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Montabaur 6/50/80

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Tel. Nr. 110

Schutzpolizeiinsp.Montabaur, Tel.02602/5011-13

Bercitöchafediene/tc,

/fctl. Notdienst

13./14.12.1980:

Montabaur

Dr. Fr.Dr.Kemmann, Bahnhofstr

Tel.17100 0.4787

fewervuehr

der Verbandsgemeinde Montabaur Tel. 110 112 oder an den örtl.bekannten Auslösestellen

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Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk): In der Zeit vom T2.12. bis 19.12.1980 hat Bereitschaft Herr Rudolf Meurer, Ruppach-Goldhausen, Tel.02602/3541

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13./14.12.1980

Schw, Bernadette, Dernbach, Tel. 02602/8705 Schw.Elfriede, Dahlen, Tel. 06435/8621

^ StankenM/agen

V DRK-Rettungswache Montabaur Tel.02602-3777

D RK-Retturigswache Herschbach Tel.02626-5166 DRK-Rettungswache Höhr-Grenzh. 02624-7010

STROMVERSORGUNG:

KEVAG - Betriebsabteilung 5433 Siershahn, Bahnhofstr.19 Tel. 02623/5047

KEVAG - Betriebsabteilung 5400 Koblenz, Schloßstr.42 Tel. 0261/392-1

Augst:

Dr. Barthol, Neuhäusel, Tel. 02620/8010

Stahlhofen - Welschneudorf:

Dr. Staudt, sen. Stahlhofen, Tel. 02602/3441

Wallmerod - Meudt - Nentershausen - Hundsangen:

Dr. Erbslöh, Wallmerod, Tel. 06435/8252

Zahnärztlicher Sonntagsdienst -nur nach vorheriger Anmeldung -

Kurzfristig notwendig werdende Änderungen wollen Sie bitte der Tagespresse entnehmen.

ZA. Alhäuser, Bahnhofstr. 31,

Höhn, Tel. 02661/439

ZA. Hensel, Wilhelmstr. 19,

Höchstenbach, Tel. 02680/351

ZA. Rosenbauer, Bergstr. 4

Nentershausen, Tel. 06485/352

HNO-Notarztdienstplan 12. - 15.12.1980:

Dr. med. Jacke, Montabaur, Tel. 02602/1921

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13.12. bis 20.12.1980:

Montabaur: Schloß-Apotheke, Montabaur, Bahnhofstr. Tel. 02602/18600 Augst: Augst-Apotheke, Neuhäusel,

Hauptstr. 23, Tel.02620/531

Das erforderliche Änderungsverfahren wurde durchgeführt und die Änderung durch den Stadtrat am 20.11.1980 als Satzung gern. § 10 BBauG beschlossen.

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich be- kanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des

Bebauungsplanes mit dieser öffentl. Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur (Bauamt) während den Dienststunden einge­sehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug):

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt,wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

Eine Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flä­chennutzungsplanes oder der Satzung.