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Montabaur 6/37/80

Informationen zur Bundestagswahl 1980

1. WER IST WAHLBERECHTIGT?

Wahlberechtigt für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 5.

Oktober 1980 sind alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes,

die am Wahltage

a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,

b) seit mindestens 3 Monaten im Geltungsbereich des Bundes­wahlgesetzes eine Wohnung inne haben oder sich sonst ge­wöhnlich aufhalten.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist

a) wer infolge Richterspruchs dar. Wahlrecht nicht besitzt,

b) wer entmündigt ist oder wegen geistigen Gebrechens unter Pflegschaft steht, sofern er nicht durch eine Bescheinigung des Vormundschaftsgerichts nachweist, daß die Pflegschaft aufgrund seiner Einwilligung angeordnet ist,

c) wer nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist,

d) wer infolge Richterspruchs aufgrund landesrechtlicher Vor­schriften wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche nicht nur einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus unter­gebracht ist.

2. WELCHEN SINN HAT DIE WAHLBENACHRICHTIGUNG

In diesen Tagen, spätestens jedoch bis zum 14. September 1980, erhält jeder Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung gilt als Nachweis derEintragung in das Wählerverzeichnis. Wer also bis zum 14. Sept. 1980 keine Wahl­benachrichtigung erhalten hat, ist nicht in das Wählerverzeich­nis eingetragen. An der Wahl kann aber nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für diejenigen Wahlberechtigten, die keine Wahlbenachrichti­gung erhalten haben, empfiehlt es sich, während der Auslegung des Wählerverzeichnisses (vom 15.9. bis 20.9.1980) beim Ein­wohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 2, Einspruch einzulegen.Jedermann hat das Recht, während der Auslegungsfrist das Wählerverzeichnis einzu­sehen und sich von seiner Eintragung zu überzeugen.

Für die Wahlberechtigten der Ortsgemeinden besteht zusätzlich die Möglichkeit, das Wählerverzeichnis während der ortsübli­chen Sprechstunden beim jeweiligen Ortsbürgermeister einzu­sehen.

Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis können jedoch nur bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur erhoben werden.

WIE KANN ICH MEIN WAHLRECHT BEI VERHINDERUNG ODER ABWESENHEIT AM WAHLTAGE AUSÜBEN ?

Es gibt zwei Möglichkeiten, bei Verhinderung oder Abwesenheit am Wahltage sein Wahlrecht trotzdem auszuüben:

a) durch Wahl in einem beliebigen Wahlbezirk desselben Wahl­kreises mittels Wahlschein,

b) durch Briefwahl.

Voraussetzung zur Wahrnehmung einer dieser beiden Möglich­keiten ist die schriftliche Beantragung eines Wahlscheines bei der

Verbandsgemeindeverwaltung. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum

3. Oktober 1980, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwal- tung Montabaur schriftlich beantragt werden. Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, bei der ein Aufsuchen des Wahllokales nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich ist, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl um 12.00 Uhr gestellt werden. Einen Wahlschein erhält ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechti) ter

a) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wich­tigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält,

b) wenn er seine Wohnung ab dem 1.9.1980 in einen anderen Wahlbezirk innerhalb der Gemeinde oder außerhalb der Ge­meinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt,

c) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst sei­nes körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, daß der Wahlbered tigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich die Briefwahlunterlagen.

Nähere Hinweise darüber, wie der Wahlberechtigte die Brief­wahl auszuüben hat, sind auf dem den Briefwahlunterlagen beigefügten Merkblatt angegeben. Im übrigen werden wir in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes das Verfahren der Briefwahl ausführlich beschreiben. Nähere Auskünfte können auch beim Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Rathaus, Zimmer 16, Tel. 02602/2041, App. 28, einge­holt werden.

Beim Standesamt beurkundet

STERBEFÄLLE:

Holzenthal, Wilhelm, Niedererbach, Bornstraße 6, geb. am 8.8.1899

Klein, geb. Rath, Katharina Hübingen, Schulstr. 9, geb. 2,4. 1896 I

Gerharz geb. Schmidt, Mariä Antonette, Montabaur, Dill­straße 15, geb. 21.8.1904

Kiesler, geb. Röhnke, Margot, Nentershausen, Gartenstraße 16, geb. 30.12.1910

Fuchs geb. Best, Margareta, Neuhäusel, Simmerner Straße 3, geb. 11.11.1901

EHESCHLIESSUNGEN:

Lenz, Helmut, Holler, Südstr. 8

Lenz, geb. Lotz, Astrid, Homberg, Kapellenstr. I5

Weidenfeiler, Klaus Josef Girod, Kapellenstr. 9 Weidenfeiler, geb. Daum, Gabriele, Niedererbach, Steinstraßei

Gilles, Albert Michael, Welschneudorf,Neustr. 2

Gilles geb. Herrmann Dorothea Maria, Nomborn, MittelstraßeI

Miskulin, Anton, Niederelbert, Bergstr. 15

Miskulin, geb. Gilles Johanna Eleonore, Niederelbert, Bergstr.

15,

Nink, Werner, Iselbach, Hirschberger Straße 2 Nink, geb. Fritz, Klaudia, Stahlhofen, Kirchstraße 13