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Wochenblatt

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der Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhausei, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen Welschneudorf '

sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Jahrgang 9 FREITAG, den 23. Januar 1981 Nummer:4

Schneeräum- und

Streupflicht

Mehrere Unfälle mit teilweise erheblichen Verletzungen der Gestürzten müssen wir zum Anlaß nehmen, noch einmal auf die Schneeräum- und Streupflicht hinzuweisen.

Nach den Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden und der Stadt Montabaur ist jeder Anlieger (Grund­stückseigentümer und -besitzer sowie Mieter) verpflichtet, den Bürgersteig und die Fahrbahn vor seinem Grund­stück von Schnee und Eis zu räumen.

Die Streupflicht bei Glätte erstreckt sich auf den Bürgersteig und besonders gefährliche Fahnbahnstellen (z.B. Kreuzungen, Kurven, starke Gefälle, stark gewölbte Fahrbahnen).

Soweit kein Bürgersteig vorhanden ist, besteht die Streupflicht für einen 1,5 m breiten Streifen der Fahrbahn.

Die Vorschriften über die Schneeräum- und Streupflicht gelten auch für Fußwege, auf denen kein Fahrzeugver­kehr stattfindet.

Wir müssen darauf hinweisen, daß die Haftung für Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Bürgersteigen dem jeweiligen Anlieger obliegt. Bei Schadensfällen wird von den Versicherungen überprüft, ob dem Anlieger Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten sind. In solchen Fällen muß dem Anlieger für den Schaden aufkommen.

Zudem stellen Verletzungen der Schneeräum- und Streupflicht Ordnungswidrigkeiten dar, die nach den jeweili­gen Straßenreinigungssatzungen mit Geldbußen geahndet werden können.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- als Ortspolizeibehörde-

DIENSTSTUNDEN der VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG: Rathaus, Großer Markt und Wasserwerk (Neubau an der Eidtwiese), Montag, Mittwoch bis Freitag 8.00 bis 12.00, Dienstag 8.00 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr. Bauamt (Gelbochstroße) Dienstag 8 bis 12.00, 16.00 bis 18.30 Uhr, Mittwoch 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr. FE8NSPRECHANSCH.L0SSE Verbondsgemeindeverwaltung 02602/2041, (nach Dienstschiuß über Anrufbeantworter unter Nr. 02602/2041), Bürgermeister Mangels 02601^2044, Vor* bandsbeigeordneter Reusch 02602 / 20 45, Wasserwerk Montabaur nach Dienstschluß: siehe Bereitschaftsdienst.

KONTEN DER VERBANDSGEMEINDEKASSE: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500017, Nassouische Sparkasse Montabaur Nr. 803000212, Volksbank Montabour Nr. 108, Postscheck oiM Fronkfurt/Moin Nr. 10800603.