Montabaur 8/48/80
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde der Beschlußtext erweitert und in die Resolution aufgenommen, daß entlang der Landesstraße zum Gelbachtal zumindest ein Radweg angelegt werden soll.
Anlegung eines Fußgängerüberweges im Bereich der von-Bodel- schwingh-Straße
Diesem Punkt lag ein Antrag der CDU-Fraktion zugrunde.Diese verwies auf die erhöhte Verkehrsfrequenz im Bereich der von- Bodelschwingh-Straße durch die Anbindung an das Schulzentrum und die dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. Der Antrag zielt ab auf die Errichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der von-Bodelschwingh-Straße.
Bürgermeister Mangels sagte zu, daß die Verbandsgemeindever- walturtg als die zuständige Behörde den Antrag auf seine Realisierbarkeit prüfen und dem Stadtrat über das Ergebnis der Prüfungen berichten wird. Er machte allerdings aufmerksam auf die Schwierigkeiten, die sich aus den geltenden Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ergeben, weil in diesem Bereich zwei Einmündungen in unmittelbarer Nähe liegen und auch die Fahrbahn wegen der vorhandenen Kurve nicht die erforderliche Einsehbarkeit besitzt.
In diesem Zusammenhang wurde auch angeregt, das Straßenbauamt Diez erneut zu bitten, die Verkehrsverhältnisse im Einmündungsbereich der Elgendorfer Straße in die von-Bodelschwingh- Straße und die Weserstraße zu überprüfen.
Bürgermeister Mangels verwies darauf, daß vom Straßenbauamt Diez bereits vor einiger Zeit eine Prüfung vorgenommen und festgestellt wurde, daß die Verhältnisse dort keine verkehrslenkenden Maßnahmen rechtfertigen. Auch eine Zählung der Fußgänger und der Kraftfahrzeuge durch die Ortspolizeibehörde habe ergeben, daß die für die Anlegung eines Fußgängerüberweges erforderliche Verkehrsfrequentierung bei weitem nicht erreicht ist.
Der Bürgermeister sagte jedoch zu, beim Straßenbauamt Diez erneut vorstellig zu werden und um Prüfung der Verkehrsverhältnisse zum jetzigen Zeitpunkt zu bitten
Bebauungsplan „Auf dem oberen Wassergraben III"
Zunächst beschloß der Stadtrat einstimmig, der Anregung der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz zu entsprechen, die Einmündung der Rhönstraße in die Hunsrückstraße zu verschieben.Die ursprünglichen Planung sah die Anbindung der Hunsrückstr. im unmittelbaren Bereich des Knotenpunktes der L 327 vor. Aus Sicherheitsgründen kam man überein, den Vorstellungen der Straßenverwaltung zu entsprechen und durch die o.g. Verschiebung mehr Stauraum im Knotenpunktbereich mit der L 327 zu schaffen.
Anschließend sollte der Bebauungsplan „Auf dem oberen Wassergraben III" als Satzung beschlossen und der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden. Zu diesem Beschluß kam es jedoch nicht. Die FWG-Fraktion sprach sich dafür aus, den Bebauungsplan so zu ändern, daß die Grundstücke im dortigen Bereich kleiner zugeschnitten werden. Es wurde darauf verwiesen, daß die Mindestgröße der Bauplätze im dortigen Bereich 800 qm beträgt.
Dies sei - so die Argumentation- bei den heutigen Grundstückspreisen zu groß, um auch Bürgern mit geringerem Einkommen die Möglichkeit zum Erwerb eines Eigenheimes zu eröffnen.
Die SPD-Fraktion schloß 6ich der Argumentation der FWG an.
Die CDU-Fraktion sprach sich dagegen aus, den Bebauungsplan zu ändern. Sie verwies darauf, daß man den Bebauungsplan zu Beginn der Legislaturperiode einvernehmlich beschlossen hat und dabei bewußt die Festlegung hinsichtlich der Grundstücksgröße getroffen hat, um im dortigen Bereich eine zu enge Bebauung zu verhindern und möglichst.viel privates Grün zu schaffen. Dem Wunsch, dort billige Bauplätze zu schaffen,
wurde das Argument entgegengehalten, daß die Stadt im dortigen Bereich ohnehin keine Einlageflächen besitze, folglich auch nicht dämpfend auf die Grundstückspreise einwirken kann.
Nach einer Sitzungsunterbrechung wurde auf Antrag von SPD und FWG-Fraktion beschlossen, die Angelegenheit in der näch sten Sitzung des Bau-, Haupt- und Finanzausschusses erneut zu besprechen und dabei das weitere Vorgehen festzulegen.
Änderungen von Bebauungsplänen als Satzung beschlossen
Der Stadtrat beschloß jeweils einstimmig Änderungen von Bebauungsplänen als Satzung. Es handelt sich dabei um folgende Bebauungspläne:
a) „Große Alberthöhe IV"
Dabei ging es um die Anlegung eines Parkstreifens in der Elgendorfer Straße und die Ausweisung eines Kinderspielplatzes an der Saarstraße.
b) „Himmelfeld I", 2. Abschnitt
Bei der Änderung dieses Bebauungsplanes ging es um die Festle gung der Dachformen. Der Stadtrat hatte beschlossen, den Auflagen der Kreisverwaltung bezüglich der Dachformen Rechnung zu tragen. Dies machte eine erneute förmliche Änderung des Bebauungsplanes notwendig.
c) „Hemchen" im Stadtteil Horressen
Auch hier ging es um die Dachgestaltung, Aufgrund einer Forderung der Aufsichtsbehörde im Genehmigungsverfahren wurde festgelegt, daß Flachdächer in diasem Bebauungsplangebiet nicht zulässig sind.
Der Stadtrat gab in allen drei Fällen eine einstimmig Zustimmung zum Satzungsbeschluß.
Die Bebauungspläne werden nun der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde erneut vorgelegt. Nach der Genehmigung werden diese im Wochenblatt öffentlich bekanntgemacht.
Bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen
Einstimmig beschloß der Stadtrat die bauliche Fertigstellung der Bürgersteige in den Straßen Hirtengarten, Auf der Heide und Friedhofsweg im Stadtteil Horressen. Der Fertigstellungsbeschluß ist Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen.
Der Stadtrat legte fest, daß der Aufwand für die Herstellung dieser Teileinrichtungen im Wege der Kostenspaltung als Teilerschließungsbeiträge erhoben wird. Als Zeitpunkt der Fertigstellung wurde der 15.11.1980 festgelegt.
Änderung der Erschließungsbeitragssatzung
Der Stadtrat beschloß einstimmig die Änderung der Erschließungsbeitragssatzung vom 26.9.1978. Es handelt sich um die Sonderregelung im Stadtteil Horressen. In dem Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Stadt Montabaur und der ehemals selbständigen Gemeinde Horressen war geregelt, daß für die im kurz- und mittelfristigen Teil des Investitionsprogramms aufgeführten Erschließungsanlagen das frühere Satzungsrecht der Gemeinde Horressen gilt. Dementsprechend wurde in der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Montabaur in Art. 2 eine I Sonderregelung für den Stadtteil Horressen getroffen, die der I früheren Satzungsregelung entsprach. I
Inzwischen hat sich aber durch die neue Rechtsprechung erge- I ben, daß der Verteilungsmaßstab für die Erschließungsbeiträge I nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. I
Um die von der Sonderregelung betroffenen Erschließungsanlagsl (Auf der Heide, Friedhofsweg, Hirtengarten) abrechnen zu I können, mußte die Satzung geändert werden. I
Die Satzungsänderung steht mit dem Auseinandersetzungsver- I trag im Einklang. Die Anlieger werden nicht höher belastet I als nach der alten Satzung. Der Gemeindeanteil beträgt nach I wie vor 33 1/3 v.H. I

