Montabaur 14/49/80
Ordn.Nr. 10 mit den Einlagegrundstücken 1339, 1340 und
2510 der Flur 13 und dem Zuteilungsgrundstück 34/1 der Flur 13
Ordn.Nr. 12 mit dem Zuteilungsgrundstück 30/2 der Flur 13 Ordn.Nr. 16 mit dem Einlagegrundstück 1341 der Flur 13 und dem Zuteilungsgrundstück 34/2 der Flur 13
Ordn.Nr. 27 mit den Einlagegrundstücken 1323/1, 1324 und
1325 der Flur 13 und den Abfindungsgrundstücken 30/1 und 31 der Flur 13.
Gemäß § 71 wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben. Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 6.12.80 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Falls ein Beteiligter eine Besitzanzeige der neu zugeteilen Baugrundstücke wünscht, bitten wir dies bis zum 15. Dez. 1980 beim Bürgermeisteramt in Görgeshausen anzuzeigen, damit in einem noch festzulegenden Termin die örtl. Besitzanzeige durch einen Beauftragten des Katasteramtes erfolgen kann.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt:
Auf lfd.Nr. 10 des beschreibenden Teiles zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Von der Eintragung einer öffentl.Last in Abt. II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis einschließlich 15. Dezember 1980 auf das Konto der Verbandsgemeinde Montabaur Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Westerwald den fälligen Betrag eingezahlt oder mit der Gemeinde Görgeshausen Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
Görgeshausen, den 1. Dez. 1980 Siegel Ortsgemeindeverwaltung Umlegungsausschuß
Rohrbacher, Vors.des Umlegungsausschusses
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Das erste Spiel in der Kreispokalrunde fin'det am 7.12.80, 13.30 Uhr in Holler gegen Holler II statt.
Frauenchor „Georgia" Görgeshausen
Zu der diesjährigen Adventsfeier des Frauenchores am Sonntag, 7. Dez. 1980, 15.00 Uhr im Gasthaus Henrich sind alle aktiven und passiven Mitglieder sowie die Ehrenmitglieder eingeladen.
Bei Kaffee und Kuchen mit Verlosung wollen wir ein paar gemütliche Stunden miteinander verbringen.
NENTERSHAUSEN:
Hauptschule Nentershausen
ELTERNSPRECHTAG
Am Samstag, dem 29.11.1980, findet der Elternsprechtag unserer Schule statt.
Die Lehrkräfte sind in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr in ihren Klassen- oder Fachräumen zu sprechen.
Um den Eltern unnötige Wartezeiten zu ersparen, empfehlen wir, rechtzeitig mit den Lehrpersonen feste Termine für die Besprechung an diesem Tage zu vereinbaren.
10 Jahre Sparclub 1970
EINLADUNG
Am Samstag, dem 6.12.1980, um 20 Uhr findet unsere diesjährige Auszahlungsfeier im Gasthaus „Zur Post" statt.
Dazu sind alle Sparclubmitglieder mit ihren Frauen bzw.
Bräuten eingeladen.
Es wird gebeten regen Anteil an dieser Clubfeier zu nehmen, damit wir einmal unsere Auszahlung jedem persönlich übergeben können und unser gemütl. Zusammensein in froher Runde ein voller Erfolg wird.
Kirchenkonzert
Der kath. Kirchenchor „Cäcilia" Nentershausen, veranstaltet am 3. Adventsonntag, dem 14.12.1980, ein Kirchenkonzert. Alle Interessenten sind recht herzlich eingeladen.
Das Konzert findet in der Pfarrkirche Nentershausen statt und beginnt um 16.00 Uhr.
Als Gastchöre und Solisten wirken mit:
Kirchenchor „Cäcilia" Hundsangen Kirchenchor „St. Matthias" Steinefrenz-Weroth MGV „Eintracht" Nentershausen
Frau Rosi Adomeit und Frau Veronika Weidenfeller, Sopran-
Herr Helmut Malm -Baß-
Frau Michaela Schräder, Trompete -
Herr Reinhard Hobelt -Orgel-
Herr Achim Rochhausen - Klavier -
Herr Paul Müller und Herr Kunz Zey -Horn-
Collegium Musicum Montabaur
AH Nentershausen
Am Freitag, dem 5.12.80.spielen wir in Limburg um 20 Uhr gegen eine dortige Fußballmannschaft. Wir treffen uns gegen 19,30 Uhr in der Stadionklause. Bei extrem schlechten Witterungsverhältnissen fällt das Spiäl jedoch aus.
Filmabend - Möhnenclub Klatschmohn
Wir treffen uns am 4. Dezember, 20 Uhr im Jugendheim.Dort zeigen wir die Filme der Fastnachtssaison 1980.
Alle Interessierten sind eingeladen.
NIEDERERBACH
Satzung
der Ortsgemeinde Niedererbach über das besondere Vorkaufsrecht nach dem Bundesbaugesetz vom 5.11.1980
Aufgrund des § 25 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949), in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das 2. Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S. 770) hat der Ortsgemeinderat Niedererbach am 19. September 1980 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom 15.10.1980 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Ortsgemeinde Niedererbach steht, unabhängig von dem ihr nach § 24 BBauG zustehenden allgemeinen Vorkaufsrecht, beim Kauf von unbebauten Grundstücken in dem nachgenannten, näher bezeichneten Gebiet ein Vorkaufsrecht nach § 25 BBauG zu. Der Ortsgemeinderat von Niedererbach hat am 19.10.1979 die Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Hehlberg" beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt Teile der Katasterlagebezeichnungen "In den Kappesgärten", "In den Grabgärten" und "Auf dem Hahn".
Der in der Aufstellung befindliche Bebauungsplan "Am Hehlberg" beinhaltet folgende Grundstücke:

