Montabaur 2/3/81
Stellenausschreibung
i Die Stadt Montabaur
stellt zum 1. April 1981 oder später
; 2 Sozialarbeiter! innen)
: mit staatlicher Anerkennung
ein.
I Der Aufgabenbereich erstreckt sich auf die Leitung | und Betreuung des neu zu eröffnenden Hauses der Jugend in der Stadt Montabaur.
Die Auflagen zu Ziff. 1 und 2 begründen eine inhaltliche An- fl derungdes Flächennutzungsplanes. fl
Der Verbandsgemeinderat hat mit Beschluß vom 17.12.1980 ■
die o.a. Auflagen anerkannt, die notwendigen Änderungen ^
und die erneute Offenlage beschlossen.
Bezüglich der vorgenommenen Änderungen liegt der Flächen- nutzungsplan nebst Erläuterungsbericht gern. § 2a (6) BBauG ‘ in der Zeit vom
19. Januar 1981 bis 19. Februar 1981 einschl. jeweils während der Dienststunden (montags, mittwochs, don- ^ nerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung .'*• Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr. 9 (Bauamt), Zimmer 7 öffentlich aus.
Von den Bewerbern werden pädagogisches und organisatorisches Geschick, Aufgeschlossenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit erwartet.
Die Vergütung richtet sich nach dem BAT. Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen werden gewährt.
Ihre Bewerbung mit Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisabschriften und Tätigkeitsnachweisen richten Sie bitte an
Verbandsgemeindeverwaltung Postfach 1262 5430 Montabaur
offen tl. Bekanntmachungen
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur
hier: Offenlage gern. § 2a (6) BBauG.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur
ist mit Verfügung der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
in Montabaur vom 25.6.1980, Az. 610- '12, genehmigt worden
mit folgenden Auflagen :
1. Das durch Rechtsverordnung einstweilig sichergestellte Gebiet der „Stelzenbachwiesen" ist im Flächennutzungsplan darzustellen. Die in diesem Bereich beabsichtigte Art der Bodennutzung ist auf den Schutzzweck der Rechtsverordnung abzustellen.
2. Der Bereich des Sondergebietes Campingplatz „Freimühle -Studentenmühle" wird mit der Maßgabe genehmigt, daß die Ausweisung auf die Gemarkung Girod beschränkt bleibt und für den Bereich in der Gemarkung Nomborn die örtlich vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen dargestellt werden.
3. Übersichtskarte und Detailplanung für den Bereich der Gemarkung Nentershausen sind einander anzupassen. Der Plan bedarf insoweit einer Ergänzung.
4. Die Planzeichen im Bereich der Autobahn sind in der Legende vollständig zu erläutern.
5. Die Darstellung des Wasserschutzgebietes Montabaurer Höhe ist der tatsächlichen Ausweisung anzupassen.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Montabaur, den 12. Januar 1981 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Welschneudorf die Teilerschließung des Neubaugebietes „Oberer Dielkopfweg" öffentlich aus.
Es fallen an:
ca. 400 lfdm Q 300 mm Entwässerungskanal ca. 400 lfdm. 0 100 m Bewässerungsleitung, ca. 2000 m^ Baustraße.
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer- , den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 40,- DM ist unter Angabe des ; Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbands- gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Dienstag, der 3.2.1981, 10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, den 7.1.1981 i*
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur $
Mangels, Bürgermeister j
Neueinteilung der Kehrbezirke nach dem Schornsteinfegergesetz
Die Bezirksregierung Koblenz hat zum 1. Januar 1981 eine Neueinteilung der Kehrbezirke vorgenommen, die nachstehend zur Kenntnis gebracht wird. Für den Bereich der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ergibt sich somit folgende Einteilung:
)'
KEHRBEZIRK EITELBORN 1
Inhaber: Gotthard Winkler, v
Kemmenauer Straße 5,
5411 Arzbach, Tel. 02603/8374 B
6.
7.
8 .
Das Planzeichen „Altenheim" ist in der Legende zu erläutern. Für die im • Plan enthaltenen Versorgungsleitungen sind die
Gemeinden:
Sicherheitsstreifen nachzutragen.
Der Erläuterungsbericht ist auf die zeichnerische Darstellung der Wohnbauflächen abzustimmen.
Eitelborn, Kadenbach, Neuhäusel, Simmern Montabaur (teilweise und zwar folgende Straßenzüge: von Bodelschwingh Straße, Kurfürst-Dietrich-Straße, Mons-Tabor-Straße, von Orsbeck-Straße, Hermannstraße, Wölfches- bitzstraße, Elgendorfer Straße)
VERLAG
WfTTICH
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BURGERZEITUNG ^°fInTLI B CHEN 'BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNALVERWALTUNGEN
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