Montabaur 3/3/81
KEHRBEZIRK HEILIGENROTH:
Hfoingen
23.01.
Inhaber: Wolfgang Groß
Kadenbach
09.02.
Neuwiesenstraße 8
Montebaur (ohne Stadtteile)
20.01.
5431 Heiligenroth, Tel. 02602/17155
Stadtteil Bladernheim
26.01.
Gemeinden: Heiligenroth, Boden,
" Elgendorf
19.01.
Teil von Girod-Kleinholbach
" Eschelbach
19.01.
Großholbach
Ruppach-Goldhausen
" Ettersdorf
26.01.
" Horressen
19.01.
KEHRBEZIRK MONTABAUR
Inhaber: Detlef Schneider, z.Zt. wohnhaft:
" Reckenthal
26.01.
Wirzenborn
?a. ni t
Am Schafgarten 37, 6724 Dudenhofen,
Tel. 06232/5904
Nentershausen
26.01.
ab ca. Mitte Februar 1981
Neuhäueei
22.01.
Gartenstraße 10 a
Niederelbert
23.01.
5411 Hillscheid
Niedererbach
26.01.
kann auch jetzt schon dort telefonisch erreicht
Nombom
21.01.
werden unter Nr.: 02624/4744 (Schlag)
Oberelbert
23.01.
Gemeinden: Stadt Montabaur einschl. der Stadtteile mit Aus-
Ruppach-Goldhausen
21.01.
nähme der von Bodelschwingh-Straße, Kurfürst-
Simmem
26.01.
Dietrich-Straße, Mons-Tabor-Straße,
23.01.
23.01.
Hermannstraße, Wölfchesbitzstraße, Elgendorfer Straße, von Orsbeck-Straße.
Unterahausen
Welschneudorf
23.01.
KEHRBEZ RK MONTABAUR-LAND:
Inhaber: Hermann Solbach,
Mühlenweg 17
5430 Montabaur-Elgendorf, Tel.02602/5171 Gemeinden: Daubach
Gackenbach (einschl.Ortsteile Dies und Kirchähr) Görgeshausen Heilberscheid Holler Horbach Hübingen Niederelbert Niedererbach Nentershausen Nomborn Oberelbert Stahlhofen Untershausen Welsch neudorf Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde Montabaur
Vie Verwaltung informiert
Sperrmülltermine im Monat Januar 1981
Verbandsqemeinde Montabaur
Meldepflichten der Hundehalter
Wir haben wiederholt festgestellt, daß nicht alle Hundehalter ihren Meldepflichten über die An- und Abmeldung von Hunden nachkommen.
Nachstehend wird daher erneut hierauf hingewiesen:
Wer innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur einen Hund anschafft oder mit einem Hund neu zuzieht, hat diesen binnen 14 Tagen nach der Anschaffung oder nach dem Zuzug anzumelden.
Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des 3. Monats nach der Geburt, zugelaufene Hunde mit Ablauf eines Monats als angeschafft.
Jeder Hund, welcher abgeschafft wurde oder abhanden gekommen ist, muß spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Kalendervierteljahres, innerhalb dessen der Abgang erfolgt ist, abgemeldet werden.
Wir weisen darauf hin, daß auch solche Hunde anzumelden sind, für die eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung gewährt wird. Soweit Steuerermäßigung oder Steuerbefreiungen beantragt werden, sind die entsprechenden Unterlagen bei der Anmeldung vorzulegen.
Die An- bzw. Abmeldung kann bei der Ortsgemeinde oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Steueramt, Rathaus, Zimmer 19, III. Etage, vorgenommen werden.
Um Nachteile bei den von uns durchzuführenden Kontrollen zu vermeiden, bitten wir die Hundehalter in ihrem eigenen Interesse, die vorstehenden Meldepflichten zu beachten. Insbesondere weisen wir darauf hin, daß die Nichtbeachtung der Meldepflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Boden
21.01.
DaUiach
23.01.
Eitelborn
22.01.
Gackenbach
23.01.
Girod
21.01.
Görgeshsusen
26.01.
Groflholbach
21.01.
Heilberscheid
21.01.
Heiligenroth
19.01.
Holler
23.01.
Horbach
23.01.
Volkshochschule
der Verbandsgemeinde Mohtabaur
NEUE KURSE IN DER VHS Buchführungskurs für Einzelhandel, Kurs Nr. 6/II Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
Beginn Donnerstag, 29. Januar 1981, 19.30 Uhr Joseph- Kehrein-Schule, Leitung: Volker Seiffert, Gebühr: 30,- DM, 10 Abende

