Montabaur 7 / 10 / 81
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung vom 10.12.80 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Bitzen" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß im Bereich der o.a. Grundstücke die überbaubare Fläche entlang der K 50 bis auf 15,00 m an den befestigten Fahrbahnrand herangeschoben wird.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zuge - stimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Ruppach-Goldhausen während der ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden kö.nnen.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über |l. Ausschließungsgründe (§ 22 , Abs. 1) und |2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des I Gemeinderates (§ 34)
[ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der [öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter
[Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung [begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von [Ruppach-Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung [Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Ge- pieindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 |(GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz put Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung [vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)
[Ruppach-Goldhausen, den 25.2.81 [Ferdinand, Ortsbürgermeister
[Kreis junger Familien
ps ist beabsichtigt,in der Gemeinde Ruppach-Goldhausen, einen [Kreis junger Familien zu gründen. Wer Interesse, Anregungen, peugier usw. hat, ist herzlich zu einem ersten Treffen für [Donnerstag, 12. März 1981, 20.00 Uhr ins Pfarrzentrum einge- [laden.
KADENBACH:
AUGST
Die DPSG Simmern zeigt Filme
Freitag, 6.3, 14.30 Uhr an der Kirche „Reise in die Urwelt"
Samstag, 7.3.1981,19.30 Uhr an der Kirche „Der Tod ritt dienstags"
NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Donnerstag, dem 12. März 1981, um 20.00 Uhr im Sitzungsraum des Gemeindehauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Auf der Haid"
2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan „Auf der Haid" als Satzung
3. Beratung und Beschlußfassung wegen der Ergänzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
4. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses
2. Beratung und Beschlußfassung über den überarbeiteten Planentwurf und die Kostenermittlung für die Mehrzweckhalle
3. Verschiedenes.
5411 Neuhäusel, 26.2.1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister
SIMMERN:
Pfadfinder werben für die Verbreitung der Bistumszeitung „Der Sonntag"
Die Simmerner Pfadfinder führen in Simmern eine Werbeaktion für die Verbreitung der Kirchenzeitung „Der Sonntag" durch.
Wir erlauben uns, am Wochenende 7./8. März 81 jedem kath. Haushalt oder Person eine kostenlose Ausgabe unseres Bistumsblattes zuzustellen. Jedem Werbeexemplar liegt ein Bestellschein bei, der ausgefüllt und unterschrieben den Pfadfindern, die in der 2. März-Woche alle Haushalte aufsuchen, mitgegeben werden kann.
Die DPSG Simmern zeigt Filme:
Termine: am Freitag, 6.3.1981, 19.30 Uhr in der Augst- Schule „Der Tod ritt dienstags" am Sonntag, 8.3.1981 um 14.30 Uhr in der Augst- Schule „Reise in die Urwelt"
Filmvorführung
Am Samstag, 7.3.1981, 14.30 Uhr im Mehrzweckraum fies Kindergartens „Reise in die Urwelt" und
am Sonntag, 8.3.1981, 18.15 Uhr im Mehrzweckraum des Kindergartens der Film „Der Tod ritt dienstags"
BUCHFINKENLAND
HORBACH
Satzungshinweis
Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Horbach der Wortlaut der Satzung der Jagdgenossenschaft Horbach bei. Wir bitten um Beachtung.

