Montabaur 10/2/81 Antragsverfahren
4„1 Zuschüsse werden nur nach vorheriger schriftlicher Beantragung gewährt.
4.2. Antragsberechtigt ist der Verein oder die Jugendgemeinschaft, vertreten durch den Vorstand.
4.3 Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Nachnamen , der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soil, beizufügen. Die Richtigkeit der Angaben und der Mitgliedschaft ist vom Vorsitzenden durch Unterschrift zu bestätigen.
4.4 Der Zuschußantrag ist bis .um 1.4. des jeweiligen Jahres bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
4.5 Mit der Einreichung des Zuschußantrages werden vom Antragsteller diese Förderungsrichtlinien anerkannt.
5. Bewilligung und Zahlung
5.1 Die Bewilligung und Zahlung der Zuschüsse erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
5.2. Auf die Zuschußgewährung besteht kein Rechtsanspruch.
6. Haftung
Der Verein bzw. die Jugendgemeinschaft haftet der Ortsgemeinde Hübingen für die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Die Ortsgemeinde bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist berechtigt, auf geeignete Weise die Richtigkeit zu prüfen.
7. Schlußbestimmungen
7.1 Diese Richtlinien gelten ab 18. Dez. 1980
Haushaltsrechnung 1979 verabschiedet - Entlastung für Bürgermeister und Beigeordnete
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die von der Verbandsgemeindeverwaltung für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig erteilte man dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wurde verzichtet, nachdem zuvor der Rechnungsprüfungsausschuß die Belege intensiv geprüft hatte un d dabei keinen Grund zu Beanstandungen gefunden hatte.
Erneuerung des Geländes auf der Stützmauer entlang der Kreisstraße
Der Ortsgemeinderat erteilte den Auftrag zur Installation eines neuen Geländers auf der Stützmauer entlang der Kreisstraße. Es entstehen Kosten in Höhe von rd. 8.100,-- DM.
MGV „Frohsinn" Hübingen
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 9.Jan. 1981 ab 20 Uhr im Gasthaus Specht in Hübingen statt.
Zu dieser Versammlung sind alle aktiven und passiven Mitglieder herzlich eingeladen.
Haushaltsplan 1981 verabschiedet
Nach Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsjahren 1979 und 1980 in einer Gesamthöhe von DM 3.573,56 befaßte sich die Verbandsversammlung mit dem Haushaltsplan 1981.
Insgesamt sollen in 1981 252.500 DM eingenommen und ausgegeben werden. Gegenüber 1980 bedeutet dies eine Steigerung von 3% (1979 = 2,6%)
Die Ausgaben belaufen sich i auf
a) für Personalkosten incl. Soziallasten DM 220.550,-
b) für Unterhaltung des Grundstückes und der baulichen Anlagen sowie für Geräte, Ausstattung, Ausrüstung und Bewirtschaftungs-
kosten DM 17.500,--
c) für Aus- und Fortbildung, Teeküche,
Lehr- und Lernmittel, Kindergartenveranstaltungen DM 4.000,-
d) für Fahrtkosten, die sich gegenüber den Vorjahren um 10.000,- DM ermäßigt haben,
da die Vormittags- und 2 Nachmittagsfahrten
von der Verbandsgemeinde übernommen
werden, DM 4.000,--
e) für Versicherungsgebühren DM 2.000,-
Seit 1.1.1980 erhebt der Gemeindeunfallversicherungsverband Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung direkt von den Zweckverbänden.
Bis 1979 wurden Unfälle über den Gemeindebeitrag abgerechnet.
f) für Geschäftsausgaben, Verfügungsmittel,
vermischte Ausgaben DM 1.450,-
g) und für Erstattung von Ausgaben an Gemeinden,
wobei es sich um Kostenerstattung für die Inanspruchnahme gemeindlicher Einrichtungen für Unterhaltung
des Grundstückes und der Anlagen handelt DM 3.000,-.
Die Einnahmen ergeben sich aus
a) Elternbeiträgen DM 15.000,-
Für das erste Kind stellt sich der Elternbeitrag
ab 1.1.81 auf 18,00 DM, für das zweite Kind auf 9,00 DM, der aber wieder durch den Kreis Westerwald übernommen wird.
b) Zuschüsse des Landes = 35 % und des Westerwaldkreises
= 40 %, insgesamt 75 %, zu den Personal kosten DM 159.000,-.
c) Zuweisungen der beiden Ortsgemeinden Neuhäusel und
Simmern DM 78.500,--
wob^es sich um die nicht gedeckten Personalkosten =
15 % und um die gesamten Bewirtschaftungs- und sonstigen Kosten handelt.
Die Verteilung der Umlage erfolgt nach der Zahl der Kinder, die aus den beiden Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten. Bei 75 Kindern ergibt sich ein Umlagebetrag von 1.045,33 DM je Kind.
AUGST
Kindergartenverband Simmern-Neuhäusel
Bericht über die Sitzung des Kindergartenverbandes - Verbandsversammlung - am 15. Dez. 1980 in Simmern
Der Stellenplan hat sich gegenüber 1980 nicht verändert.
Der Kindergarten - 3 Gruppen - ist besetzt mit der Kindergartenleiterin, je 2 Erzieherinnen (Gruppenleiterinnen) und Kinderpflegerinnen.
Einstimmig wurden Haushaltssatzung und Stellenplan für 1981 bewilligt.
Elternausschuß und Kindergartenpersonal wünschen Umgestaltung des Kinderspielplatzes
In einem weiteren Tagesordnungspunkt befaßte sich die Verbandsversammlung mit der Umgestaltung des an den Kindergarten angrenzenden n; P Mitglieder des

