Montabaur 6/1/81
der Personalkosten sei in erster Linie zurückzuführen auf die noch zu erwartenden Tarifvereinbarungen. Er forderte, die Eingruppierung der Bediensteten der Verbandsgemeinde in die bei der Stellenbewertung festgestellte Vergütungs- bzw. Besoldungsgruppe ab dem Zeitpunkt der Bewertung vorzunehmen und nicht später. Zur Einstellung des Sozialarbeiters erklärte Helmut Hep- fer, er hoffe, daß dieses Thema kein „Dauerbrenner" werde.
Die Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um 3 % belaste die Haushalte der Ortsgemeinden. Weitere Anhebungen seien zwangsläufig notwendig. Ratsmitglied Hepfer verwies aber darauf, daß auch nach Aussagen der Ortsbürgermeister in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung die Freiräume der Ortsgemeinden durch die Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage nicht über Gebühr eingeengt werden. Es sei eine maßvolle Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage. Bedauerlich sei nur, daß diese nicht ausreiche, die gestiegenen Zinsbelastungen zu kompensieren.
Dem Vermögenshaushalt liege der Wille des Verbandsgemeinderates zugrunde. Die beträchtlichen Investitionsmaßnahmen, namentlich der Bau der Hauptschulen in Nentershausen und Montabaur, der Rathauserweiterungsbau und die Kanalbaumaßnahmen bedingen eine Kreditaufnahme von rd. 5,9 Mio DM.
Die FDP-Fraktion könne kein Allheilmittel anbieten, wie diese Kreditaufnahme gesenkt werden könne. Man hoffe, nur auf eine günstige Konjunkturlage. An die Verbandsgemeindeverwaltung appellierte Ratsmitglied Hepfer, die Maßnahmen zügig in Angriff zu nehmen und durchzuführen, damit nicht durch zeitliche Verzögerungen Kostensteigerungen eintreten. Die Abwasserbeseitigung solle als Eigenbetrieb organisiert werden, sobald die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
An die Ortsgemeinden appellierte der FDP-Sprecher, keine Neubaugebiete zu erschließen, wenn noch Bauplätze zur Verfügung stünden. De daraus resultierenden Kosten seien für die Verbandsgemeinde nicht zu verantworten. Die Verwaltung solle bei Erschließung von Neubaugebieten die Beiträge umgehend einziehen, damit die Kosten möglichst schnell gedeckt werden.
Zum Schluß seiner Haushaltsrede erklärte Ratsmitglied Hepfer, im Haushaltsjahr 1981 werde der Bürger wahrscheinlich von der Verbandsgemeinde mehr als bisher zur Kasse gebeten. Er spielte damit auf die bevorstehende Erhöhung des Wassergeldes und der Kanalbenutzungsgebühren und Kanalanschlußbeiträge an.
Die FDP-Fraktion werde diese Maßnahmen mittragen und gegenüber dem Bürger vertreten. Sie werde sich jedoch mit Blick auf die Praxis bei der Eingruppierung der Bediensteten der Stimme enthalten.
Der Verbandsgemeinderat beschloß sodann einstimmig (bei 2 Stimmenthaltungen) die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1980 bis 1984 sowie den Wirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes in der vorgelegten Form.
Anerkennung der Auflagen der Kreisverwaltung zum Flächennutzungsplan
Zu Beginn der Debatte gab Bürgermeister Mangels einen Überblick über den Stand des Verfahrens. Der Flächennutzungsplan wurde von der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde am 25.6.1980 genehmigt, allerdings nicht uneingeschränkt, sondern unter Auflagen.
Die Verwaltung hat gegen die Auflagen zur Wahrung der Rechte der Verbandsgemeinde Widerspruch eingelegt. Einige der Auflagen seien - so Bürgermeister Mangels - zu aktzeptieren.
Bei anderen sei es darum gegangen, die Plankonzeption der Verbandsgemeinde zu verteidigen. Über den Widerspruch sei mit der Kreisverwaltung verhandelt worden. Als Ergebnis der Verhandlungen und des Widerspruches sein nunmehr ein Abhilfebescheid der Kraisverwaltung ergangen.
Soweit die Auflagen der Kreisverwaltung nicht durch Abhilfebescheid aufgehoben wurden, geht es nun darum, daß der Verbandsgemeinderat durch Beschluß dieAuflagen anerkennt und die erneute Offenlage des Flächennutzungsplanes beschließt.
Folgende Auflagen der Kreisverwaltung wurden durch einstimmigen Beschluß des Verbandsgemeinderates akzeptiert:
1. Das durch Rechtsverordnung einstweilig sichergestellte Gebiet der „Stelzenbachwiesen" soll im Flächennutzungsplan dargestellt werden. In diesem Bereich beabsichtigte Art der Bodennutzung soll auf den Schutzzweck der Rechtsverordnung abgestellt werden.
2. Das Sondergebiet Campingplatz „Freimühle-Studentenmühle" soll auf die Gemarkung Girod beschränkt bleiben. Im Bereich der Gemarkung Nomborn sollen die vorhandenen land- und forstwirtschaftlichen Flächen dargestellt werden.
3. Übersichtskarte und Detailplanung für den Bereich der Gemarkung Nentershausen sollen einander angepaßt werden. Der Flächennutzungsplan bedurfte insoweit einer Ergänzung.
4. Die Planzeichen im Bereich der Autobahn sollen in der Legende vollständig erläutert werden.
5. Die Darstellung des Wasserschutzgebietes Montabaurer Höhe soll der tatsächlichen Ausweisung angepaßt werden.
6. Das Planzeichen „Altenheim" soll in der Legende erläutert werden.
7. Für die im Plan enthaltenen Versorgungsleitungen sollen die Sicherheitsstreifen nachgetragen werden.
8. Der Erläuterungsbericht soll auf die zeichnerischen Darstellungen der Wohnbauflächen abgestimmt werden.
Die Auflage der Kreisverwaltung, das vorhandene Ferienhausgebiet mit Stausee im „Eisenbachtal" aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen, wurde aufgrund des Widerspruches der Verbandsgemeinde von der Kreisverwaltung aufgehoben.
Es bleibt also bei den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes und damit bei der Absicht, das Ferienhausgebiet mit Stausee im „Eisbachtal" zu realisieren.
Teilweise kontrovers diskutiert wurde die Ausweisung des Sondergebietes „Denzerheide" (Camping-Platz) in der Ortsgemeinde Eitelborn. Unter der Überschrift „Hinweis" hatte die Kreisverwaltung in der Genehmigungsverfügung vom 25.6.1980 dafür plädiert, daß die Flächen aufgrund der Bedenken des Landespflegebeirates entsprechend reduziert werden sollen und bisherige landwirtschaftliche Nutzflächen in dergleichen Nutzung belassen werden sollen. Die für den Campingplatz verbleibende Fläche sollte im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung und Erhaltung des Waldes und des vereinzelten Baum- und Strauchbestandes, insbesondere durch zusätzliche Anpflanzungen in der Hanglage und als Sichtblende gegen die B 261 nach landespflegerischen Erfordernissen gestaltet werden.
Im Abhilfebescheid vom 31.10.1980 teilte die Kreisverwaltung mit, daß es sich bei der Ziffer 10 der Genehmigungsverfügung lediglich um einen Hinweis handelt, der nur deklaratorischen Charakter habe.
Ratsmitglied Bode (SPD) bezweifelte die Richtigkeit der Aussage, bei den Aussagen in der Genehmigungsverfügung zum Campingpark „Denzerheide" handelt es sich nur um einen Hinweis. Materiell seien die Ausführungen der Kreisverwaltung im Schreiben vom 25.6.1980 als Auflage zu verstehen.
Ratsmitglied Bode erklärte weiter, die SPD-Fraktion sei gegen die Ausweisung des Campingplatzgebietes „Denzerheide" .Ursache sei, daß man sich intensiv mit dem Sachverhalt befaßt habe und sich den Bedenken des Landespflegebeirates anschließe.

