Montabaur 8/3/81
9.12.1980 die Änderung des Bebauungsplanes „Nörrenpfad und Buchenstück" für einen Teilbereich (Nörrenpfad) gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat folgenden Inhalt:
1. Im Bereich südlich der Wohnstraße „ A" darf bei Gebäuden talseits der Straße die Oberkante der Kellerdecke max. 0,20 m und bei Gebäuden bergseits der Straße die Oberkante des Kellerfußbodens max 1,50 m über der Straßenoberkante liegen.
Bezugspunkt ist in allen Fällen die Verlängerung der bergseitigen Außenwand des Wohngebäudes entlang der Straße. Ausgenommen von der Änderung sind die Flurstücke Nr.327, 328, 329, 330 und 331 in Flur 10.
2. Das Gelände ist so anzuschütten, daß eine max.Traufhöhe von 5,50 m entsteht.
3. Die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes unter Buchstaben a) und b) der „Baukörpergestaltung" werden für den Änderungsbereich aufgehoben.
Die Änderungsunterlagen (Text und Begründung) liegen gern.
§ 2a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 26. Januar 1981 bis 26. Februar 1981 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt) Zimmer 7 sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in 5411 Eitelborn während der ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Eitelborn mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Das Änderungsgebiet umfaßt folgende Flurstücke:
Flur 10:
Flurstücke Nr. 290, 291, 292, 293, 294, 295 Fußweg, 296,
297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315,
316, 317, Steinstr. 318, 319, 320, 321,322,
323, 324, 325, 326 Weg, 332, 333.
Eitelborn, den 13.1.1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Nörrenpfad und Buchenstück" für einen Teilbereich (Nörrenpfad)
Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am 9.12.1980 die Änderung des o.a. Bebauungsplanes „Nörrenpfad u* Buchenstück" für einen Teilbereich (Nörrenpfad) gern. § 2 Abs. 1 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Im Bereich südlich der Wohnstraße „ A" darf bei Gebäuden talseits der Straße die Oberkante der Kellerdecke max. 0,20 m und bei Gebäuden bergseits der Straße die Oberkante des Kellerfußbodens max 1,50 m über der Straßenoberkante liegen.
Bezugspunkt ist in allen Fällen die Verlängerung der bergseitigen Außenwand des Wohngebäudes entlang der Straße. Ausgenommen von der Änderung sind die Flurstücke Nr.327, 328, 329, 330 und 331 in Flur 10.
2. Das Gelände ist so anzuschütten, daß eine max.Traufhöhe von 5,50 m entsteht.
3. Die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes unter Buchstaben a) und b) der „Baukörpergestaltung" werden für den Änderungsbereich aufgehoben.
Im übrigen gelten die Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplanes.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 BBauG bekanntgemacht.
Eitelborn, den 13.1.1981 Hümmerich, Ortsbürgermeister
Ruhestörender Lärm
ln letzter Zeit häufen sich die Beschwerden der Einwohner von Eitelborn darüber, daß zur nächtlichen Zeit von umherziehenden späten Zechern ruhestörender Lärm, grober Unfug und Sachbeschädigungen begangen würden. So wurde auch in der Nacht vom 29. zum 30.12.1980, gegen 02.15 Uhr bei einem Anwesen der Gartenstraße Sachbeschädigungen begangen.
Hinweise, die auch vertraulich behandelt werden, nimmt die Schutzpolizeiinspektion Montabaur, Tel.Nr. 02602/5011 entgegen.
Die Freiwillige Feuerwehr Eitelborn
hält ihre nächste Übung am Freitag, dem 16.1.1981um 19.30 Uhr.
Vereinsring Eitelborn
Die Aktiven des Eitelborner Vereinsrings sind fieberhaft mit der Vorbereitung der drei großen Kappensitzungen beschäftigt.
Alte „Hasen" und neue Büttenasse " garantieren am 7., 14. und 21.Febr. wieder ein tolles närrisches Programm.
Über den Kartenvorverkauf wird noch berichtet.
Kirchenchor „Cäcilia" Eitelborn
Am Dienstag, 27.1.81,findet im Gasthaus „Westerwälder Hof" um 19.00 Uhr eine Versammlung statt, wozu alle Mädchen und Jungen ab 8 Jahren, die Interesse haben in einem Kirchenchor zu singen, recht herzlich eingeladen sind. Die Leitung des Kinderchores übernimmt Herr Andreas Wies, der Chorleiter des Kirchenchores.’
Die Kinder werden gebeten, in Begleitung ihrer Eltern bzw.eines Elternteils an dieser Versammlung teilzunehmen. ibeginn voraussichtl.Dienstag.3.2.81 um 18 Uhr im Gasth.Westerw.Hof.
SC 1919 Eitelborn e.V.
ln einem Nachholspiel trifft der SC Eitelborn am Sonntag,dem 18. Jan. 81, 14.00 Uhr auf die Reserve von Weißenthurm.
Am Freitag, dem 23.1.81 , 20.00 Uhr, findet unsere Jahreshauptversammlung im Vereinslokal „Zur Sporkenburg" statt.
Männergesangverein „Mozart" Eitelborn gegr. 1880 Am kommenden Samstag, dem 17. Jan.1981, findet in unserem Vereinslokal „Zur Krone" der alljährlich wiederkehrende gesellige Abend unserer Sängerfamilie statt.
Wie auch in den vergangenen Jahren.haben sich Sänger aus unseren Reihen zur Verfügung gestellt, um uns allen ein echtes „Kontrast-Programm" zu bieten. Die instrumentale Umrahmung erfolgt durch eine bek.Tanzkapelle. Wir laden die gesamte Sängerfamilie, sowie alb Freunde des Vereins, recht herzlich ein und hoffen, daß dieser Abend jedem gefallen wird.
NEUHÄUSEL: |
Parken auf den Bürgersteigen I
An dieser Stelle ist bereits mehrmals darauf hingewiesen worden, daß das Parken von Kraftfahrzeugen auf Bürgersteigen ohne Parkstreifen nicht gestattet ist. Trotzdem läßt es sich immer wieder beobachten, daß Fahrzeuge verbotswidrig auf Bürgersteigen geparkt werden. Diese Feststellung läßt sich insbesondere in den erst unlängst ausgebauten Straßen treffen. Gemeinde und Bürger wenden für den Ausbau der Bürgersteige erhebliche Mittel auf. Es kann daher nicht hingenommen werden, daß Kraftfahrer sich über bestehende Verbote einfach hinwegsetzen, ihre Fahrzeuge bedenkenlos auf den Gehwegen parken und dabei Schäden verursachen, die die Gemeinde und den Bürger wiederum finanziell belasten. Sollte dieser Hinweis, der nicht zuletzt auch auswärtigen Kraftfahrern gilt, wiederum unbeachtet bleiben, werden die Zuwiderhandelnden Kraftfahrer zur Anzeige gebracht. I

