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Montabaur 2/8/81

Kein Versand von Steuerbescheiden!

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SEHR GEEHRTER STEUERZAHLER,

im vergangenen Jahre wurde bereits darauf hingewiesen, daß von der Verbandsgemeindeverwaltung aus Kostenersparnisgründen ab 1981 keine Steuerbescheide mehr versandt würden.

Am 15. Februar war der 1. Zahlungstermin für Gewerbe-, Grund- und Hundesteuern.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf die Möglichkeit, die Steuern zu den Fälligkeitsterminen abbuchen zu lassen Sie ersparen sich dadurch die Terminüberwachung, Schreibarbeit und erhalten bei Versäumnissen keine Mahnung mit zusätzlichen Gebühren.

Die Vordrucke für das Lastschrifteinzugsverfahren erhalten Sie bei der Verbandsgemeindekasse, bei den Sparkassen und Banken in Montabaur.

Montabaur, 17.2.1981

Mit freundlichen Grüßen I.V. Reusch, I.Beigeordneter

Öffentliche Ausschreibung

Das Verbandsgemeindewerk Montabaur schreibt öffentlich aus:

1. Rohrnetzerweiterung

Neuhäusel, GewerbegebietFeldchen" ca. 190 m Wasserleitung DN 100 GGG

2. Rohrnetzerweiterung

Nentershausen, Kapellenstraße

ca. 110 m Wasserleitung DN 100 GGG

Angebotsunterlagen für die vorgenannten Arbeiten können ab dem 23.2.1981 beim Verbandsgemeindewerk Montabaur, EichwisJ abgeholt werden, wenn die Schutzgebühr von 10,-- DM unter der Konto-Nr. 500 140 bei der Kreissparkasse Montabaur eingezahlt [ worden isi.

Submissionstermin: Donnerstag, den 12. März 1981

Maßnahme 1: 10.00 Uhr

Maßnahme 2: 10.10 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt beim Verbandsgemeinde­werk Montabaur, Eichwiese, einzureichen.

5430 Montabaur, 17. Februar 1981 Verbandsgemeindewerk Montabaur

Wasserversorgung

Offentl. Bekanntmachungen

Verschiebung der wöchentlichen Müllabfuhr wegen Rosenmon­tag und Fastnachtdienstag

Wegen Rosenmontag (2.3.1981) und Fastnachtdienstag (3.3.81) verschiebt sich die wöchentliche Müllabfuhr in den Gemeinden des Westerwaldkreises wie folgt:

In den Gemeinden, in denen die Müllgefäße montags entleert werden, erfolgt die Müllabfuhr bereits am Samstag, dem 28.2. 1981. In allen anderen Gemeinden verschiebt sich die Abfuhr in der Woche vom 2. - 7.3.1981 jeweils um einen Tag, d.h. von dienstags auf mittwochs usw.

Mülldeponie geschlossen!

Am Rosenmontag, 2.3.1981,sind die beiden Mülldeponien des Westerwaldkreises in Meudt und Rennerod geschlossen.

Lärmbelästigungen durch Hundegebell

In letzter Zeit wird bei der Ortspolizeibehörde immer häufiger Beschwerde über unzumutbare Lärmbelästigungen durch Tiere (insbesondere Hunde) geführt. Durch lautes, anhaltendes Ge­bell -vorwiegend in den Abend- und Nachtstunden- wird die Nachtruhe angrenzender Bewohner erheblich beeinträchtigt. Zum Teil sollen sogar Gesundheitsschädigungen aufgetreten sein.

Wir nehmen dies zum Anlaß, auf die Bestimmungen der Lärm- schutzverordnung hinzuweisen. Gemäß § 9 dieser Verordnung müssen Tiere so gehalten werden, daß niemand durch den von

ihnen erzeugten Lärm derart gestört wird, daß eine Gefährde der Gesundheit zu befürchten ist. Zuwiderhandlungen können| mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Es ergeht daher die eindringliche Bitte an alle Hundehalter, diese Art Belästigungen auszuschließen. Sofern ein Tier insbef sondere nach Eintritt der Dunkelheit und in der Nacht zum Bellen neigt, sollte eine Unterbringung in einem verschlossene^ Raum (diesen evtl, noch gegen Lärm abschützen) erfolgen. Verbandsgemeindeverwaltung - als Ortspolizeibehörde-

Öffentliche Mahnung -statt Einzelmahnung-

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbands­gemeinde Montabaur.

Am 15.2.1981 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungs­steuern, Mieten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Veranlagungsbescheide

soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurde fällig geworden.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbands gemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat) der auf volle DM 100,-- abgerundeten Steuerschuld) im Verwt tungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen. Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 603

Rheinstr. 41, Postfach 1451

Die Burgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen , fl Telefon (026 24) 3061-4. - Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt: Hugo K. Vogel.

Quartalpreis DM 2,00. Einzelstucke durch den Verlag zum Preis von DM 0,60 + Versondkosfen.

BURGERZEITUNG ^°fentli B chen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen