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Montabaur 8/49/80

§ 1 Schutz des Ortsbildes

(1) Zum Schutz des Ortsbildes sind die nicht überbauten Flächen bebauter Grundstücke sowie Baulücken und sonstige unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage ordnungsge­mäß zu unterhalten.

(2) Die in Absatz 1 genannten Flächen sind so instandzuhalten, daß sie nicht in einen verwahrlosten' Zustand geraten. Zu die­sem Zweck sind sie insbesondere von Abfall, sonstigem Unrat, Gerümpel und Unkraut freizuhalten.

(3) Grünflächen sind regelmäßig abzumähen, Hecken, Büsche und Bäume sind so zu beschneiden, daß keine Äste und Zweige auf Bürgersteige oder öffentliche Verkehrsflächen Überhängen.

§ 2 - Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 1 dieser Satzung oder einer aufgrund dieser Satzung ergangenen vollziehbaren Anordnung zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu

1.000, - DM geahndet werden (§ 24 Abs. 5 GemO). Das Bundes­gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung vom 2. Januar 1975 (BGBl. I. S. 80), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.10.1978 (BGBl. I. S. 1465) in seiner jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

(3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, soweit die Ordnungswidrigkeit nach anderen Vorschriften geahndet wer­den kann.

§ 3 Zwangsmittel

Die Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung von An­ordnungen aufgrund dieser Satzung richtet sich nach den Vor­schriften des Polizeiverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz vom 29.6.1973 - GuVBI. 5. 180 -.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

Simmern, den 24. Nov. 1980

Siegel Schneider, Ortsbürgermeister

GENEHMIGT:

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur

Montabaur, den 3. Nov. 1980

Siegel Im Aufträge: Müller

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Simmern oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht

worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S.419), zuletzt geän­dert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

EITELBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, 9. Dezember 1980, 20.00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde statt.

TAGESORDNUNG

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben für die Fried­hofserweiterung.

2. Verabschiedung einer Benutzungsordnung für die Jugend räume im Gemeindehaus.

3. Änderung des BebauungsplanesNörrenpfad und Buchen­stück"

a) Änderungsbeschluß

b) Verzicht auf die Bürgerbeteiligung

c) Offenlagebeschluß gern. § 2 a Abs, 6 BBauG.

4 Verabschiedung des Entwurfes zur Änderung des Bebau­ungsplanes ,,Streimerich"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Beschluß über die Art der Bürgerbeteiligung

c) Beschluß über die Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG

5 Verabschiedung des BebauungsplanentwurfesOrtskern"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Beschluß über die Art der Bürgerbeteiligung

c) Beschluß über die Offenlage gern. § 2a Abs. 6 BBauG

6 Beschluß über die Anordnung des Umlegungsverfahrens für das Bebauungsplangebiet,, Buchenstück"

7. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Vorberatung über die Abwicklung einer Ausbaumaßnahme

2. Starthilfe der Ortsgemeinde an den Tennisclub

3. Bauvoranfrage

4. Verschiedenes

Eitelborn, 2. Dez. 1980 Hümmerich, Ortsbürgerm.

MGVMozart" Eitelborn 1880

Einladung zur Jahreshauptversammlung

am Samstag, dem 13. Dezember 1980, im VereinslokalZur

Krone" Beginn 20.00 Uhr.

TAGESORDNUNG:

1. 3egrüßung durch den I. Vorsitzenden 2 Totenehrung

3. Bericht zur letzten Jahreshauptversammlung

4. Tätigkeitsbericht des Jahres 1980

5. Kassenbericht

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Entlastung des Vorstandes

8. Neuwahlen

9. Verschiedenes

Jeder hat die Möglichkeit, seine Anliegen vorzutragen und so­mit an den Interessen des Vereins aktiv mitzuwirken.

Altentag in Eitelborn

Am Donnerstag, dem 11.12.1980,findet um 14.30 Uhr im Pfarrjugendheim ein Treffen der Mitbürger ab 70 Jahren und älter statt. Bei Kaffee und Kuchen, Wein und Bier wollen wir in adventlicher Weise Zusammenkommen.

MGV Eitelborn 1866

Am kommenden Freitag, dem 5. Dez. 1980,um 20 Uhr findet im VereinslokalZur Sporkenburg" die Jahreshauptversamm- luhg des MGV Eitelborn 1866 statt. Wir laden alle Mitglieder (aktive und inaktive) zu der Versammlung ein.

TAGESORDNUNG:

Begrüßung Totenehrung Vereinstätigkeit 1980 Kassenbericht Entlastung des Vorstandes Neuwahlen

Jahresprogramm 1981