Montabaur 9/2/81
Hübingen und Gackenbach am Samstag, dem 10. Jan., eine Glassammlung zur Wiederverwertung statt. Diese Glassammlung wird von den Jugendlichen der Pfarrei organisiert.
Beginn 7 30 Uhr.
Es wird gebeten, alle Metallteile zu entfernen.
GACKENBACH:
Schluckimpfung gegen die Kinderlähmung - 2.Impfgang
Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Freitag, dem 9. Jahuar 1981 .die Schluckimpfung in der Schule Horbach- Gackenbach um 16.00 Uhr (2. Impfgang) durchgeführt wird.
MGV Cacilia Gackenbach
Zu der Jahreshauptversammlung des MGV „Cacilia" Gackenbach am 9. Januar 1981 um 20 Uhr werden hiermit alle Vereinsmitglieder ins Vereinslokal Peter Schneider herzlich eingeladen.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung und Toteneherung durch den Vorsitzenden
2. Jahres- und Kassenbericht durch den Kassierer
3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastungserteilung
4. Verlesung der Chronik durch den Schriftführer
5. Neuwahl des Vorstandes
6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Der Vorstand würde sich freuen, wenn alle Mitglieder zu dieser Versammlung erscheinen würden.
HORBACH:
Oirtsbürgermeister Meuer übernimmt wieder die Amtsgeschäfte Änderung der Sprechstunden
Zur Information der Bürger unserer Gemeinde teile ich mit,daß ich ab sofort wieder die Amtsgeschäfte des Ortsbürgermeisters übernehme.
Aus terminlichen Gründen ist es mir nicht möglich, die Sprechstunden wie bisher donnerstags und samstags abzuhalten.
Künftig finden Sprechstunden lediglich samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
In besonderen Angelegenheiten können Sprechstunden nach Vereinbarung erfolgen.
Meuer, Ortsbürgermeister
MGV „Cäcilia" Horbach
Am Freitag, dem 9. Januar 1981, findet die Jahreshauptversammlung für das Jahr 1980 statt. Beginn 20 Uhr im Vereinslokal.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Schriftführers
4. Bericht des Kassierers
5. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung des Vorstandes
7. Neuwahlen
8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Alle Vereinsmitglieder sind zu dieser Versammlung eingeladen.
Spvgg. Horbach
Am 11.1.1981 beginnt für unsere Mannschaften die Rückrunde. Alle Heimspiele der I. und II. Mannschaft finden in Horbach statt.
Die I. Mannschaft spielt um 14 Uhr in Horbach gegen Altendiez. Die II. Mannschaft bestreitet das Vorspiel um 12.15 Uhr gegen Nassau II.
Am Samstag, dem 10.1.81 # ist die Aktion „Entlaubung des Sportplatzes" vorgesehen. Beginn 9.00 Uhr. Geräteschaften sind mitzubringen. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.
Bei schlechter Witterung (Schnee, Frost) entfällt diese Aktion.
HÜBINGEN:
Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für 1980
In der Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen am 18.12.1980 genehmigte der Ortsgemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.300,- DM bei der Haushaltsstelle „Aufwendungen für Heimatfeste". Für die Aufwendungen zur Gestaltung des Zwetschgenkuchenfestes reichten die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel nicht aus. Gedeckt werden diese Kosten durch Mehreinnahmen aus der Vermietung der Buchfinkenlandhalle.
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß wurden vom Ortsgemeinderat die von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit verabschiedet. Die Richtlinien gehen auf eine Initiative des Sozial- und Sportausschusses der Verbandsgemeinde zurück, der sich dafür ausgesprochen hatte, die Aufgaben der Jugendförderung zwar bei den Ortsgemeinden zu belassen. Gleichzeitig wollte man aber erreichen, daß in der Verbandsgemeinde Montabaur die Vereine möglichst einheitlich gefördert werden. Aus diesem Grund hatte der Sozial- und Sportausschuß den Erlaß von Richtlinien durch die jeweiligen Ortsgemeinderäte empfohlen.
Der Wortlaut der Richtlinien wird nachstehend in vollem Wortlaut bekanntgegeben :
RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DIR JUGENDARBEIT IN DER ORTSGEMEINDE
1. Förderungszweck
Die Ortsgemeinde Hübingen unterstützt Vereine und Jugendgemeinschaften , die innerhalb der Ortsgemeinde Jugendarbeit betreiben, durch die Gewährung von Zuschüssen, nach Maßgabe dieser Richtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel,
2. Förderungsberechtjgung
2.1. Förderungsberechtigte sind Vereine und Jugendgemeinschaften, die vom Land Rheinland-Pfalz oder vom Westerwaldkreis für förderungswürdig im Sinne der Jugendpflege anerkannt sind.
2.2 Über die Förderungswürdigkeit weiterer Jugendgemeinschaften entscheidet der Ortsgemeinderat. Eine Anerkennung der Förderungswürdigkeit ist nur möglich,wenn die Jugendgemeinschaft die Voraussetzungen nach den Landesrichtlinien für die Anerkennung der Förderungswürdigkeit im Sinne der Jugendpflege erfüllt.
2.3 Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaft mit mindestens 10 Jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner der Ortsgemeinde sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, bezahlt.
3. Förderungsumfang
3.1 Die Ortsgemeinde Hübingen gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 1.1. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3.2 Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200 DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen .um 10 DM.
3.3 Der Grundbetrag sowie der Zuschußbetrag werden dem Verein bzw. der Jugendgemeinschaft jährlich nur einmal bewilligt. Bei einer Mitgliedschaft des Jugendlichen in mehreren Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften wird jedem Verein bzw. jeder Jugendgemeinschaft für diesen Jugendlichen der jährliche Zuschuß gewährt.

