lftfochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Jahrgang 9
FREITAG, den 6. März 1981
Nummer: 10
Die Verwaltung informiert
Kreistag beschloß:
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Westerwaldkreis 12. Dezember 1980
Der Westerwaldkreis fördert im Rahmen dieser Richtlinien und nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel:
oo Den Bau und die Einrichtung von Jugendräumen, oo die Personalkosten für hauptamtliche Mitarbeiter in Häusern der offenen Tür,
oo die Tätigkeit ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Jugendarbeit,
oo soziale Bildung und Freizeit, sowie internationale Jugendbegegnungen,
oo die Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter und Maßnahmen der politischen Jugendbildung, oo Gruppenmaterialien.
A. Gegenstand und Umfang der Förderung
I. BAU UND EINRICHTUNG VON JUGENDRÄUMEN 1. Es werden Einrichtungen der Jugendhilfe gefördert, die der Begegnung junger Menschen dienen. Jugendbegegnungsstätten sollen in erster Linie Veranstaltungen bildender und unterhaltender Art, sowie die freie Entfaltung von kulturellen und schöpferischen Aktivitäten ermöglichen.
2 Zuweisungen und Zuschüsse werden für die Schaffung von Jugendräumen durch Neubau, Umbau und Ausbau (Erst- herrichtung), sowie für die Beschaffung von Einrichtungs- Und Ausstattungsgegenständen und längerlebigem Beschäf- tigungs- und Unterhaltungsmaterial von
a) Häusern der offenen Tür im Sinne der Verwaltungsvorschriften des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Umwelt (JuBiG-VV-) und
b) Jugendräumen gewährt.
3. Die Regelförderung beträgt ein Drittel der anerkannten zu- schüßfähigen Kosten, bei Maßnahmen
zuschußfähigen Kosten, bei Maßnahmen nach Ziff. 2 b jedoch höchstens 5.000,- DM.
II. PERSONAL KOSTEN FÜR HAUPTAMTLICHE MITARBEITER IN HÄUSERN DER OFFENEN TÜR
Für bis zu 2 hauptamtliche Mitarbeiter in Häusern der offenen Tür werden die Personalkosten bis zu 25 % bezuschußt
III. FÖRDERUNG VON EHRENAMTLICHEN MITARBEITERN
1. Um die Arbeit der Jugendverbände zu koordinieren und mit diesen Freizeitmaßnahmen für nicht •' verbandsorganisierte Jugendliche in den Verbandsgemeinden anzubieten und Anregungen für die offene Jugendarbeit zu geben, wird ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Jugendarbeit pro Monat eine Aufwandsentschädigung von 300,- DM sowie ein pauschalierter Auslagenersatz von 50,- DM gewährt Der Jugendwohlfahrtsausschuß kann unter Berücksichtigung der Haushaltslage einen anderen Betrag festsetzen.
Die Förderung wird auf einen Mitarbeiter je Verbandsgemeindebereich beschränkt. In Ausnahmefällen, insbesondere in großen Verbandsgemeinden, kann eine solche Aufwandsentschädigung für einen weiteren Mitarbeiter gewährt werden.
2. Diese Mitarbeiter werden von einem Forum aller Jugendverbände (z.B. Jugendring oder andere Arbeitsgemeinschaften der Jugendverbände) in den Verbandsgemeinden dem Jugendamt für jeweils 1 Kalenderjahr vorgeschlagen.
Soweit ein Forum der Jugendverbände in einer Verbandsgemeinde noch nicht existiert, kann ein von der Verbandsgemeinde vorgeschlagener Mitarbeiter für ein Jahr gefördert werden. Dieser hat zunächst die Aufgabe, auf die Bildung eines solchen Forums hinzuwirken.
IV. SOZIALE BILDUNG UND FREIZEIT / INTERNATIONALE JUGENDBEGEGNUNGEN
1. Gefördert werden Maßnahmen, die der Entwicklung und Einübung sozialen Verhaltens dienen, mit mindestens 3
DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWA17UNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eichwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbachstraße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FEftNSPRECHANSCHLOSSE Verbandsgemeindeverwältung 02602/2041, (noch Dienstschluß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02602/2044, Ver bandsbeigeordneter Reusch 02602/2045, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.
KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassauische Sparkasse Montabaur. Nr. 803000212, Volksbank Montabaur Nr. 108, Postscheckamt Frankfurt/Moie Nr. 10800603.

