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Montabaur 7 / 10 / 81

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung vom 10.12.80 die vereinfachte Änderung des Bebauungs­planesBitzen" gemäß § 13 BBauG beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

daß im Bereich der o.a. Grundstücke die überbaubare Fläche entlang der K 50 bis auf 15,00 m an den befestigten Fahrbahn­rand herangeschoben wird.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfach­ten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge - stimmt.

Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs­unterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienst­stunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ruppach-Goldhausen während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden.nnen.

§ 44 c BBauG:

Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachtei­le eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeige­führt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften die­ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekannt­machung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über |l. Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1) und |2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des I Gemeinderates (§ 34)

[ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der [öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter

[Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung [begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von [Ruppach-Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung [Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Ge- pieindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 |(GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz put Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung [vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

[Ruppach-Goldhausen, den 25.2.81 [Ferdinand, Ortsbürgermeister

[Kreis junger Familien

ps ist beabsichtigt,in der Gemeinde Ruppach-Goldhausen, einen [Kreis junger Familien zu gründen. Wer Interesse, Anregungen, peugier usw. hat, ist herzlich zu einem ersten Treffen für [Donnerstag, 12. März 1981, 20.00 Uhr ins Pfarrzentrum einge- [laden.

KADENBACH:

AUGST

Die DPSG Simmern zeigt Filme

Freitag, 6.3, 14.30 Uhr an der KircheReise in die Urwelt"

Samstag, 7.3.1981,19.30 Uhr an der KircheDer Tod ritt dienstags"

NEUHÄUSEL:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Donnerstag, dem 12. März 1981, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anregun­gen zum BebauungsplanAuf der Haid"

2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan Auf der Haid" als Satzung

3. Beratung und Beschlußfassung wegen der Ergänzung der Sat­zung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)

4. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Gewäh­rung eines Zuschusses

2. Beratung und Beschlußfassung über den überarbeiteten Plan­entwurf und die Kostenermittlung für die Mehrzweckhalle

3. Verschiedenes.

5411 Neuhäusel, 26.2.1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Pfadfinder werben für die Verbreitung der Bistumszeitung Der Sonntag"

Die Simmerner Pfadfinder führen in Simmern eine Werbeaktion für die Verbreitung der KirchenzeitungDer Sonntag" durch.

Wir erlauben uns, am Wochenende 7./8. März 81 jedem kath. Haushalt oder Person eine kostenlose Ausgabe unseres Bistums­blattes zuzustellen. Jedem Werbeexemplar liegt ein Bestellschein bei, der ausgefüllt und unterschrieben den Pfadfindern, die in der 2. März-Woche alle Haushalte aufsuchen, mitgegeben werden kann.

Die DPSG Simmern zeigt Filme:

Termine: am Freitag, 6.3.1981, 19.30 Uhr in der Augst- SchuleDer Tod ritt dienstags" am Sonntag, 8.3.1981 um 14.30 Uhr in der Augst- SchuleReise in die Urwelt"

Filmvorführung

Am Samstag, 7.3.1981, 14.30 Uhr im Mehrzweckraum fies Kin­dergartensReise in die Urwelt" und

am Sonntag, 8.3.1981, 18.15 Uhr im Mehrzweckraum des Kin­dergartens der FilmDer Tod ritt dienstags"

BUCHFINKENLAND

HORBACH

Satzungshinweis

Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Horbach der Wortlaut der Satzung der Jagdgenossenschaft Horbach bei. Wir bitten um Beachtung.