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lftfochenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 9

FREITAG, den 6. März 1981

Nummer: 10

Die Verwaltung informiert

Kreistag beschloß:

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Westerwaldkreis 12. Dezember 1980

Der Westerwaldkreis fördert im Rahmen dieser Richtlinien und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel:

oo Den Bau und die Einrichtung von Jugendräumen, oo die Personalkosten für hauptamtliche Mitarbeiter in Häu­sern der offenen Tür,

oo die Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugend­arbeit,

oo soziale Bildung und Freizeit, sowie internationale Jugend­begegnungen,

oo die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter und Maßnah­men der politischen Jugendbildung, oo Gruppenmaterialien.

A. Gegenstand und Umfang der Förderung

I. BAU UND EINRICHTUNG VON JUGENDRÄUMEN 1. Es werden Einrichtungen der Jugendhilfe gefördert, die der Begegnung junger Menschen dienen. Jugendbegegnungsstät­ten sollen in erster Linie Veranstaltungen bildender und unterhaltender Art, sowie die freie Entfaltung von kulturel­len und schöpferischen Aktivitäten ermöglichen.

2 Zuweisungen und Zuschüsse werden für die Schaffung von Jugendräumen durch Neubau, Umbau und Ausbau (Erst- herrichtung), sowie für die Beschaffung von Einrichtungs- Und Ausstattungsgegenständen und längerlebigem Beschäf- tigungs- und Unterhaltungsmaterial von

a) Häusern der offenen Tür im Sinne der Verwaltungsvor­schriften des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Umwelt (JuBiG-VV-) und

b) Jugendräumen gewährt.

3. Die Regelförderung beträgt ein Drittel der anerkannten zu- schüßfähigen Kosten, bei Maßnahmen

zuschußfähigen Kosten, bei Maßnahmen nach Ziff. 2 b jedoch höchstens 5.000,- DM.

II. PERSONAL KOSTEN FÜR HAUPTAMTLICHE MITAR­BEITER IN HÄUSERN DER OFFENEN TÜR

Für bis zu 2 hauptamtliche Mitarbeiter in Häusern der offe­nen Tür werden die Personalkosten bis zu 25 % bezuschußt

III. FÖRDERUNG VON EHRENAMTLICHEN MITARBEITERN

1. Um die Arbeit der Jugendverbände zu koordinieren und mit diesen Freizeitmaßnahmen für nicht' verbandsorgani­sierte Jugendliche in den Verbandsgemeinden anzubieten und Anregungen für die offene Jugendarbeit zu geben, wird ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit pro Monat eine Aufwandsentschädigung von 300,- DM sowie ein pau­schalierter Auslagenersatz von 50,- DM gewährt Der Jugend­wohlfahrtsausschuß kann unter Berücksichtigung der Haus­haltslage einen anderen Betrag festsetzen.

Die Förderung wird auf einen Mitarbeiter je Verbandsge­meindebereich beschränkt. In Ausnahmefällen, insbesonde­re in großen Verbandsgemeinden, kann eine solche Aufwands­entschädigung für einen weiteren Mitarbeiter gewährt wer­den.

2. Diese Mitarbeiter werden von einem Forum aller Jugendver­bände (z.B. Jugendring oder andere Arbeitsgemeinschaften der Jugendverbände) in den Verbandsgemeinden dem Ju­gendamt für jeweils 1 Kalenderjahr vorgeschlagen.

Soweit ein Forum der Jugendverbände in einer Verbands­gemeinde noch nicht existiert, kann ein von der Verbands­gemeinde vorgeschlagener Mitarbeiter für ein Jahr gefördert werden. Dieser hat zunächst die Aufgabe, auf die Bildung eines solchen Forums hinzuwirken.

IV. SOZIALE BILDUNG UND FREIZEIT / INTERNATIO­NALE JUGENDBEGEGNUNGEN

1. Gefördert werden Maßnahmen, die der Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens dienen, mit mindestens 3

DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWA17UNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FEftNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwältung 02602/2041, (noch Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur. Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheck­amt Frankfurt/Moie Nr. 10800603.