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Montabaur 13/8/81

Schutzhütte, wo ebenfalls ab 14.00 Uhr Glühwein und andere Getränke sowie von den Sängerfrauen vorbereitete Stärkungen bereitgehalten werden. Die Wanderstrecke ist für alt und jung geeignet und wir würden uns über eine rege Beteiligung auch von Nichtvereinsmitgliedern sehr freuen.

Kirmesgesellschaft 1981

Die Mitglieder der Kirmesgesellschaft 1981 werden recht herz­lich zu einer sehr dringenden Besprechung am Montag, dem 23. Februar 1981, um 20.00 Uhr im Gemeindehaus eingeladen.

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde­abgaben für das Kalenderjahr 1981

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S 965, geändert durch Art. 15 des Enführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341-, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz vom 28.7.1970 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Simmern erhebt im Kalenderjahr 1981 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie den Landwirtschaftskammerbeitrag nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1980.

Neue 4bgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu fest­gesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabebescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben­schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch.ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei Schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

Simmern, 16.2.1981 Schneider, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinderat Simmern verabschiedet Haushaltsplan

ln der Sitzung am 3.2.1981 verabschiedete der Ortsgemeinderat Simmern einstimmig den Haushaltsplan für das Jahr 1981. Orts­bürgermeister Schneider erläuterte den Ratsmitgliedern den von der Verbandsgemeindeverwaltung aufgestellten Entwurf des Haushaltsplanes, der zuvor im Haupt- und Finanzausschuß inten­siv beraten worden war. Er verwies zunächst auf das Gesamtvo­lumen des Haushaltsplanes für 1981 in Höhe von 1.209.000 DM. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 649.000 DM und

auf den Vermögenshaushalt 560.000 DM. Gegenüber dem Jahr 1980 bedeutet dies eine Steigerung von 51.500,- DM (+ 4,26 %). Die Steuerhebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) 220 %

b) für die Grundstücke

(Grundsteuer B) 240 %

2. bei der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital 280 %

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des . Gemeindegebietes gehalten werden

a) für den ersten Hund 48,00 DM

b) für den zweiten Hund 72,-- DM

c) für jeden weiteren Hund 96,-- DM

Ortsbürgermeister Schneider erklärte, die Entwicklung im Laufe des Jahres 1980 und die Ansätze für 1981 zeigten, daß die Ent­scheidung, 1980 den Gewerbesteuerhebesatz von 320 auf 280 % zu reduzieren, richtig gewesen sei. Die Beibehaltung des Hebe­satzes von 320 % hätte eine Mehreinnahme in Höhe von 5.000,- DM für die Ortsgemeinde gebracht. Dem müsse aber gegenüber­gestellt werden, daß der Ortsgemeinde ab 1980 ein um 1 % höhe­rer Gemeindeanteil der Einkommenssteuer zugeflossen sei und die Gewerbesteuerumlage um etwa ein Drittel reduziert worden sei. Dies bringe mehr an Einnahmen als die möglicherweise zu er­hebende höhere Gewerbesteuer. Die Gemeinde habe sich also seinerzeit zu Recht an die Empfehlung gehalten, die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer und die Senkung der Gewerbesteuerumlage an die Gewerbetreibenden weiterzu­geben.

Ortsbürgermeister Schneider wies weiterhin darauf hin, daß nach dem Haushaltsplan für 1981 eine Kreditaufnahme von 87.000 DM vorgesehen ist. Dieser Kredit werde aber - so Schneider - nur dann aufgenommen, wenn der geplante Festplatz an oder auf dem Schutthaldengelände errichtet werde.

Zu den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes wurde erklärt, daß die größte Position bei Unterabschnitt 900 (Steuern, allge­meine Zuweisungen und allgemeine Umlagen) mit 591.400,- DM liege. Diese Summe macht rd. 91 % des gesamten Volumens des Verwaltungshaushaltes aus.

Zu den Steuereinnahmen konnte der Ortsbürgermeister feststel­len, daß die Grundsteuer A im wesentlichen konstant bleibt, die Grundsteuer B jedoch jährlich steigt. Dies sei bedingt durch den Wegfall der Grundsteuerbefreiung nach 10 Jahren. Auch beim Gemeindeanteil aus der Einkommenssteuer sei ein stetiges Wachstum zu verzeichnen.

Bei den AUSGABEN des Verwaltungshaushaltes schlagen nach den Worten des Ortsbürgermeisters die Umlagen am stärksten zu Buche. Die Kreisumlage belaufe sich auf 145.400 DM, die Verbandsgemeindeumlage betrage 162.200 DM. Der Ortsbürger­meister verwies auf die Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage von 3 % und führte dies auf die Investitionstätigkeit der Verbands­gemeinde auf dem Schulsektor, im Bereich der Abwasserbeseiti­gung und Wasserversorgung, aber auch für den Rathauserweite­rungsbau zurück.

Er verwies darauf, daß man auch in den kommenden Jahren mit einer Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage rechnen müsse. Insgesamt betragen - so Ortsbürgermeister Schneider - die Umla­gen rd. 318.000 DM und machen damit 49 % des gesamten Aus­gabevolumens im Verwaltungshaushalt aus.

Der Ortsbürgermeister führte weiterhin aus, daß im Haushalts­plan 1981 eine Reihe freiwilliger Leistungen veranschlagt seien. Die Ortsgemeinde stellt für die Jugend, für die Ortsvereine und die Senioren sowie für die Ortsverschönerung insgesamt 18.300 DM als freiwillige Leistungen zur Verfügung.