Montabaur 2/38/80
Öffenti bekanntmachungen
Vit Verwaltung informiert j
Zivilschutz;
Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen
Am Mittwoch, dem 24. September 1980 um 10.00 Uhr wird ein Probebetrieb der bundeseigenen Alarmanlagen durchgeführt.
Die Warnämter lösen folgende Signale aus:
1. 10.00 Uhr das Signal „Entwarnung"
2. 10.04 Uhr das Signal „ABC-Alarm"
3. 10.08 Uhr das Signal „Entwarnung"
Anschließend wird durch Handauslösung noch einmal das Signal „Entwarnung" gegeben.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur BAUAMT
Abbrennen der Bodendecke auf Wiesen und Feldrainen
Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, daß nach § 24 Abs. 2 Nr. 6 des Landespflegegesetzes das flächenhafte Abbrennen von Stoppelfeldern, der Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, ungenutztem Gelände, an Hecken oder Hängen verboten ist.
Ausnahmegenehmigungen kann die untere Landespflegebehörde (Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur) nur bei Vorliegen wichtiger Gründe zulassen. Diese Gründe können als gegeben angesehen werden, wenn
1. durch Unwetter oder andere Einflüsse großflächig Lagerfrucht entstanden ist und vom Abmähen des Getreides vollständig oder teilweise abgesehen werden muß, oder
2. bei ungewöhnlich anhaltender Trockenheit und bei schwierigen Bodenverhältnissen keine ausreichende Strohrotte erfolgte und Nachteile für die Folgefrucht zu befürchten sind.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß diese Genehmigungen nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden.
Sofern Stoppelfelder ohne die erforderliche Genehmigung nach dem Landespflegegesetz flächenhaft abgebrannt werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 10000DM geahndet werden kann.
VERBOTSWIDRIGES VERBRENNEN VON GARTENABFÄLLEN
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, gärtnerische und pflanzliche Abfälle innerhalb der bebauten Ortslage zu verbrennen.
Cbs Verbrennen dieser Abfälle und das bei der Ernte angefallene Stroh kann außerhalb der bebauten Ortslage nur dann gestattet werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Die Art und Weise des Verbrennens richtet sich nach der Ersten Landesverordnung zur Durchführung des Abfallbeseitigungsgesetzes.
Für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen ist die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde zuständig. Entsprechende Anzeigen können unter der Telefon- Nr. 02602/2041 App. 81 erfolgen.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde
*********
HALLO BADEFREUNDE kommt ins Hallenbad Montabaur hier ist immer was los
dienstags
von 15.00 - 16.00 Uhr Schwimmen und Tauchen mit Taucherbrille, Schnorchel und Flossen
mittwochs ( Warmbadetag) von 15.00 -16.00 Uhr Schwimmen für Mutter und Kind
donnerstags ( Warmbadetag) von 15.00 - 16.00 Uhr Badedisco
Flossenschwimmen
BADEN MA CHT SP ASS
Sonnen unter modernen Solarienanlagen
(Fortsetzung Seite 4 !)
Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Vertag + Druck Linus Wittich , 5410 Höhr-Grenzhausen , Rheins*r. 41, Poslfo^l
Telefon (02624) 3061-4. - Verantwortlich für den Inhalt: Wolter K. Johnen.
Quarfolpre/s DM 2,00. - Einzefsfücke durch den Verlag zum Preis von OM 0,60 + Versondkosfen.
BÜRGERZEITUNG öffentlichen Bekanntmachungen der kommunalverwaltung?|

