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Montabaur 10/2/81 Antragsverfahren

41 Zuschüsse werden nur nach vorheriger schriftlicher Bean­tragung gewährt.

4.2. Antragsberechtigt ist der Verein oder die Jugendgemein­schaft, vertreten durch den Vorstand.

4.3 Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Nachnamen , der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soil, beizufügen. Die Richtigkeit der Angaben und der Mit­gliedschaft ist vom Vorsitzenden durch Unterschrift zu bestätigen.

4.4 Der Zuschußantrag ist bis .um 1.4. des jeweiligen Jahres bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

4.5 Mit der Einreichung des Zuschußantrages werden vom An­tragsteller diese Förderungsrichtlinien anerkannt.

5. Bewilligung und Zahlung

5.1 Die Bewilligung und Zahlung der Zuschüsse erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

5.2. Auf die Zuschußgewährung besteht kein Rechtsanspruch.

6. Haftung

Der Verein bzw. die Jugendgemeinschaft haftet der Ortsgemein­de Hübingen für die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Die Ortsgemeinde bzw. die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist berechtigt, auf geeignete Weise die Richtigkeit zu prüfen.

7. Schlußbestimmungen

7.1 Diese Richtlinien gelten ab 18. Dez. 1980

Haushaltsrechnung 1979 verabschiedet - Entlastung für Bürger­meister und Beigeordnete

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die von der Verbands­gemeindeverwaltung für das Haushaltsjahr 1979 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig erteilte man dem Ortsbürgermei­ster, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Bei­geordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1979 Entlastung. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wurde ver­zichtet, nachdem zuvor der Rechnungsprüfungsausschuß die Belege intensiv geprüft hatte un d dabei keinen Grund zu Bean­standungen gefunden hatte.

Erneuerung des Geländes auf der Stützmauer entlang der Kreis­straße

Der Ortsgemeinderat erteilte den Auftrag zur Installation eines neuen Geländers auf der Stützmauer entlang der Kreisstraße. Es entstehen Kosten in Höhe von rd. 8.100,-- DM.

MGVFrohsinn" Hübingen

JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 9.Jan. 1981 ab 20 Uhr im Gasthaus Specht in Hübingen statt.

Zu dieser Versammlung sind alle aktiven und passiven Mitglie­der herzlich eingeladen.

Haushaltsplan 1981 verabschiedet

Nach Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Haus­haltsjahren 1979 und 1980 in einer Gesamthöhe von DM 3.573,56 befaßte sich die Verbandsversammlung mit dem Haus­haltsplan 1981.

Insgesamt sollen in 1981 252.500 DM eingenommen und aus­gegeben werden. Gegenüber 1980 bedeutet dies eine Steigerung von 3% (1979 = 2,6%)

Die Ausgaben belaufen sich i auf

a) für Personalkosten incl. Soziallasten DM 220.550,-

b) für Unterhaltung des Grundstückes und der baulichen Anlagen sowie für Geräte, Aus­stattung, Ausrüstung und Bewirtschaftungs-

kosten DM 17.500,--

c) für Aus- und Fortbildung, Teeküche,

Lehr- und Lernmittel, Kindergartenveranstal­tungen DM 4.000,-

d) für Fahrtkosten, die sich gegenüber den Vor­jahren um 10.000,- DM ermäßigt haben,

da die Vormittags- und 2 Nachmittagsfahrten

von der Verbandsgemeinde übernommen

werden, DM 4.000,--

e) für Versicherungsgebühren DM 2.000,-

Seit 1.1.1980 erhebt der Gemeindeunfallversicherungs­verband Beiträge zur gesetzlichen Unfallver­sicherung direkt von den Zweckverbänden.

Bis 1979 wurden Unfälle über den Gemeinde­beitrag abgerechnet.

f) für Geschäftsausgaben, Verfügungsmittel,

vermischte Ausgaben DM 1.450,-

g) und für Erstattung von Ausgaben an Gemeinden,

wobei es sich um Kostenerstattung für die Inanspruch­nahme gemeindlicher Einrichtungen für Unterhaltung

des Grundstückes und der Anlagen handelt DM 3.000,-.

Die Einnahmen ergeben sich aus

a) Elternbeiträgen DM 15.000,-

Für das erste Kind stellt sich der Elternbeitrag

ab 1.1.81 auf 18,00 DM, für das zweite Kind auf 9,00 DM, der aber wieder durch den Kreis Westerwald übernommen wird.

b) Zuschüsse des Landes = 35 % und des Westerwaldkreises

= 40 %, insgesamt 75 %, zu den Personal kosten DM 159.000,-.

c) Zuweisungen der beiden Ortsgemeinden Neuhäusel und

Simmern DM 78.500,--

wob^es sich um die nicht gedeckten Personalkosten =

15 % und um die gesamten Bewirtschaftungs- und sonstigen Kosten handelt.

Die Verteilung der Umlage erfolgt nach der Zahl der Kinder, die aus den beiden Gemeinden den Kindergarten am 30.9. des Vorjahres besuchten. Bei 75 Kindern ergibt sich ein Um­lagebetrag von 1.045,33 DM je Kind.

AUGST

Kindergartenverband Simmern-Neuhäusel

Bericht über die Sitzung des Kindergartenverbandes - Verbands­versammlung - am 15. Dez. 1980 in Simmern

Der Stellenplan hat sich gegenüber 1980 nicht verändert.

Der Kindergarten - 3 Gruppen - ist besetzt mit der Kindergarten­leiterin, je 2 Erzieherinnen (Gruppenleiterinnen) und Kinder­pflegerinnen.

Einstimmig wurden Haushaltssatzung und Stellenplan für 1981 bewilligt.

Elternausschuß und Kindergartenpersonal wünschen Umgestal­tung des Kinderspielplatzes

In einem weiteren Tagesordnungspunkt befaßte sich die Verbandsversammlung mit der Umgestaltung des an den Kinder­garten angrenzenden n; P Mitglieder des