Einzelbild herunterladen

Montabaur 3 / 46 / 80

Öffentl. Bekanntmachungen

öffentl.Mahnung - statt Einzelmahnung-

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 15.11.1980 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü­gungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Ajjgabenbescheide

soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus qestundet wurden, fällig.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser fälligen Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemein­dekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit ver­wirkten Säumniszuschlägen (1 % pro Monat der auf volle 100,- DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfah­ren oder durch Postnachnahme eingezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:

Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000-603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Montabaur, den 10. Nov. 1980

Verbandsgemeinde Montabaur Verbandsgemeindekasse

Einrichtung einer Fußgängerzone in der Innenstadt von Monta­baur anläßlich der vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnach­ten

Die Landesstraße 326, Ortsdurchfahrt Montabaur, wird anläß­lich der vier verkaufsoffenen Samstage vor Weihnachten (29.11. 6.12., 13.12. und 20.12.1980 ) jeweils in der Zeit von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt.

In der Sperrzone innerhalb der Stadt liegen folgende Straßen:

die Bahnhofstraße

von der Ecke Wallstraße bis zum Kleinen Markt die Sauertalstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße der Kleine und Große Markt die Kirchstraße

vom Großen Markt bis zur Abzweigung Elisabethenstraße an der kath. Kirche

Alle in die vorgenannten Straßen einmündenden Seitengassen werden durch die Schranken blockiert.

II.

Auf den Umleitungsverkehr für Fahrzeuge aller Art wird durch Beschilderung der Ein- und Ausfahrtstraßen hingewiesen.

Für den Fahrzeugverkehr im Innenbereich der Stadt ergeben sich keine wesentlichen Behinderungen, da außerhalb der Sperrzone ausreichende Verkehrsverbindungen bestehen.

Omnibusse im Linienverkehr fahren lediglich den Bähnhofsvor- platz, die Hallestelle vor dem Postamt und die eingerichtete Haltestelle am ParkplatzFröschpfort" an.

Umleitungsstraßen für Omnibusse sind:

a) aus Richtung Koblenz die Umgehungsstraße B 49 nach Limburg, Rennerod-Siegen (B 255) und zur Autobahn

Frankfurt - Köln und umgekehrt

b) aus Richtung Koblenz (B 49) die Abzweigung der Hunsrück­straße (vor der Westerwaldkaserne), Albertstraße, Fürstenweg, Freiherr-vom-Stein-Straße oder Elgendorfer Straße aus Rich­tung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327), dann wie unter b)

c) aus Richtung Holler (L 326)

1. nach Koblenz über die Peterstorstraße bis zur Abzweigung nach Koblenz am ehemaligen Kolpinghaus

2. zur Autobahn oder nach Limburg (B 49), Rennerod - Siegen (B 255?oder Richtung Staudt, Eschelbach, Eigen­dorf

Über den Verbindungsweg Pappelallee (unterhalb des Fried­hofs) zwischen der L 326 und L 313

e) aus Richtung Gelbachtal (L313)

in Richtung Koblenz über .die Auffahrt der Umgehungsstraße der in Richtung Koblenz über die Auffahrt der Umgehungs­straße der B 49 oder wie unter d) 1. und 2,

f) aus Richtung Wirges (L 300) oder Stadtteil Eigendorf nach Koblenz über die L 312 nach Horressen oder zur Autobahn über Eschelbach (L 300).

IV.

Umleitungsstraßen für Lkws sind:

a) aus Richtung Koblenz (B 49) und Stadtteil Horressen die Abzweigung der Rhönstraße (vor der Westerwaldkaserne), Weserstraße, Elgendorfer Straße

b) aus Richtung Horressen die L 312, K 151

c) aus Richtung Bad Ems über Niederelbert (L 327), dann wie unter a)

d) im übrigen gelten die Umleitungsstrecken unter III.

V.

Umleitungsstraßen für Pkws:

a) für Fahrzeuge, die nicht in das Stadtgebiet fahren, gelten die Umleitungen unter III.

b) für Fahrzeuge, die in das Stadtgebiet fahren, führt die Um­leitung aus Richtung Bahnhofstraße über die Wallstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße und Albertstraße zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. zur Hunsrückstraße und zur L 327

c) aus Richtung Holler u.Koblenz erfolgt die Umleitung über die Kolpingstraße, zum Parkplatz an der Fröschpfort bzw. über die StraßeAn der Fröschpfort " zur Albertstraße .

VI.

Im Stadtgebiet stehen folgende Parkplätze zur Verfügung:

a) Parkgarage Konrad-Adenauer-Platz

b) Parkplätze an der Fröschpfort

c) Parkstreifen im Stadtgebiet

d) Parkplatz Eichwiese (Festplatz)

Die Umleitungsstrecken sind entsprechend beschildert. Wir

bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Rücksicht­nahme.

Manöver-Übung der Bundeswehr und amerikanischen Streit­kräfte

1. Ort bzw. Raum: Hachenburg-Selters-Dernbach-Hadamar- Weilburg-Herborn-Daaden

Zeitpunkt bzw. Zeitraum: Truppenstärke: Fahrzeugeinsatz Art der Übung:

18. bis 20,11.1980 ca. 700 Mann

80 Räderfahrzeuge, 1 Luftfahrzeug Mob, -Übung