Montabaur 8/49/80
§ 1 Schutz des Ortsbildes
(1) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsgemäß zu unterhalten.
(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten' Zustand geraten. Zu diesem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten.
(3) Grünflächen sind regelmäßig abzumähen, Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen Überhängen.
§ 2 - Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 1 dieser Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
1.000, - DM geahndet werden (§ 24 Abs. 5 GemO). Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I. S. 80), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.10.1978 (BGBl. I. S. 1465) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.
(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Ordnungswidrigkeit nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
§ 3 Zwangsmittel
Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von Anordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vorschriften des Polizeiverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz vom 29.6.1973 - GuVBI. 5. 180 -.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Simmern, den 24. Nov. 1980
Siegel Schneider, Ortsbürgermeister
GENEHMIGT:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Montabaur, den 3. Nov. 1980
Siegel Im Aufträge: Müller
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht
worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz — GemO — vom 14.12.1973 (GVBI. S.419), zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
EITELBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, 9. Dezember 1980, 20.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde statt.
TAGESORDNUNG
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für die Friedhofserweiterung.
2. Verabschiedung einer Benutzungsordnung für die Jugend räume im Gemeindehaus.
3. Änderung des Bebauungsplanes „Nörrenpfad und Buchenstück"
a) Änderungsbeschluß
b) Verzicht auf die Bürgerbeteiligung
c) Offenlagebeschluß gern. § 2 a Abs, 6 BBauG.
4 Verabschiedung des Entwurfes zur Änderung des Bebauungsplanes ,,Streimerich"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Beschluß über die Art der Bürgerbeteiligung
c) Beschluß über die Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG
5 Verabschiedung des Bebauungsplanentwurfes „Ortskern"
a) Zustimmungsbeschluß
b) Beschluß über die Art der Bürgerbeteiligung
c) Beschluß über die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG
6 Beschluß über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für das Bebauungsplangebiet,, Buchenstück"
7. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Vorberatung über die Abwicklung einer Ausbaumaßnahme
2. Starthilfe der Ortsgemeinde an den Tennisclub
3. Bauvoranfrage
4. Verschiedenes
Eitelborn, 2. Dez. 1980 Hümmerich, Ortsbürgerm.
MGV „Mozart" Eitelborn 1880
Einladung zur Jahreshauptversammlung
am Samstag, dem 13. Dezember 1980, im Vereinslokal „Zur
Krone" Beginn 20.00 Uhr.
TAGESORDNUNG:
1. 3egrüßung durch den I. Vorsitzenden 2 Totenehrung
3. Bericht zur letzten Jahreshauptversammlung
4. Tätigkeitsbericht des Jahres 1980
5. Kassenbericht
6. Bericht der Kassenprüfer
7. Entlastung des Vorstandes
8. Neuwahlen
9. Verschiedenes
Jeder hat die Möglichkeit, seine Anliegen vorzutragen und somit an den Interessen des Vereins aktiv mitzuwirken.
Altentag in Eitelborn
Am Donnerstag, dem 11.12.1980,findet um 14.30 Uhr im Pfarrjugendheim ein Treffen der Mitbürger ab 70 Jahren und älter statt. Bei Kaffee und Kuchen, Wein und Bier wollen wir in adventlicher Weise Zusammenkommen.
MGV Eitelborn 1866
Am kommenden Freitag, dem 5. Dez. 1980,um 20 Uhr findet im Vereinslokal „Zur Sporkenburg" die Jahreshauptversamm- luhg des MGV Eitelborn 1866 statt. Wir laden alle Mitglieder (aktive und inaktive) zu der Versammlung ein.
TAGESORDNUNG:
Begrüßung Totenehrung Vereinstätigkeit 1980 Kassenbericht Entlastung des Vorstandes Neuwahlen
Jahresprogramm 1981

