Montabaur 6/50/80
NJotrnf^
pbUzti
Tel. Nr. 110
Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel.02602/5011-13
Bercitöchafediene/tc,
/fctl. Notdienst
13./14.12.1980:
Montabaur
Dr. Fr.Dr.Kemmann, Bahnhofstr
Tel.17100 0.4787
fewervuehr
der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 112 oder an den örtl.bekannten Auslösestellen
§toriAnqsdi£n£>t&
Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk): In der Zeit vom T2.12. bis 19.12.1980 hat Bereitschaft Herr Rudolf Meurer, Ruppach-Goldhausen, Tel.02602/3541
Soz\a\d\Qn$jtt
13./14.12.1980
Schw, Bernadette, Dernbach, Tel. 02602/8705 Schw.Elfriede, Dahlen, Tel. 06435/8621
^ StankenM/agen
V DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777
D RK-Retturigswache Herschbach Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010
STROMVERSORGUNG:
KEVAG - Betriebsabteilung 5433 Siershahn, Bahnhofstr.19 Tel. 02623/5047
KEVAG - Betriebsabteilung 5400 Koblenz, Schloßstr.42 Tel. 0261/392-1
Augst:
Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 02620/8010
Stahlhofen - Welschneudorf:
Dr. Staudt, sen. Stahlhofen, Tel. 02602/3441
Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen:
Dr. Erbslöh, Wallmerod, Tel. 06435/8252
Zahnärztlicher Sonntagsdienst -nur nach vorheriger Anmeldung -
Kurzfristig notwendig werdende Änderungen wollen Sie bitte der Tagespresse entnehmen.
ZA. Alhäuser, Bahnhofstr. 31,
Höhn, Tel. 02661/439
ZA. Hensel, Wilhelmstr. 19,
Höchstenbach, Tel. 02680/351
ZA. Rosenbauer, Bergstr. 4
Nentershausen, Tel. 06485/352
HNO-Notarztdienstplan 12. - 15.12.1980:
Dr. med. Jacke, Montabaur, Tel. 02602/1921
_i
/^pdthekendienö
13.12. bis 20.12.1980:
Montabaur: Schloß-Apotheke, Montabaur, Bahnhofstr. Tel. 02602/18600 Augst: Augst-Apotheke, Neuhäusel,
Hauptstr. 23, Tel.02620/531
Das erforderliche Änderungsverfahren wurde durchgeführt und die Änderung durch den Stadtrat am 20.11.1980 als Satzung gern. § 10 BBauG beschlossen.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich be- kanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des
Bebauungsplanes mit dieser öffentl. Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur (Bauamt) während den Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug):
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt,wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
Eine Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

