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Montabaur 17/49/80

atzung zum Schutze des Ortsbildes

Jnter diesem Tagesordnungspunkt befaßten sich die Ratsmitglie- |er mit einem Entwurf einer Satzung zum Schutze des Ortsbildes, lurch die insbesondere die Verpflichtung zum Abmähen von nbebauten Grundstücken im innerörtlichen Bereich geregelt tierden soll.

)ie Satzung wurde lediglich diskutiert. Die Beschlußfassung soll nder nächsten Sitzung erfolgen.

Anpflanzung von Bäumen am Spielfeldrand des Sportplatzes

)ie Ratsmitglieder vergaben den Auftrag für die Anpflanzung ion Ebereschen am Spielfeldrand des Sportplatzes. Die Kosten «tragen rd 1.600,- DM. Gleichzeitig beschlossen die Ratsmit- llieder die Genehmigung einer entsprechenden außerplanmäßigen Ausgabe.

Zuschuß an die katholische Kirchengemeinde für die Unterhal- ung des Jugendraumes beschlossen

!$ wurde beschlossen, erstmals der kath. Kirchengemeinde ab 1981 einen jährlichen Zuschuß in Höhe von 300,- DM für die Jnterhaltung des Jugendraumes zu gewähren.

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instellung eines Auszubildenden für den Beruf eines Forst­wirtes im Revier der Elbertgemeinden

3er Ortsgemeinderat erklärte vorbehaltlich der Zustimmung ier übrigen Ortsgemeinden, die im gemeinsamen Jagdrevier zu- iammengeschlossen sind, seine Bereitschaft, einen Auszubilden- Jen für den Beruf des Forstwirtes einzustellen. Die Verbands- lemeindeverwaltung Montabaur erhielt den Auftrag, über das : orstamt Montabaur bei der Bezirksregierung Koblenz die rforderliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Die Aus- rildungskosten sollen zwischen den Ortsgemeinden Niederelbert, Oberelbert und Welschneudorf im Verhältnis des Waldbestandes l.7.75perteilt werden.

üöhnenvereinImmer knusprig"

Am Donnerstag, dem 11.12.80, um 14.30 Uhr laden wir zu inem Adventskaffee im Jugendraum alle Möhnen herzlich ein. Neben guter Laune ist auch ein Kaffeegedeck mitzubringen.

rauen-Gymnastikgruppe Welschneudorf Am 8. Dez. 80, abends um 21.00 Uhr, also nach dem Turnen, können alle Mitwirkenden des Fußballspiels FC Hoch das Bein und SG Kopf durch die Wand sich die Filme im Vereinslokal Zum Hannes" im Saal ansehen.

Bis dahin können auch noch Anmeldungen für unsere Weih­nachtsfeier entgegengenommen werden.

Diese findet am 13.12.80 abends um 20.00 Uhr statt.

Alles Nähere bei der Anmeldung Katharina Görg. ,

Am 15.12.80 ist die letzte Turnstunde in diesem Jahr, und am 21.1.81 geht es dann wieder ran den Winterspeck - .

SV 1920 Welschneudorf informiert

Am Sonntag, 7.12.1980 / findet eine Nikolausfeier für unsere kleinen Mitglieder des Sportvereins statt.

Beginn 15 Uhr im VereinslokalZum Hannes".

Der Nikolaus erscheint persönlich.

Alle Kinder sind eingeladen.

1AUBACH:

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am

Donnerstag, dem 18. Dez. 1980, um 19.30 Uhr im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 1981

2. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

2. Verschiedenes

Daubach, 1.12.1980 Frink, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan FreizeitanlageUnter dem Dorf" der Ortsge­meinde Daubach

hier: Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungs­planes.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 21,11.1980 Az. 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt.

Zu dem vorgenannten Bebauungsplan wird hier mit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von I vestitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durch fühung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landes­verordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die nachstehend aufgeführ ten Unterlagen:

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBL I S. 949) hiermit öffentlich be­kanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,

5430 Montabaur'(Bauamt) während den Dienststunden einge­sehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug):

1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflich­tigen beantragt.

2. Eine Entschädigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jah­ren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 , Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG:

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.