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Montabaur 21 / 8/81

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabebescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Niedererbach, 16,2.1981 Zey, Ortsbürgermeister

Schützenverein Niedererbach 1978 e.V.

Am kommenden Wochenende finden auf den Schießständen der SG Dernbach die diesjährigen LG-Kreismeisterschaften statt.

STARTPLAN für Samstag, den 21.2.1981:

Unsere Jugendmannschaft beginnt um 14.30 Uhr. Die Abfahrt erfolgt um 13.45 Uhr ab Schützenhof. Folgende Jugendliche möchten sich einfinden: Karl-Heinz Theis, Gerhard Theis, Volker Volker Frink und Ansgar Bay.

Die Junioren beginnen um 14.00 Uhr. Die Abfahrt erfolgt um 13.15 Uhr ab Schützenhof. Folgende Junioren möchten sich einfinden: Staffi Stächer, Wolfgang Theis, Christoph Kaiser und Alexander Schütz.

Unsere Damen beginnen um 17 Uhr. Die Abfahrt erfolgt um 16.45 Uhr ab Schützenhof.

Am Sonntag, dem 22.2.1981, um 13.00 Uhr schießt die Schützenmannschaft. .Die Abfahrt erfolgt um 12.15 Uhr ab Schützenhof.

Freiwillige Feuerwehr Niedererbach

Als diesjährig ausrichtender Verein in der Fastnachtskampagne bitten wir alle Ortsvereine, Stammtische und Einzelgruppen um Mitgestaltung des traditionellen Fastnachtsumzuges am Fast­nachtssonntag.

Hier unsere Veranstaltungen:

Donnerstag, den 26.2.81, 20.11 Uhr Altweiberball Fastnachtsonntag, den 1.3.81,20.11 Uhr Maskenball 13.00 Uhr Aufstellung zum Fastnachtumzug auf dem Dorfplatz, anschließend Kindermaskenball in der Gemeindehalle.

Dienstag, 3.3.81, 19.11 Uhr Maskenball.

Einladungsänderung

Die Besprechung mit der Freiw.Feuerwehr Niedererbach, die für Samstag, den 14.2.1981,angestellt war, findet am Freitag, dem 27.2.1981 , 20.00 Uhr in der GaststätteSchützenhof" Inh.Funk, statt.

Sportverein 1920 Niedererbach e.V.

Ergebnisse vom Wochenende:

B-Jugend spielte gegen Marienrachdorf. 2:2

A-Jugend spielte gegen Dernbach 1:3

II. Mannschaft spielte gegen Montabaur 2:0

I. Mannschaft spielte gegen Oetzingen 0:0

Am Sonntag spielen:

9.45 Uhr B-Jugend in Dernbach gegen Dernbach

II. 00 Uhr A-Jugend in Görgeshausen gegen Leuterod II.Mannschaft Nachholspiele

I. Mannschaft Nachholspiele

N0MB0RN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde­abgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 - vom 14.12.1976 -BGBl. I S. 3341-, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über'die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 1981 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die /Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabebescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ih­nen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Mon­tabaur, zu erheben.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Nomborn, 16.2.1981 Bendel,

Ortsbürgermeister