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Montabaur 2/1/81

ZUM ALTPAPIER GEHÖREN:

Zeitungen, Zeitschriften, Kartons, flachgelegt oder mit ande­rem Altpapier gefüllt), Aktenpapier, Papierverpackungen, alte Bücher und Hefte aus Haushaltungen und Gewerbebetrieben. NICHT ZUM ALTPAPIER GEHÖREN:

Pfcastikverpackungen, Plastiktragetaschen, gewachste oder plastik­überzogene Lebensmittelverpackungen, Teerpapier, stark verun­reinigtes Papier oder Hygieneabfälle.

Das Altpapier muß ordnungsgemäß verpackt bereitstehen.

Die Altpapierabfuhr beginnt um 6.00 Uhr. Jede Straße wird nur einmal befahren.

SPERRMÜLL

sind alle festen Abfälle, die aus Haushaltungen stammen

und wegen ihrer Sperrigkeit gesondert gesammelt werden müssen

und nicht in die Müllgefäße bzw. amtlichen Müllsäcke passen.

Von der Abfuhr sind grundsätzlich ausgenommen:

Altpapier, Flaschen, Gläser, Dosen, gefüllte Öltanks, geschlossene oder gefüllte Farbeimer, Abfälle aus landwirtschaftlichen Betrie­ben wie Stacheldraht, Düngemittelsäcke usw., Gewerbemüll sowie Gegenstände, die wegen ihrer Größe (über 1 cbm Rauminhalt) oder ihres Gewichtes (über 1oo kg) nicht verladen werden können.

Bauschutt wie Steine, Fensterscheiben, Fensterrahmen, Türen und Türrahmen, Balken usw. gehört grundsätzlich ebenfalls nicht zum Sperrmüll. In begrenztem Umfang wird Bauschutt jedoch mitgenommen. Dies gilt z.B. für eine Ttfr, bzw. einen Türrah­men, ein bis zwei Fenster ohne Glas, also sperrige Gegenstände von kleinen Umbaumaßnahmen allerdings keine Steine.

Der Sperrmüll muß für den Abtransport soweit als möglich ver­packt sein, damit ein schnelles Verladen gewährleistet ist. Die Menge darf das übliche Maß nicht übersteigen. Es wird davon aus­gegangen, daß pro Haushalt 1 cbm Sperrmüll abgefahren wird.

Die Sperrmüllabfuhr beginnt jeweils um 6.00 Uhr.

Jede Straße wird nur einmal befahren.

AUS DER SITZUNG DES VERBANDSGEMEINDERATES

Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 17. Dezember 1980

Haushaltsplan für das Jahr 1981 verabschiedet

Der Verbandsgemeinderat befaßte sich zu Beginn seiner Sitzung am 17. Dezember 1980 mit dem Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 1981 sowie des Investitions­programmes für die Jahre 1980 bis 1984. Das Planwerk wurde einstimmig (bei 2 Stimmenthaltungen) verabschiedet.

ÜBERSICHT ÜBER DIE ZAHLEN DES HAUSHALTES 1981

Der Haushaltsplan für 1981 weist

a) im Verwaltungshaushalt 16.032.500,- DM

b) im Vermögenshaushalt 16.527.000,- DM

in Einnahme und Ausgabe aus

Das Gesamtvolumen beträgt mithin 32.559.600,- DM.

Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das im Verwaltungshaushalt eine Steigerung von 15,75 % (1980 = 13.875.000,- DM) und im Vermögenshaushalt von 6,28 % (1980 = 15.550.440,- DM)

Das Gesamtvolumen steigt um 10,65 %.

Mit dem Haushalt 1981 wird erstmals die 30 Mio-Grenze in einem Haushalt der Verbandsgemeinde überschritten.

Zur Steigerung des Volumens im Verwaltungshaushalt (von 13.875.000,- DM auf 16.032.500,- DM) um 15,55 % ist zu be­merken, daß diese Zahl relativiert werden muß.

In ihr enthalten ist die Mehrzuführung des Verwaltungshaushal­tes an den Vermögenshaushalt (gegenüber dem Vorjahr +

718.240,- DM), die bereits ein Drittel der Steigerungsrate aus­macht. Dabei handelt es sich nicht um eineechte Ausgabe", da dieser Betrag dem Vermögenshaushalt zufließt und dort als allgemeine Finanzierungsmittel für Investitionen zur Verfügung stehen.

Im Verwaltungshaushalt fällt auch ins Gewicht, daß 1981 von der Verbandsgemeinde die Abwasserabgabe aufzubringen ist.

Der veranschlagte Betrag (384.000,- DM) stellt zunächst eine Schätzung dar, die auf Orientierungsdaten des Gemeinde- und Städtebundes beruht. Bei den Sozialhilfeleistungen steigen die Ansätze um 185.000,- DM. Ursache ist die Erhöhung der Regel­sätze und der Zahl der Sozialhilfeempfänger Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals) stei- en um 124.000,- DM. Dies hängt insbesondere mit dem Zinsni­veau und den Zugängen im Anlagevermögen ab.

Im Verhältnis zu 1980 steigen die kalkulatorischen Kosten im Jahr 1981 überproportional, weil auch das Zinsniveau gestiegen ist.

Diesen Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber. Somit kann man auch hier nicht vonechten Ausgaben" sprechen. Solche sind zu verzeichnen bei den Personalausgaben (+

343.100,- DM), die durch die zu erwartende Tarifsteigerung und geringfügige strukturelle Änderungen verursacht werden.

Eine tatsächliche Belastung entsteht auch durch die höheren Zinsausgaben (+ 214.700,- DM), die zwangsläufige Folge aus der Kreditfinanzierung vergangener, insbesondere aber auch zu­künftiger Investitionen ist. In geringerem Maß wirkt sich hierbei auch ein gegenüber dem Jahresdurchschnitt 1980 steigendes Zins­niveau aus (ca. 0,5 %)_Die sächlichen Verwaltungs- und Betriebs­ausgaben steigen um rund 107.000,- DM, was durch die allgemei­ne Preissteigerung - vor allem auf dem Energiesektor - verursacht wird.

Unter diesen Gesichtspunkten beträgt diebereinigte" Ausgabe­steigerung des Verwaltungshaushaltes rund 710.000,- DM, das macht bezogen auf die Ausgaben des Vorjahres ( einen Steigerungs­satz von 5,12 v.H.

Anteilmäßig setzen sich die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wie folgt zusammen: 1

Personalausgaben

(4.931.300,- DM)

= 30,76%

Soziale Aufwendungen

(2.346.400,- DM)

= 14,63%

Betriebs- und Unter­

heltu ngsaufwand

(2.145.570,- DM)

= 13,38%

kalkulatorische Kosten

(1.578.500,- DM)

= 9,85%

Zuführung zum

Vermögenshaushalt

(1.192.000,- DM-

= 7,43%

Zinsausgaben

(1.127.100,- DM)

= 7,03%

sonstige Verwaltungs- und

Betriebsausgaben

(1.093.200,-DM)

= 6,82 %

Erstattungen und

Verrechnungen

(1.046.145,- DM)

= 6,53 %

Kreisumlage

( 532.285,-DM)

= 3,32%

Sonstige

( 40.000,- DM)

= 0,25 %

Die zur Deckung des Aufgabenbedarfs im Verwaltungshaushalt notwendigen Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen :

Finanzzuweisungen, Steuern und

Umlagen ( 8.282.500,-DM) =51,66%

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