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Montabaur 9/2/81

Hübingen und Gackenbach am Samstag, dem 10. Jan., eine Glassammlung zur Wiederverwertung statt. Diese Glassamm­lung wird von den Jugendlichen der Pfarrei organisiert.

Beginn 7 30 Uhr.

Es wird gebeten, alle Metallteile zu entfernen.

GACKENBACH:

Schluckimpfung gegen die Kinderlähmung - 2.Impfgang

Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Freitag, dem 9. Jahuar 1981 .die Schluckimpfung in der Schule Horbach- Gackenbach um 16.00 Uhr (2. Impfgang) durchgeführt wird.

MGV Cacilia Gackenbach

Zu der Jahreshauptversammlung des MGVCacilia" Gacken­bach am 9. Januar 1981 um 20 Uhr werden hiermit alle Vereins­mitglieder ins Vereinslokal Peter Schneider herzlich eingeladen.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung und Toteneherung durch den Vorsitzenden

2. Jahres- und Kassenbericht durch den Kassierer

3. Bericht der Kassenprüfer und Entlastungserteilung

4. Verlesung der Chronik durch den Schriftführer

5. Neuwahl des Vorstandes

6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Der Vorstand würde sich freuen, wenn alle Mitglieder zu dieser Versammlung erscheinen würden.

HORBACH:

Oirtsbürgermeister Meuer übernimmt wieder die Amtsgeschäfte Änderung der Sprechstunden

Zur Information der Bürger unserer Gemeinde teile ich mit,daß ich ab sofort wieder die Amtsgeschäfte des Ortsbürgermeisters übernehme.

Aus terminlichen Gründen ist es mir nicht möglich, die Sprech­stunden wie bisher donnerstags und samstags abzuhalten.

Künftig finden Sprechstunden lediglich samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.

In besonderen Angelegenheiten können Sprechstunden nach Vereinbarung erfolgen.

Meuer, Ortsbürgermeister

MGVCäcilia" Horbach

Am Freitag, dem 9. Januar 1981, findet die Jahreshauptver­sammlung für das Jahr 1980 statt. Beginn 20 Uhr im Vereins­lokal.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Totenehrung

3. Bericht des Schriftführers

4. Bericht des Kassierers

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Vorstandes

7. Neuwahlen

8. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Alle Vereinsmitglieder sind zu dieser Versammlung eingeladen.

Spvgg. Horbach

Am 11.1.1981 beginnt für unsere Mannschaften die Rückrunde. Alle Heimspiele der I. und II. Mannschaft finden in Horbach statt.

Die I. Mannschaft spielt um 14 Uhr in Horbach gegen Altendiez. Die II. Mannschaft bestreitet das Vorspiel um 12.15 Uhr gegen Nassau II.

Am Samstag, dem 10.1.81 # ist die AktionEntlaubung des Sport­platzes" vorgesehen. Beginn 9.00 Uhr. Geräteschaften sind mit­zubringen. Um zahlreiche Teilnahme wird gebeten.

Bei schlechter Witterung (Schnee, Frost) entfällt diese Aktion.

HÜBINGEN:

Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen für 1980

In der Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen am 18.12.1980 genehmigte der Ortsgemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.300,- DM bei der HaushaltsstelleAufwendungen für Heimatfeste". Für die Aufwendungen zur Gestaltung des Zwetschgenkuchenfestes reichten die im Haushaltsplan veran­schlagten Mittel nicht aus. Gedeckt werden diese Kosten durch Mehreinnahmen aus der Vermietung der Buchfinkenlandhalle.

Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit beschlossen

Durch einstimmigen Beschluß wurden vom Ortsgemeinderat die von der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegten Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit verabschiedet. Die Richtlinien gehen auf eine Initiative des Sozial- und Sportausschusses der Verbandsgemeinde zurück, der sich dafür ausgesprochen hatte, die Aufgaben der Jugendförderung zwar bei den Ortsgemeinden zu belassen. Gleichzeitig wollte man aber erreichen, daß in der Verbandsgemeinde Montabaur die Vereine möglichst einheitlich gefördert werden. Aus diesem Grund hatte der Sozial- und Sport­ausschuß den Erlaß von Richtlinien durch die jeweiligen Orts­gemeinderäte empfohlen.

Der Wortlaut der Richtlinien wird nachstehend in vollem Wort­laut bekanntgegeben :

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG DIR JUGENDARBEIT IN DER ORTSGEMEINDE

1. Förderungszweck

Die Ortsgemeinde Hübingen unterstützt Vereine und Jugendge­meinschaften , die innerhalb der Ortsgemeinde Jugendarbeit betreiben, durch die Gewährung von Zuschüssen, nach Maßgabe dieser Richtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel,

2. Förderungsberechtjgung

2.1. Förderungsberechtigte sind Vereine und Jugendgemein­schaften, die vom Land Rheinland-Pfalz oder vom Wester­waldkreis für förderungswürdig im Sinne der Jugendpflege anerkannt sind.

2.2 Über die Förderungswürdigkeit weiterer Jugendgemein­schaften entscheidet der Ortsgemeinderat. Eine Anerken­nung der Förderungswürdigkeit ist nur möglich,wenn die Jugendgemeinschaft die Voraussetzungen nach den Lan­desrichtlinien für die Anerkennung der Förderungswürdig­keit im Sinne der Jugendpflege erfüllt.

2.3 Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaft mit mindestens 10 Jugendlichen Mitgliedern, die Einwoh­ner der Ortsgemeinde sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahres der Antragstellung nicht vollendet haben, bezahlt.

3. Förderungsumfang

3.1 Die Ortsgemeinde Hübingen gewährt den Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 1.1. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.

3.2 Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200 DM je Verein bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen .um 10 DM.

3.3 Der Grundbetrag sowie der Zuschußbetrag werden dem Verein bzw. der Jugendgemeinschaft jährlich nur einmal bewilligt. Bei einer Mitgliedschaft des Jugendlichen in meh­reren Vereinen bzw. Jugendgemeinschaften wird jedem Ver­ein bzw. jeder Jugendgemeinschaft für diesen Jugendlichen der jährliche Zuschuß gewährt.