimmig sprach sich der Ortsgemeinderat dafür aus, im Jahre 1981 an dem Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" nicht teilzunehmen.
Satzung zum Schutz des Ortsbildes beschlossen
Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlaß einer Satzung zum Schutz des Ortsbildes. Durch diese Satzung soll insbesondere sichergestellt werden, daß unbebaute Grundstücke sowie auch bebaute Grundstücke im innerörtlichen Bereich in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.
Der Erlaß einer solchen Satzung war erforderlich, da bislang keine rechtliche Handhabe gegeben war, die es z.B. der Ortspolizeibehörde gestattete, gegen Eigentümer von Qundstücken die diese in einen verwahrlosten 7ustand geraten ließen und dadurch Nachbargrundstücke negativ beeinträchtigten, vorzugehen . Durch den Erlaß der benannten Satzung wird nunmehr der Ortspolizeibehörde eine Ermächtigungsgrundlage zum Einschreiten gegeben.
Der Kreis junger Frauen
befaßt sich an 2 Abenden mit dem Thema: „Kinder fragen nach dem Glauben" - Eltern und Erzieher geben Antwort". Wir treffen uns am 10. und 24. März 1981 jeweils dienstags um 20.00 Uhr bei Farn. Neuburger, Bachstraße 7.
Der Familienkreis Niederelbert
lädt alle interessierten Ehepaare zu einem Filmabend über das Thema: „Partnerschaft" ein. Treffpunkt ist am Samstag, dem 14. März 1981 um 20 Uhr im Pfarrheim Niederelbert.
OBERELBERT:
Ortsbürgermeister Weyand vorübergehend an der Ausführung der Dienstgeschäfte gehindert / Vertretung durch den I. Ortsbeigeordneten Jakob Spitzhorn
Wegen eines erforderlichen Krankenhausaufenthaltes ist Ortsbürgermeister Weyand ab 11.3.1981 voraussichtlich auf die Dauer von 2 Wochen an der Ausübung seines Amtes gehindert. Die Vertretung übernimmt der I. Ortsbeigeordnete , Herr Jakob Spitzhorn, Zum Wiesengrund 7.
Die Sprechstunden dienstags und freitags werden beibehalten.
In dringenden Fällen wird gebeten, sich unmittelbar mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur in Verbindung zu setzen.
Weyand, Ortsbürgermeister
EISBACHGEMEINDEN
NENTERSHAUSEN:
Alte Herren
Am kommenden Samstag, dem 7.3.81 tragen wir unser erstes diesjähriges Fußballspiel gegen die Alten Herren von Dreikirchen aus. D$r Anstoß erfolgt auf dem hiesigen Hartplatz um 17.00 Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Freiwillige Feuerwehr
Die nächste Übung findet am Freitag, dem 6. März um 19.00 Uhr statt. Wegen einer neuen Übungseinteilung bitten wir alle aktiven Mitglieder unbedingt zu erscheinen.
NIEDERERBACH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach findet am Freitag, 13. März 1981,20.00 Uhr im Sitzungsraum in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 30.1.1981
2. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Saales Wermelskirchen zu einer Dorfgemeinschaftshalle.
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Ersehtießungsänlagen (Ausbaubeiträge)
4. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Gemeindezuschusses
4. Beratung und Beschlußfassung über eine Zuschußgewährung
5. Verschiedenes.
5431 Niedererbach, 27.2.1981 Zey, Ortsbürgermeister
GR0SSH0LBACH:
Verloren - Gefunden
Bei der Ortsgemeindeverwaltung ist eine Kinderarmbanduhr als Fundsache abgegeben worden.
Der Verlierer kann gegen entsprechenden Eigentumsnachweis beim Ortsbürgermeister die Uhr abholen.
Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates am 24.2.1981
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen beschlossen
Dem Ortsgemeinderat wurde ein von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ausgearbeiteter Satzungsentwurf zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (3. Änderungssatzung) vorgelegt. Dem Satzungsentwurf wurde mehrheitlich zugestimmt, wobei es dem Ortsgemeinderat Vorbehalten war, die Höhe der Gebühren für Sonderleistungen noch festzusetzen.
Der Text der Satzung wird zu gegebener Zeit im Wochenblatt öffentlich bekanntgemacht.
Zulässigkeit von Grababdeckplatten befürwortet
Der Ortsgemeinderat beriet über die Zulässigkeit von Grabab- deckplatten auf dem Friedhof. Nach Erörterung der Vor- und Nachteile sprachen sich die Mitglieder des Gemeinderates einstimmig dafür aus, künftig Grababdeckplatten grundsätzlich zuzulassen.
Erlaß einer Satzung zur Änderung der Ausbaubeitragssatzung beschlossen
Zur Ergänzung der bislang gültigen Ausbaubeitragssatzung beschloß der Ortsgemeinderat den Erlaß einer Änderungssatzung. Durch den Erlaß dieser Satzung soll gewährleistet werden, daß bei Ausbaumaßnahmen der beitragsfähige Aufwand nach der Geschoßfläche verteilt werden kann, sofern bei den Anliegern eine unterschiedliche bauliche Nutzung der Grundstücke vorliegt. Die Satzung wird nunmehr der Kreisverwaltung Montabaur zur Genehmigung vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung und Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister wird diese im Wochenblatt öffentlich bekanntgemacht.

