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Montabaur 3/3/81

KEHRBEZIRK HEILIGENROTH:

Hfoingen

23.01.

Inhaber: Wolfgang Groß

Kadenbach

09.02.

Neuwiesenstraße 8

Montebaur (ohne Stadtteile)

20.01.

5431 Heiligenroth, Tel. 02602/17155

Stadtteil Bladernheim

26.01.

Gemeinden: Heiligenroth, Boden,

" Elgendorf

19.01.

Teil von Girod-Kleinholbach

" Eschelbach

19.01.

Großholbach

Ruppach-Goldhausen

" Ettersdorf

26.01.

" Horressen

19.01.

KEHRBEZIRK MONTABAUR

Inhaber: Detlef Schneider, z.Zt. wohnhaft:

" Reckenthal

26.01.

Wirzenborn

?a. ni t

Am Schafgarten 37, 6724 Dudenhofen,

Tel. 06232/5904

Nentershausen

26.01.

ab ca. Mitte Februar 1981

Neuhäueei

22.01.

Gartenstraße 10 a

Niederelbert

23.01.

5411 Hillscheid

Niedererbach

26.01.

kann auch jetzt schon dort telefonisch erreicht

Nombom

21.01.

werden unter Nr.: 02624/4744 (Schlag)

Oberelbert

23.01.

Gemeinden: Stadt Montabaur einschl. der Stadtteile mit Aus-

Ruppach-Goldhausen

21.01.

nähme der von Bodelschwingh-Straße, Kurfürst-

Simmem

26.01.

Dietrich-Straße, Mons-Tabor-Straße,

23.01.

23.01.

Hermannstraße, Wölfchesbitzstraße, Elgendorfer Straße, von Orsbeck-Straße.

Unterahausen

Welschneudorf

23.01.

KEHRBEZ RK MONTABAUR-LAND:

Inhaber: Hermann Solbach,

Mühlenweg 17

5430 Montabaur-Elgendorf, Tel.02602/5171 Gemeinden: Daubach

Gackenbach (einschl.Ortsteile Dies und Kirchähr) Görgeshausen Heilberscheid Holler Horbach Hübingen Niederelbert Niedererbach Nentershausen Nomborn Oberelbert Stahlhofen Untershausen Welsch neudorf Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde Montabaur

Vie Verwaltung informiert

Sperrmülltermine im Monat Januar 1981

Verbandsqemeinde Montabaur

Meldepflichten der Hundehalter

Wir haben wiederholt festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihren Meldepflichten über die An- und Abmeldung von Hunden nachkommen.

Nachstehend wird daher erneut hierauf hingewiesen:

Wer innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug anzumel­den.

Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf eines Monats als ange­schafft.

Jeder Hund, welcher abgeschafft wurde oder abhanden gekom­men ist, muß spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, innerhalb dessen der Abgang erfolgt ist, abgemeldet werden.

Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt wird. Soweit Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungen beantragt werden, sind die entsprechenden Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen.

Die An- bzw. Abmeldung kann bei der Ortsgemeinde oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Steueramt, Rat­haus, Zimmer 19, III. Etage, vorgenommen werden.

Um Nachteile bei den von uns durchzuführenden Kontrollen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalter in ihrem eigenen Inter­esse, die vorstehenden Meldepflichten zu beachten. Insbesonde­re weisen wir darauf hin, daß die Nichtbeachtung der Melde­pflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Boden

21.01.

DaUiach

23.01.

Eitelborn

22.01.

Gackenbach

23.01.

Girod

21.01.

Görgeshsusen

26.01.

Groflholbach

21.01.

Heilberscheid

21.01.

Heiligenroth

19.01.

Holler

23.01.

Horbach

23.01.

Volkshochschule

der Verbandsgemeinde Mohtabaur

NEUE KURSE IN DER VHS Buchführungskurs für Einzelhandel, Kurs Nr. 6/II Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.

Beginn Donnerstag, 29. Januar 1981, 19.30 Uhr Joseph- Kehrein-Schule, Leitung: Volker Seiffert, Gebühr: 30,- DM, 10 Abende